Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Man kann ja die Elternzeit des ersten Kindes vorzeitig beenden, zur Inanspruchnahme der Mutgerschutzfristen. Leider ist es ja so, dass manche Kinder bei der Geburt oder danach oder sogar schon davor sterben...
Wie ist es dann mit der Elternzeit des ersten Kindes, wenn man die schon vorzeitig beendet hat? Kann man die erneut beantragen? Oder muss man dann wieder arbeiten gehen, obwohl es von Anfang an so gar nicht geplant war? (Wohne in Hessen)
Vielen Dank im Voraus!
von
Lotusflower
am 13.11.2015, 00:16
Antwort auf:
Kein Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
diesen furchtbaren Fall regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Man hat normalen Mutterschutz - kann dies aber lt. Gesetz frühzeitig beenden.
Man kann dann mit Frist 7 Wo. die alte EZ aufleben lassen. Ob der AG da ein Widerspruchsrecht hat ist fraglich - das wäre aber mehr als geschmacklos.
Liebe Grüße - ich hoffe, Sie fragen nur theoretisch
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2015
Antwort auf:
Kein Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
als unser Sohn tot geboren wurde, bin ich ersteinmal in den verlängerten Mutterschutz gegangen, es waren 12 Wochen, da er nur 2300g gewogen hatte (bei über 2500g sind es wohl bloß 8 Wochen).
Die unterbrochene EZ geht dir nicht verloren, denn du zeigst es ja bei AG an.
Ich denke aber, dass kann dir Frau Bader besser erklären, welche Schriftstücke du da ausfüllen musst.
Lg
von
Colien07022004
am 13.11.2015, 07:42