Frage:
Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Hallo Frau Bader,
vor Monaten habe ich über die Leistung eines Arzts eine negative Bewertung mit einem Stern auf google abgegeben. Ich hatte damals noch zehn Minuten über dem Text gebrütet, damit dieser auch ja keine Passagen enthaelt, die juristisch bedenklich sein könnten. Aggressive Bemerkungen wegen der in meinen Augen völlig unfaehigen, für den Patienten mit unnötigen Schmerzen verbundenen Behandlung hatte ich extra gestrichen.
Trotzdem habe ich letzte Woche das Schreiben eines Anwalts bekommen, wonach ich einige Wörter ("eine sinnlos grausame Behandlung") daraus streichen soll. Um diese paar Wörter geht es jetzt. (Vermutlich sind dieser Arzt und der Anwalt lange brütend über meinem Text in der Kanzlei gehockt, um irgendeine angreifbare Stelle zu finden.) Außerdem soll ich eine Unterlassung unterschreiben, wonach ich je 5.100 Euro zahlen müsste, wenn ich nochmals so eine Behauptung im Netz aufstellen würde.
Der Anwalt droht mit Prozess und spricht flügelschlagend von Geschaeftsschaedigung, außerdem soll ich die Kosten für ihn übernehmen. Diese letzte Passage habe ich aus der Unterlassung schon mal raus gestrichen. Ich habe mit diesem Anwalt deswegen telefoniert, er hat die ganze Zeit dumm-gehaessig gelacht. Ich habe mich aber nicht kleinkriegen lassen. Schließlich habe ich einen Doktortitel, und der nicht.
Da ich mich aufgrund der freien Meinungsaeußerung im Recht sehe mit meiner Online-Bemerkung und diese auch schon vollstaendig gelöscht habe, muss ich die Unterlassung doch nicht zurückschicken, oder? Andererseits bin ich gerade nicht im Rechtsschutz und habe Bedenken, dass dieser Arzt mir dann einen gerichtlichen Brief schicken laesst, so dass ich die Kosten für seinen Anwalt sowie für die Einschaltung des Gerichts übernehmen muss, wenn ich weitere Schritte in Richtung Prozess vermeiden will.
Wiederum auf der anderen Seite würde wohl kein Gericht und kein betrieblicher Rechtsschutz die Sache übernehmen, nachdem ich den gesamten Text (obwohl ich juristisch wohl im Recht bin) bereits gelöscht habe. Würden Sie diese Unterlassung denn unterschreiben?
Vielen herzlichen Dank,
Daniela
von
lapin
am 07.10.2017, 12:46
Antwort auf:
Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
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von
lapin
am 07.10.2017, 13:05
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Ich bin auf diesem Thema kein Experte, ich sage nur meinen Eindruck. "Eine sinnlos grausame Behandlung" klingt für mich sehr stark abwertend und da der Kommentar über Monate im Netz war, haben ihn sicherlich einige/viele potentielle Patienten gelesen. Aber da nun ja alles gelöscht wurde, muß das genügen.
Im übrigen frag ich mich, wie er an deine Daten kam, um dich direkt anschreiben zu können. Er müßte eigentlich nur mit dem Internetportal verhandeln.
Den Anwalt zu bezahlen, oder eine Unterlassung zu unterschreiben halte ich für eine überzogene Forderung, wohl eher um dich einzuschüchtern.
Hier ein seriöser Artikel zum Thema: https://www.aerzteblatt.de/archiv/187365/Recht-Arztbewertungsportale-Was-erlaubt-ist-und-was-nicht
Mitglied inaktiv - 07.10.2017, 13:25
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Würde mal sagen falsche Anfrage hier. Hier geht es um RuB - Rund um´s Baby. Nur weil du die Bewertung über einen Kinderarzt geschrieben hast, ist das nichts was mit Kindern zu tun hat als solches. Das sollte dir dein "Doktortitel" eigentlich auch sagen.
Ich habe mal gelernt, man sollte es tunlicht meiden im Internet eine schlechte Bewertung abzugeben - weil man sich fast immer damit haftbar macht. Entsprechend sehe ich persönlich als Laie deine Chancen als gering. Fraglich zudem ob eine Rechtsschutzversicherung in dem Falle auch greifen würde - entsprechend ist das nicht vorhanden sein wohl eh eher egal.
Mein Rat, Du wirst wohl zu einem entsprechenden Rechtsanwalt gehen müssen der in dieser Fachrichtung auch tätig ist und diesen entsprechend mindestens für die Beratung zahlen müssen. Und dir in Zukunft eben genau überlegen was du ins Internet schreibst und was doch lieber nicht. Persönliche Einschätzungen wie: eine sinnlos grausame Behandlung" sind jedenfalls nicht besonders intelligent. wenn schon Bewertungen, dann doch lieber reine Fakten wie zB Arzt gab dem Kind mehrere Spritzen oder wendete besondere Techniken an, eine Besserung trat aber nicht ein. Nur mal so als Tipp für die Zukunft....
Mitglied inaktiv - 07.10.2017, 14:01
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Ach, die promovierte Journalistin. Ich wusste ja der Nick kommt mir bekannt vor. Ein Dr. Titel nutzt nur gar nichts wen man seine Emotionen nicht im Griff hat. Die anderen haben Recht, wen man sowas schreibt muss man mit der entsprechenden Reaktion des Arztes rechnen.
von
Soie
am 07.10.2017, 19:59
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Und wieder muss ich hier einfügen, dass ich gerne von Frau Bader eine Antwort haette und nicht von einer Menge Leute, die wohl nicht Jura studiert haben - bitte nicht böse sein, ich liebe Euch alle!!
Viele Grüße
Daniela
von
lapin
am 07.10.2017, 20:38
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
1. Sie antwortet nur auf Fragen rund ums Baby/Kind.
2. Die Frage muss kurz gefaßt werden, Romane liest sie nicht.
Mitglied inaktiv - 07.10.2017, 20:46
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
Du kennst dich doch angeblich aus,hast ja einen Doktortitel und er nicht. Dann solltest du wissen was zu tun ist.
von
kati1976
am 07.10.2017, 20:52
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Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
da das Thema nicht RUB ist, wird Fr. Bader nicht antworten (und soweit es ersichtlich ist, hat sie auch keinen Doktortitel - ob sie da überhaupt qualifiziert wäre zu antworten...).
von
malini
am 07.10.2017, 22:40
Antwort auf:
Rechtsanwalt droht mit Prozess wegen Internet-Bewertung
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von
lapin
am 08.10.2017, 13:54