Hallo Frau Bader,
Ich bereite gerade den Elterngeldantrag vor. Mein Kind wird im Juni 2021 geboren.
Ich arbeite Vollzeit in nichtselbstständiger Arbeit. Mit dieser Arbeit würde ich bereits den Höchstsatz an Elterngeld erhalten.
Vom 1.6.2020 bis 31.12.2020 führte ich zusätzlich ein Nebengewerbe, das aber aufgrund einiger Anschaffungen und der kurzen Dauer nicht wirklich Gewinn machte.
Zum 31.12.2020 habe ich dieses wieder abgemeldet und NICHT vor es in der Elternzeit wieder anzumelden.
Nun ist die Frage, muss ich das Gewerbe beim Elterngeldantrag mit angeben oder reicht es, wenn ich die nichtselbstständige Arbeit angebe? Durch das Gewerbe würde sich ja auch der Berechnungszeitraum ändern und ich müsste den Steuerbescheid nachreichen, der mir noch gar nicht vorliegt?
Vielen Dank schonmal!
von
MaBeKa
am 14.04.2021, 21:51
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Hallo,
da Sie in den letzten 12 Mo. vor der Geburt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hatten, muss das auch angegeben werden.
es führt zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Entscheidend ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2021
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Ja, musst du. Da sich wie gesagt der Bemessungszeitraum durch das Gewerbe ändert, könnte es Auswirkungen auf dein Elterngeld haben. Dass es bei dir keine hat, ist eben nur Zufall.
Du bist verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben im Antrag zu machen (du unterschreibst ja auch, dass alles stimmt was du angibst).
Machst du bewusst falsche Angaben riskierst du, dass dein Antrag eventuell nicht bewilligt wird.
von
Dojii
am 15.04.2021, 07:44
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Mir ging es explizit darum, weil das Gewerbe ja bereits wieder abgemeldet ist, nicht mehr neu angemeldet wird und eh keine Gewinne hervorgebracht hat.
Dachte damit könnte man es ggf weglassen.
von
MaBeKa
am 15.04.2021, 07:49
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Nein, leider nicht.
Im Antrag wird tatsächlich explizit abgefragt ob du ein Gewerbe im Jahr der Geburt (2021) oder im Jahr vor der Geburt (2020) hattest.
Hier müsstest du dann eben wahrheitsgemäß ja ankreuzen. ^^
von
Dojii
am 15.04.2021, 08:10
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Die Frage hab ich tatsächlich gar nicht gesehen. Muss ich nochmal schauen. Ich hatte nur die Möglichkeit alle Tätigkeiten anzugeben.
Vielen Dank, ich schaue nochmal.
von
MaBeKa
am 15.04.2021, 08:11
Antwort auf:
Kurzzeitiges Nebengewerbe in Elterngeldantrag angeben?
Ich kann jetzt natürlich nur für den Antrag NRW sprechen, da wird es unter Punkt 13A abgefragt.
Aber da das Gesetz die Frage durch den § 2b Abs. 3 BEEG vorsieht, müsste sie eigentlich in den Anträgen aller Bundesländer vorkommen bzw. zumindest in den Erläuterungen zum Antrag erklärt werden.
von
Dojii
am 15.04.2021, 08:15