Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?

Hallo Frau Bader, mein Mann hat ab der Geburt unseres gemeinsamen Kindes 1 Monat Elternzeit genommen. Am Tag der Geburt selbst hat er noch voll gearbeitet, da sich der Nachwuchs erst am späten Abend auf den Weg machte ;) Laut seinem Arbeitgeber gibt es für die Geburt des eigenen Kindes 2 Tage Sonderurlaub. Sein Arbeitsverhältnis unterliegt einem Tarifvertrag (IG Metall). Auf Nachfrage bei der Personalabteilung heißt es nun, dass kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, da direkt ab der Geburt Elternzeit genommen wurde. 1.) Ist es richtig, dass bei Antritt der Elternzeit ab der Geburt der Anspruch auf Sonderurlaub verfällt? 2.) Wie verhält es sich mit den geleisteten Arbeitsstunden am Tag der Geburt selbst? Werden diese angerechnet oder verfallen diese? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße skrundumsbaby

von skrundumsbaby am 13.02.2016, 03:03



Antwort auf: Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?

Hallo, Gesetzl. Nein, da kommt es darauf an, was im TV steht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



Antwort auf: Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?

Hallo Guck mal hier : http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Vater-darf-Sonderurlaub-auch-Wochen-nach-der-Geburt-nehmen-1054292469 Es scheint nicht abschließend geregelt zu sein. Ob man da klagen möchte ist die Frage,danach ist das Verhältnis wohl im Eimer. Hat er den Elterngeldbescheid schon ? Wann kam das Kind ? Da er da noch voll gearbeitet hat war er ja nicht wirklich in Elternzeit. Der Tag muss natürlich bezahlt werden, wird dann ggf. beim Elterngeld angerechnet. Ruf am besten bei der Elterngeldstelle mal an , damit ihr da keine Probleme bekommt.

von Sternenschnuppe am 13.02.2016, 08:36



Antwort auf: Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?

Hallo, zu den Fragen: Wann kam das Kind? --> Geburt war am 05.02.2016 Hat er den Elterngeldbescheid schon? --> Leider nein, da noch Unterlagen zum Einreichen fehlen. VG, skrundumsbaby

von skrundumsbaby am 15.02.2016, 09:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich konnte den Mutterschaftsrichtlinien entnehmen, dass ich als Minijobber Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse hätte, nun bin ich aber als studentische Hilfskraft in Teilzeit beschäftigt, durch Versicherungslücke (leider) gesetzlich pflichtversichert in der KK als Selbstzahler und mein Antrag auf Muttersc...


Kein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Elternzeit?

Hallo, Frau Bader. Ich bin seit April 2011 in Elternzeit (Ende im Oktober 2014) und habe heute den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund erhalten (die jährliche Versicherungsauskunft über mögliche/ zukünftige Leistungen). Vorher habe ich seit 2001 einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob gehabt der derzeit nur ruht wegen Eltern...


Rückzug aus Ausland, Keine Arbeit da Schwanger, kein Anspruch auf ALG 1

Hall Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich ALG 1und vorherigem Auslandsaufenthalt. Nach 4 Jahren in der Schweiz bin ich mit meinem Freund auf eine mehrmonatige Auslandsreise gegangen und bin während dieser Zeit (ungeplant) Schwanger geworden. Nach bekanntwerden der Schwangerschaft sind wir zügig zurück nach D und haben uns um Wohnsitz und Ar...


Kein Anspruch auf Elternzeit?

Hallo, Ich habe mal eine Frage. Man kann ja die Elternzeit des ersten Kindes vorzeitig beenden, zur Inanspruchnahme der Mutgerschutzfristen. Leider ist es ja so, dass manche Kinder bei der Geburt oder danach oder sogar schon davor sterben... Wie ist es dann mit der Elternzeit des ersten Kindes, wenn man die schon vorzeitig beendet hat? Kann man...


Kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld wegen 7 tägiger unbezahlten Urlaub

Hallo Frau Bader Mein Elternzeit endete am 23.6.2017 und bin z.T. wieder Schwanger der neue Mutterschutz begann am 30.06.2017. Mein Chef hat mir dann 7 Tage unbezahlten Urlaub gegeben. Habe ich dann kein anspruch auf Mutterschaftsgeld??


Kein Anspruch auf Sozialversicherung ? Was bedeutet dies für mich ?

Hallo, Ich bin in der 15. Woche und habe jetzt ein Problem mit meinem neuen Arbeitgeber. Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll bzw. was der Fall nun für mich bedeutet. Folgender Fall: Am 24.07.2018 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag (unbefristet) unterschrieben. Arbeitsbeginn war der 15.09.2018. Bei dem alten Arbeitgeber habe ich zu...


Kein Anspruch auf Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld?

Hallo Ich bin 41 Jahre alt und mit meinem 3. Kind in der 35. SSW Ich bin nicht verheiratet Mein Arbeitsvertrag war befristet bis 31.7.2019 und wurde aufgrund der SS natürlich nicht verlängert. Mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing ausgestellt. Das Beschäftigungsverbot wurde bis 31.7.2019 ausgestellt. Mein Muttersc...


Kein Anspruch auf alg1

Guten Tag Frau Bader, Ich hatte einen auf ein jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dieser ist letztes Jahr im September ausgelaufen. In der Anfangszeit bin ich schwanger geworden. Und musste ins Beschäftigungsverbot. ( es war eine Einrichtung für psychisch erkrankte) Im Mai 2019 bekam ich meine Tochter und ging somit in Elternzeit. Zwei Wochen na...


Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. ...


Kein Anspruch auf ALG1 und Mutterschaftsgeld

Liebe Frau Bader, Ich hab aktuell folgendes Problem...ich befinde mich in der 34 SSW und wäre offiziell ab dem 9.12.2021 im Mutterschutz. Mein Mutterschaftsgeld Antrag wurde aktuell abgelehnt,  weil ich kein ALG1 bekomme.  ALG1 wurde abgelehnt, weil das Arbeitsamt sich auf mein Beschäftigungsverbot beruht was ich in dem Zeitraumvom 1.6. 2...