Sehr geehrte Frau Bader, mein AG hat mir (geringfügige) Krankenversicherungsbeiträge aus dem Jahr 2016 nachträglich abgezogen. Ich bin im ö. D. angestellt und gerade im Mutterschutz. Ich beziehe mich auf den § 37 TVöD (Ausschlussfrist). Demzufolge laufen die gegenseitigen Ansprüche nach 6 Monaten ab. Meine Frage wäre nun, ob die Nachforderung der Krankenversicherungsbeiträge auch darunter fallen oder ob diese der allgemeinen Verjährung unterliegen und diese damit rechtens sind. Vielen Dank! Vicky167
von Vicky167 am 27.10.2017, 13:49