Frage: wer haftet?

Hallo Frau Bader, meine Frage dreht sich um Recht allgemein, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Kinder spielen bei uns am Grundstück (Eigentum) Fußball, ab und an fällt der Ball unabsichtlich auf das Nachbargrundstück. Der Besitzer hat nichts dagegen, wenn wir den Ball wieder holen. Nun ist ein neuer Mieter eingezogen, dieser malt Bilder auf Leinwand im Garten. Er möchte nicht mehr, dass ein Ball auf das Grundstück fliegt. Ich habe meine Kinder natürlich instruiert, kann aber nichts versprechen. Er möchte, dass ich auf unserem Grundstück ein großes Netz wie auf einem Fußballplatz spanne, ansonsten würde er mich haftbar machen, falls ein Bild beschädigt wird. Nun meine Frage: muss ich meinen Kindern verbieten, auf unserem eigenen Grundstück Fußball zu spielen und wer haftet für einen eventuellen unabsichtlichen Schadensfall? Kinder sind 6 und 9 Jahre. Vielen Dank!

von _Tina_ am 29.03.2017, 13:37



Antwort auf: wer haftet?

Hallo, Kinder haften ab 7 wenn die Einsichtsfähigkeit vorliegt. Ich würde das Netz spannen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: wer haftet?

Wenn ihr doch schon wißt, dass der Ball regelmäßig(!) auf das Nachbargrundstück fliegt, dann müßt ihr mit entsprechenden Maßnahmen dafür sorgen, dass das nicht mehr passiert. Der Nachbar hat Recht, wenn er dann Schadensersatz fordert, und natürlich haften Eltern für ihre Kinder. An Golfanlagen und Tennisanlagen ist es Standard, dass man entsprechende Netze aufstellt, damit keine Dritten geschädigt werden. Es geht nicht drum, dass die Kinder nicht Fußball spielen dürfen, aber es geht drum, dass der Ball dort bei euch zu bleiben hat. Übrigens ist derjenige, der das Grundstück vermietet, der Eigentümer, und der der es mietet, ist der Besitzer. Der Mieter hat ja auch nicht nur das Haus/Wohnung, sondern auch das Grundstück gemietet - er kann das verlangen. Und was heißt "unabsichtlicher Schadensfall"? Das wäre dann fahrlässig gehandelt, absichtliche Sachbeschädigung wäre vorsätzlich. In beiden Fällen haftet ihr als Eltern.

Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 14:08



Antwort auf: wer haftet?

Zerkratzt ein Kind das Auto vom Nachbarn oder zerhaut der Ball das Fenster hat der Nachbar bei Kindern unter 7 Jahren theoretisch Pech. Da spielt dann ggf. die Frage der Aufsichtspflicht eine Rolle und ob das Kind altersgerecht belehrt wurde... Wir haben für unser Kind deswegen ne extra Position in der Haftpflicht. Kostet nicht die Welt und ist uns lieber wie Zoff mit den Nachbaren. Auch wenn man nicht verpflichtet ist für den Schaden aufzukommen, so gehört sich das dennoch... Also ja, spanne ein Netz und gut ist es :-)

Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 14:28



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