Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader,
ich bin seit nunmehr seit längerer Zeit rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe gingen zwei Kinder vor. Nach meiner Scheidung bekam ich eine Tochter mit meinem jetzigen Lebenspartner die meinen Nachnamen trägt. Ich habe nach der Scheidung meinen Ehenamen behalten.
Nun würden mein Partner und ich gerne irgendwann heiraten. Er würde gerne meinen Nachnamen annehmen, damit wir hier alle gleich heißen. Nun ist da meine Frage. Muß mein Exmann da zustimmen, wenn er meinen Namen annimmt, oder geht das überhaupt nicht und ich muß meinen Mädchennamen annehmen...
Danke für die Antwort
ElfeArwen
von
ElfeArwen
am 03.06.2013, 09:18
Antwort auf:
Nach rechtskräftiger Scheidung erneut heiraten
Hallo,
verstehe ich es richtig, dass Ihr neuer Partner sozusagen den Namen des ersten Ehemannes annehmen will? Dazu brauche er nicht die Zustimmung des Ex Mannes. Es ist Ihr Familienname und den können Sie weitergeben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Nach rechtskräftiger Scheidung erneut heiraten
Hallo Frau Bader,
ja das haben Sie richtig verstanden. Er möchte seinen Familiennamen ablegen und meinen Namen annehmen. Mich hat jedoch die Aussage meines Exmannes irritiert, da er meinte er müsse da zustimmen... Daher meine Frage. Da bin ich froh, das das so geht.
Vielen Dank für die Beantwortung
ElfeArwen
von
ElfeArwen
am 03.06.2013, 12:36