Frage: Ist der Betrag gerechtfertigt?

Sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Kita-Vertrag in Berlin abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 1.8.2013. Wir haben den Platz genommen, da es die einzige Zusage war, die wir bekommen haben. Die Fahrtzeit zu dieser Kita beträgt 1,5 h täglich (Hin- und Rückweg). Nun haben wir am 1.7. (Montag) doch noch eine Zusage von unserer Wunsch.Kita 5 Gehminuten entfernt bekommen. Am gleichen Tag haben wir den anderen Platz, einen Tag zu spät, gekündigt (eigentlich 4 Wochen Kündigungsfrist). Wir haben auf die Kulanz und das Verständnis der Einrichtung gehofft. Die Antwort war, dass wir 938 Euro für den "Ausfallmonat" zahlen sollen, da der Kita-Gutschein nicht doppelt gesteckt sein darf. Wir wissen, dass sie im Grunde recht haben, können aber einen Betrag in der Höhe (der vertraglich nicht festgelegt ist) nicht zahlen. Alle Bemühungen um ein Nachfolger-Kind unsererseits waren bisher umsonst. Danke für Ihre Hilfe!

von LinaLoo am 10.07.2013, 10:13



Antwort auf: Ist der Betrag gerechtfertigt?

Hallo, erstaunlich, wenn keine Warteliste besteht.wie soll sich denn dieser Betrag zusammensetzen. Das würde ich mir genau erklären lassen! Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2013