Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Hallo Frau Bader, der Vater unseres Sohnes hat vor ca. 4 Jahren die Umgangsregelung per Gericht eingeklagt, nicht weil ich es nicht wollte, sondern weil ER das selbst schriftlich und für sich haben wollte. Zuerst hat er sich auch an diese Regelung gahlten, dann, als er eine neue Freundin hatte, wollte er sein Kind nur noch alle drei Wochen sehen. "Sollte er einen anderen Umgang mit ihm wünschen, sagt er mir rechtzeitig Bescheid." Das waren seine Worte vor etwa 2 jahren. Seitdem sieht sein Sohn ihn alle 3 Wochen, und das von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 14.00 Uhr. ER leidet drunter, denn er möchte viel öfters zu seinem Papa gehen. Obwohl ich mit dem Papa immer wieder rede und ihn an seinen Gerichtlichen Bescheid erinnere, blockt er ab und er möchte momentan nichts daran ändern. WAS kann ich denn machen? Sind denn solche Beschlüsse nicht bindend? Hat er denn nicht die Pflicht, seinen Sohn alle 14 Tage abzuholen und den Umgang für ihn zu ermöglichen, insbesondere wenn das Kind sich das so sehr wünscht. Es tut mir echt leid für meinen Sohn. Ich weiß nicht, was ich machen kann. LG Gaby

von gaby67 am 08.10.2012, 12:48



Antwort auf: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Hallo dazu gibt es Urteile. Leider kann man Väter nicht zwingen, ihr Umgangsrecht wahrzunehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2012



Antwort auf: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Leider kann man Väter nicht zwingen. Vom Gesetz her ja, aber dazu verurteilen geht nicht. Persönlichkeitsrechte und so .... Kannst Du vielleicht mit ihm reden dass er dann zumindest den Freitag hinzu nimmt ? Hat er denn Gründe für den wenigen Umgang ? Leider wirst Du nichts erreichen können rechtlich. Wie alt ist das Kind denn ? Kann er das seinem Vater schon mitteilen ? Vielleicht bewirkt das ein Umdenken ?

von Sternenschnuppe am 08.10.2012, 15:00



Antwort auf: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Hallo Sternenschuppe (was für ein schöner NIckname), mein Sohn ist 9 1/2 Jahre. Er kann leider auch nichts bewirken, obwohl er ihm seinen Wunsch auch schon mehrfach mitgeteilt hatte. Mein Ex-Partner hat seine Freundin mittlerweile auch schon eheligt, sie haben ein gemeinsames Kind zusammen und der Vater hat mittlerweile so gut wie kein Interesse mehr an seinem Erst-Geborenen. So ist es leider, und nichts kann ihn umdenken lassen. Ich denke auch, dass man da nichts mehr machen kann. Ihn zwingen?! Nie... Vielleicht stimmt ihn eines Tages doch noch was um.... Das Blöde ist nur, dass das mein Sohn auch merkt. Und eines Tages wird er selbst keine Lust mehr haben, zu ihm zu gehen.Nur dann MUSS er wahrscheinlich vom Gesetz her hin. Oder? Was mache ich dann? Ihn dazu ZWINGEN? Die Gesetze sind schon teilweise komisch hier.. LG Gaby

von gaby67 am 09.10.2012, 09:15



Antwort auf: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Hey Wenn Dein Sohn nicht mehr will dann, dann würde ich es auf einen neuen Prozeß ankommen lassen. Soll er doch dem Richter mal erklären warum er sich an den bestehenden Beschluss nicht hält. Dein Sohn wird wissen dass Du es immer befürwortet hast, dass Du es versucht hast. Er kennt es ja auch nicht anders von seinem Vater.... Alles Gute für Euch

von Sternenschnuppe am 09.10.2012, 09:20



Antwort auf: Gerichtlich festgelegte Umgangsregelung....nicht bindend/verpflichtend?

Um dem vorzubeugen, würde ich den nichterfolgten Umgang regelmäßig dokumentieren. Wenn der KV eines Tages klagen sollte, kann er dann dem Richter den ausgefallenen Umgang erklären.

von Pamo am 10.10.2012, 07:46



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