Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Hallo Ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger. Ich hatte Komplikationen und habe somit Beschäftigungsverbot bekommen. Am 03.12.2019 habe ich meine Elternzeit vorzeitig beendet und das Beschäftigungsverbot mitgeschickt. Es kam keine Reaktion von meinem Arbeitgeber. Nach mehr als 4 Wochen habe ich nun angerufen und mir wurde am Telefon gesagt, dass sie die Schwangerschaft eingetragen hat aber es keinen Sinn macht ich könne ja sowieso nicht zurückkommen. Somit würde meine alte Elternzeit weiterlaufen bis zum Mutterschutz. Sie meinte auch da ich das schreiben zugleich mitgeschickt hatte könne ich nicht nachweisen ob ich früher zurück kommen wollte oder das jetzt nur mache um "Geld abzustauben", wie sie sagt, mache. Stimmt das hat sie da recht? Und wenn ja habe ich da trotzdem eine Chance, da ich bis heute noch keine schriftliche Absage vom Arbeitgeber habe. Meine Frauenärztin meinte das können die nicht einfach so machen. Bedanke mich schon mal im voraus

von Nunzia am 07.01.2020, 14:58



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Hallo, der Ag hat hier korrekt gehandelt. Ich halte es für unzulässig, eine EZ vorzeitig zu beenden um ein BV zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.01.2020



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Warum hast du dich denn ins Beschäftigungsverbot schicken lassen, obwohl Du gar nicht arbeiten wolltest und noch in Elternzeit warst? Wenn Du in Elternzeit bist, kannst Du diese zum neuen Mutterschutz kündigen, aber doch nicht vorher, um wie die Kollegin schon richtig erkannt hat "Geld abzustauben". Ein Beschäftigungsverbot soll diejenigen schützen und finanziell ausgleichen, die in Arbeit sind, aber das warst Du doch gar nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

von Port am 07.01.2020, 15:05



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Ähhhmmm ja dein AG hat doch Recht!!! Man kann nicht die Elternzeit beenden, um in ein bezahltes BV zu gehen. Das ist salopp gesagt, Betrug am Sozialsystem. Frau Bader bezeichnet das regelmäßig auch so. Würdest du in der Elternzeit Teilzeit arbeiten, sähe es anders aus. So ist nur die Beendigung zulässig zum neuen Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 07.01.2020, 15:12



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Nein dem ist nicht so. Die Schwangerschaft war ungeplant. Ich hätte auch so die Elternzeit vorzeitig beendet. Parallel hatte ich dann nur zufällig die Komplikationen. Worauf die Frauenärztin meinte ich solle dann doch gleich das Beschäftigungsverbot mitschicken, da es zu riskant wäre dort zurück zu kehren (könnte sonst das Kind verlieren). Ich habe nur nichts schriftlich vom Personalchef. Aber kann der Arbeitgeber denn 4 Wochen sich gar nicht melden. Seine Frist mir abzusagen ist doch somit eigentlich rum. Und er müsste es akzeptieren

von Nunzia am 07.01.2020, 15:49



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Er braucht dir nicht absagen, es reicht, wenn er nicht zusagt.

von la-floe am 07.01.2020, 15:55



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Wann wolltest du denn wie arbeiten? War da was schon geklärt? Ich meine vor der Schwangerschaft! Anders gefragt: wolltest du arbeiten, wenn du jetzt nicht schwanger wärst? Für ein BV braucht man auch entsprechend Kinderbetreuung? Hättest du diese denn?

Mitglied inaktiv - 07.01.2020, 16:10



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Da du kein Recht auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit hast (unabhängig ob du jetzt ein BV hast oder nicht), muss der Arbeitgeber dem nicht zustimmen, wenn er nicht will. Er hat nicht zugestimmt, also läuft deine Elternzeit immer noch weiter. Eine explizite Ablehnung seitens des Arbeitgeber ist hier nicht notwendig.

von Dojii am 07.01.2020, 16:10



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Nein ich bräuchte keine Kinderbetreuung, da mein Mann schichtet. Wäre dann zur Arbeit wenn er zuhause wäre. Und nein das ist ja das Problem, es war nur ausgemacht mal darüber zu reden wie was wann wo. Aber das hat sich dann wohl somit erledigt habe ja schließlich wie schon gesagt keinen schriftlichen Beweis.

von Nunzia am 07.01.2020, 16:35



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Ja, das hat sich wohl erledigt. Denn "mal darüber zu reden" ist ja nun auch von deiner Seite aus keine zumindest mündliche Ankündigung, ab x wieder arbeiten zu wollen. Als AG warte ich natürlich auf Basis einer solchen "weiß noch nicht genau"-Aussage auch erst mal ab, ob da wirklich etwas kommt. Und ja, dann sieht es so aus, als wenn du dich erst klipp und klar entschieden hättest, vorzeitig arbeiten zu wollen, als du von der Schwangerschaft erfahren hast. Sorry, aber das hat die FA auch ziemlich unglücklich gehandhabt. Sie hätte dir ein BV erst ausstellen müssen/sollen, nachdem dein AG einer vorzeitigen Beendigung zugestimmt hat.

von cube am 07.01.2020, 16:44



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Vielleicht wird es finanziell gar nicht so schlimm Wann ist Kind 1 denn geboren und wie lange hast du ursprünglich Elternzeit gemeldet?

Mitglied inaktiv - 07.01.2020, 17:21



Antwort auf: Kann mein Arbeitgeber mir das vorzeitige beenden der Elternzeit verweigern?

Der AG hätte so oder so der vorzeitigen Beendigung zustimmen müssen. Nur in zwei Fällen kann er das nicht verweigern. Dann wenn der neue Mutterschutz beginnt und dann wenn Härtefall. In allen anderen Fällen kann er, muss es aber nicht. Schlau wäre gewesen erst das zu klären, notfalls wenn vorzeitiges EZ-Ende nicht möglich TZ innerhalb der EZ zu vereinbaren und dynn erst mit dem BV zu kommen. Ärzte sind halt keine Personaler. Entsprechend nicht unbedingt die schlausten Ratgeber bei sowas.

von Felica am 07.01.2020, 23:10



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