hallo.
mein mann und ich moechten gern eine bestandsimmob. erwerben. nun ist es so das mein mann alleinverdiener ist. wir haben ein gemeinsames kind und ich hab noch zwei weitere kinder in die ehe gebracht fuer die ich barunterhalt und kindergeld erhalte.
ich moechte aus diversen gruenden und in gemeinsamer uebereinkunft mit meinem mann nicht in den finanzierungsvertrag aufgenommen werden.
nun sagte die dame das ihm die kinder mit angerechnet werden aber nicht der unterhalt und das kindergeld.
was ja dann sehr knapp waere mit der genehmigung fuer die finanzierung?
besteht eine moeglichkeit meinem mann fuer den zeitraum der finanzierung (15 jahre und max 50000,-) das kindergeld und den unterhalt zu uebertragen.
ihm werden ja die kinder voll angerechnet aber deren einkommen nicht (was ich ja so nicht verstehe)
welche moeglickeiten gibt es fuer uns denn wenn diese betraege abgezogen waeren wuerden ungefaehr 1000 euro dem einkommensnschweisen fehlen.
von
anonymfuerheutemal
am 26.11.2012, 17:01
Antwort auf:
kann ich den unterhalt uebertragen (notariell)
Hallo,
nur für das leibliche KInd
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2012
Antwort auf:
kann ich den unterhalt uebertragen (notariell)
Der Kindesunterhalt ist für die Kinder und dein Mann ist den nichtleiblichen Kindern nicht unterhaltsverpflichtet, daher denke ich dass eine Übertragung nicht möglich ist.
Was für eine rechtliche Grundlage soll das denn haben? Für den Fall, dass eure Ehe in 5 Jahren auseinander geht, dann soll er den Unterhalt für deine Kinder weiter erhalten? Das macht keinen Sinn.
von
Pamo
am 26.11.2012, 20:13
Antwort auf:
kann ich den unterhalt uebertragen (notariell)
ich habe gestern bereits ein telefonat noch mit einem anwalt gehabt und mir wurde auch erklärt das die bank vermittlung so wie sie das gemacht hat gar nicht rechnen darf. müssen wir heut noch mal klären
sie hat da nen fehler begangen...
entweder sie rechnet die kinder an dann muss deren kindergeld und unterhalt ebenfalls als positive einkünfte gewertet werden oder sie darf die kinder in ihrere einkommensberechnung nicht berücksichtigen also auch nicht deren lebenshaltungskosten...
na mal sehen werd der da heut noch mal einige worte auf dem weg geben.
sollte sie sich nach den gestzlichen bestimmungen orientieren dann werden wir wechseln.
von
anonymfuerheutemal
am 27.11.2012, 07:47