Hallo
ich arbeite freiberuflich, mache allerdings eine Pause, denn ich habe im Mai 2013 ein Kind bekommen und beziehe Elterngeld bis April 2013.
Das Elterngeld beim 1. Kind wurde nach dem Einkommenssteuerbescheid 2012 berechnet.
Ich bin jetzt wieder Schwanger und Baby 2 kommt 2014 auf der Welt.
Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Laut Einkommen in 2013? Auch wenn ich nur 3 Monate (Jan-Mar) gearbeitet habe und dann Elterngeld bekommen habe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, beste Grüße
von
ceco
am 30.10.2013, 16:16
Antwort auf:
Freiberufliche Tätigkeit - Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abge-schlossenen Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuer bescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.Kann nicht an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum angeknüpft werden, erfolgt die Gewinn ermittlung nach einer mindestens den Anforderungen einer steuerlichen Einnahmen-Überschuss-rechnung entsprechenden Aufstellung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2013