Hallo Frau Bader,
mein Mann hat ab der Geburt unseres gemeinsamen Kindes 1 Monat Elternzeit genommen.
Am Tag der Geburt selbst hat er noch voll gearbeitet, da sich der Nachwuchs erst am späten Abend auf den Weg machte ;)
Laut seinem Arbeitgeber gibt es für die Geburt des eigenen Kindes 2 Tage Sonderurlaub. Sein Arbeitsverhältnis unterliegt einem Tarifvertrag (IG Metall).
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung heißt es nun, dass kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, da direkt ab der Geburt Elternzeit genommen wurde.
1.) Ist es richtig, dass bei Antritt der Elternzeit ab der Geburt der Anspruch auf Sonderurlaub verfällt?
2.) Wie verhält es sich mit den geleisteten Arbeitsstunden am Tag der Geburt selbst? Werden diese angerechnet oder verfallen diese?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
skrundumsbaby
von
skrundumsbaby
am 13.02.2016, 03:03
Antwort auf:
Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?
Hallo,
Gesetzl. Nein, da kommt es darauf an, was im TV steht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2016
Antwort auf:
Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?
Hallo
Guck mal hier : http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Vater-darf-Sonderurlaub-auch-Wochen-nach-der-Geburt-nehmen-1054292469
Es scheint nicht abschließend geregelt zu sein. Ob man da klagen möchte ist die Frage,danach ist das Verhältnis wohl im Eimer.
Hat er den Elterngeldbescheid schon ? Wann kam das Kind ? Da er da noch voll gearbeitet hat war er ja nicht wirklich in Elternzeit.
Der Tag muss natürlich bezahlt werden, wird dann ggf. beim Elterngeld angerechnet.
Ruf am besten bei der Elterngeldstelle mal an , damit ihr da keine Probleme bekommt.
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2016, 08:36
Antwort auf:
Kein Anspruch auf Sonderurlaub bei sofortigem Antritt der Elternzeit?
Hallo,
zu den Fragen:
Wann kam das Kind? --> Geburt war am 05.02.2016
Hat er den Elterngeldbescheid schon? --> Leider nein, da noch Unterlagen zum Einreichen fehlen.
VG,
skrundumsbaby
von
skrundumsbaby
am 15.02.2016, 09:45