Hallo Frau Bader!
Beinhaltet das Umgangsrecht eigentlich auch die Umgangspflicht?
Beispiel, wenn der Vater (kein Sorgerecht) 8 j. Sohn in allen Ferien des Jahres nicht nehmen kann, weil er seine Urlaubstage bereits mit seiner anderen Familie aufgebraucht hat, bzw. anders plant.
Wie sieht es außerdem aus, wenn ich bei einer 20 Std. Arbeitswoche nur 20 Urlaubstage habe und der Vater unseren Sohn weiterhin nicht die Hälfte der Ferien nimmt?
Muss er dann die Hälfte der Hortkosten oder des Kindermädchens tragen?
Er kann doch nicht nur Rechte besitzen, oder doch?
Wie immer ein großes Dankeschön für Ihre tolle Arbeit!
Liebe Grüsse! Désirée
von
diedesi
am 22.06.2013, 00:18
Antwort auf:
Pflicht
Hallo,
das Thema hatten wir doch jetzt schon mehrfach! Nein, man kann den Vater nicht zwingen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2013
Antwort auf:
Pflicht
Eine Pflicht seinerseits gibt es zwar nicht, aber hier das aber: Auch dein Sohn hat ein Umgangsrecht mit seinem Vater, nicht nur der Vater mit dem Sohn. Dein Sohn kann also darauf bestehen, dass er seinen Vater regelmäßig oder häufiger sieht. Leider wird dieser Anspruch selten gestellt und wohl noch seltener durchgesetzt. Er existiert aber.
von
Pamo
am 22.06.2013, 07:01
Antwort auf:
Pflicht
Gibt es, kann aber wegen Persönlichkeitsrecht oder wie sich das schimpft nicht durchgesetzt werden.
Ehrlich gesagt würde ich mein Kind auch nicht unterbringen wollen wo er dann unerwünscht ist.
von
Sternenschnuppe
am 22.06.2013, 08:19
Antwort auf:
Pflicht
Da haben wir eben das Persönlichkeitsrechts des KV gegen das Persönlichkeits- und Umgangsrecht des Kindes.
Ich würde da auch nichts unterbringen, stelle mir aber einen theoretischen Zustand vor, wo das Kind bspw. 12 Jahre oder älter ist und es einklagen will.
von
Pamo
am 22.06.2013, 18:46