KV bei nicht mehr bestehendem Leistungsbezug beim AA

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KV bei nicht mehr bestehendem Leistungsbezug beim AA

Sehr geehrte Frau Bader, momentan erhalte ich noch Leistungen vom Arbeitsamt in Form von Arbeitslosengeld. Dieser Leistungsbezug ist zeitlich begrenzt auf 1 Jahr.(bis Ende April nächsten Jahres) Wenn ich nun schwanger wäre, bis dahin keinen geeigneten Job gefunden habe (Arbeitsmarktsituation in der Lausitz katastrophal, Arbeitslosenquote 20%), und keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt bekomme (das Einkommen meines Ehemannes übersteigt die Grenze für Alhi) wie stellt sich dann meine Situation bezüglich der Krankenversicherung dar. Müßte ich dann über die KV meines Ehemannes versichert sein oder bleibe ich weiterhin beitragsfrei bei meiner KV versichert. Ich danke Ihnen schon im voraus für Ihre Antwort.

Mitglied inaktiv - 11.08.2000, 08:56



Antwort auf: KV bei nicht mehr bestehendem Leistungsbezug beim AA

Liebe Anja, Bezieher von Erziehungsgeld u. Eltern im Erziehungsurlaub bleiben in der gesetzl. KK beitragsfrei weiter versichert.Erziehungsgeld erhält, wer arbeitslos ist und kein Arbeitslosengeld erhält. Was günsiger ist, kommt auf den Einzelfall an. Arbeitslosenhilfe u. Erziehungsgeld sind parallel möglich. Sie können also u.U. umsonst weiter selber versichert sein. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.08.2000



Antwort auf: KV bei nicht mehr bestehendem Leistungsbezug beim AA

Das kann ich so nicht ganz stehen lassen. Arbeitslosengeld und -hilfe erhält nämlich nur, wer der Arbeitsvermittlung auch zur Verfügung steht, und wer im Erziehungsurlaub ist, steht dem AA nicht zur Verfügung. Das AA zahlt nicht, wenn Anspruch auf Erziehungsgeld besteht (auch wenn das Arbeitslosengeld höher wäre), den ein Anspruch auf Erziehungsgeld schließt Zahlung von Arbeitslosengeld aus. Arbeitslosenhilfe gibt es auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen in Verbindung mit Erziehungsgeld (z.B. wenn du in der Ausbildung bist). Wenn dein Mutterschutz beginnt, BEVOR dein Anspruch auf Arbeitslosengeld endet, bleibst du selbst beitragsfrei weiterversichert während Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Wenn du keine Arbeitslosenhilfe bewilligt bekommst, kannst du und später auch das Baby über deinen Mann familienversichert werden, wenn er in der gesetzlichen KV ist. Bekommst du Arbeitslosenhilfe bewilligt, bleibst du selbst versichert. Bloße Schwangerschaft (vor dem Mutterschutz) im Anschluß an den Arbeitslosengeld-Bezug reichen leider nicht, um weiter beitragsfrei versichert zu bleiben. Wenn du noch Fragen hast, mail mich einfach an. Ich habe mich damit nämlich ziemlich intensiv beschäftigt, weil ich selber arbeitslos war vor unserer Kleinen und vor den selben Fragen stand. LG Anja aus Thüringen

Mitglied inaktiv - 11.08.2000, 21:45