Rechtlicher Anspruch auf Elternzeit des Vaters in einem Kleinbetrieb

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtlicher Anspruch auf Elternzeit des Vaters in einem Kleinbetrieb

Hallo, ich habe eine Frage zum rechtlichen Anspruch der Elternzeit des Vaters. Mein Partner möchte gern zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen, 1. Lebensmonat und 7. Lebensmonat. Er hat dies seinem Arbeitgeber fristgerecht schriftlich mitgeteilt. Er arbeitet in einer Firma mit 3 festangestellten Mitarbeitern. Nun meint sein Arbeitgeber, dass er noch nicht weiß, ob er ihm im Sommer die Elternzeit für 1 Monat genehmigen kann, da er viele Aufträge hat, die Urlaubszeit ansteht und ein Mitarbeiter länger krankgeschrieben ist. Darf der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnen bzw. meinen Partner auffordern diese zeitlich zu verschieben? Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Besteht in der Zeit zwischen dem ersten Monat Elternzeit und dem zweiten Monat Elternzeit auch der Kündigungsschutz oder auch erst wieder 7 Wochen vor dem zweiten Monat Elternzeit? Noch eine andere Frage. Muss mein Partner sein Elterngeld für beide Monate jetzt schon beantragen oder auch erst mit Geburt des Kindes? Der ET ist Mitte Juli 2013. Vielen Dank im Voraus!!!!!

von Sternschnuppe83 am 22.05.2013, 08:10



Antwort auf: Rechtlicher Anspruch auf Elternzeit des Vaters in einem Kleinbetrieb

Hallo, Nein, der Arbeitgeber darf das nicht ablehnen. auf der anderen Seite gilt bei einem so kleinen Betrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht, so dass er Ihrem Mann ohne Gründe nach der Elternzeit kündigen kann. Dies sollte er berücksichtigen. Im Elterngeldantrag wird das üblicherweise jetzt schon mit aufgenommen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.05.2013



Antwort auf: Rechtlicher Anspruch auf Elternzeit des Vaters in einem Kleinbetrieb

Nein, er darf nicht ablehnen. Aber darf nach der Elternzeit die Kündigung überreichen! Kündigungsschutz gibts nur vor der Elternzeit. Liegen zwischen den Elternzeiten mehr als 8 Wochen, kann (meines Wissens nach) in der Zwischenzeit die Kündigung überreicht werden. Ich mein, der AG (wenn es denn auch stimmt) begründet seine Ablehnung ja recht nachvollziehbar. Wenn jetzt das Betriebsklima einigermaßen gut ist und dein Partner dort länger bleiben möchte, vielleicht solltet ihr tatsächlich die EZ verschieben oder Teilzeit in Elternzeit anbieten. Das Elterngeld kann bis zu drei Monate rückwirkend beantragt werden. Es schadet aber auch nicht, das direkt nach der Geburt zu erledigen. VOR der Geburt geht es eh nicht, da die Geburtsurkunde, die regelmäßig erst nach der Geburt ausgestellt wird, benötigt wird ;-) Gruß Sabine

von SumSum076 am 22.05.2013, 08:50



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Antrag auf Elternzeit abgelehnt, Kleinbetrieb

Hallo Frau Bader, Nach einem Jahr Elternzeit, welche ich auch so beantragt hatte, bin ich nun wieder arbeiten. Nun habe ich fristgerecht erneut einen Antrag auf Elternzeit gestellt da es nicht mit der Fremdbetreuung klappt. Mein Arbeitsgeber hat mir dann einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich allerdings ablehnte. Nun hat er die Elternzeit a...


Kündigung nach Elternzeit - Kleinbetrieb

Hallo fr. Bader, Ich befinde mich zZ noch in Elternzeit. Mein AG hat mir deutlich gemacht, dass er mir, sobald ich da raus bin, kündigen möchte. Wir sind ein kleiner Betrieb mit unter 10 Leuten. Muss er eine Sozialauswahl treffen? Oder kann er unabhängig von sozialen Aspekten so kündigen, wie er möchte? Danke


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...