Kindererziehung für die Rente geltend machen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindererziehung für die Rente geltend machen

Hallo liebe Frau Bader, in einem Rund-ums-Baby-Newsletter ging es um das Thema Rente. Darin wurde geschrieben, dass man sich die Kindererziehungszeiten (Elternzeit) auf die Rente anrechnen lassen kann. Dies muss mit einem Antrag passieren. Leider weiß ich nicht, wo ich das beantragen kann. An welches Amt muss ich mich da denn wenden? Bis wann muss dieser Antrag gestellt werden? Ich bin seit Dezember 2008 in Elternzeit. Sascha kam im Januar 2009 zur Welt, Aaron im Oktober 2010. Ich bin noch bis Januar 2015 in Elternzeit. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, LG Steffi (Frosch1180)

von Frosch1180 am 06.12.2012, 21:18



Antwort auf: Kindererziehung für die Rente geltend machen

Hallo, man bekommt da automatisch ein Schreiben von der dt. Rentenversicherung, wo der Versicherungsverlauf geklärt wird - da kann man das angeben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2012



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