Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Bader, es soll eine Sonderregelung im Kindergeldgesetz geben, für Kinder die in einem Nicht-EU-Land zur Schule gehen und trotzdem weiterhin das Recht auf das volle Kindergeld haben. Da soll es eine Sonderregelung geben. Ich spreche nicht vom Abkommen mit dem Minimalbetrag. Ich habe selbst dort angerufen aber vergeblich, man konnte mir keine genaue Informationen geben. Ich bin mir aber sicher, dass es sowas gibt, da ich in meinem Bekanntenkreis sowas gehört habe. Können Sie mir vielleicht was dazu sagen? Vielen Dank
von Maria Marie am 24.11.2016, 00:44