hallo Frau Bader,
ich hoffe ich bin jetzt im richtigen Forum gelandet.
wir haben eine Nachbarin (alleinerziehend), deren Baby zwar nur selten bei ihr ist (meist bei Familienangehòrigen soweit ich weiss), aber wenn das Baby bei ihr ist, weint es oft und mitunter auch sehr lange.nachts hört man es sehr gut, da ja sonst kaum Geräusche sind. es weint nachts bis zu einer Stunde, erst klingt es nach normalem Wach-werden-ich-hab-Hunger-Weinen und bauscht sich dann zu richtig panischem Schreien auf.es gibt Unterbrechungen beim Weinen, aber ich kann mit 100%iger Wahrscheinlichkeit sagen, dass niemand bei dem Baby war, die Schritte würde man hören, das Haus ist recht hellhörig und wir wohnen direkt darunter.
gestern Abend war es auch wieder so, genauso wie heute Morgen.gegen 8Uhr in der Früh habe ich gehört, wie jemand zur Haustür reinkam und in ihre Wohnung ging, da war das Baby dann auch ruhig.
meine Bedenken sind, dass sie entweder gar nicht Zuhause war oder sich nicht um das Baby kümmert, wenn es nachts wach wird.
wäre dies ein Fall fürs Jugendamt?
wie alt das Baby genau ist, weiss ich nicht, aber auf jeden Fall noch unter einem Jahr.vielleicht 7-8 Monate!?
man kann jetzt über mich denken, was man will, weil ich meine Nase in fremde Angelegenheiten stecke, aber die kleine Maus tut mir schon echt leid.
ich danke Ihnen schon mal für eine Antwort
LG Nina
von
mama-nika
am 28.02.2016, 13:51
Antwort auf:
Fall fürs Jugendamt
Hallo,
die Leute anzusprechen, wäre sicher der nette Weg, ich glaube aber nicht, dass sie es zugeben würden.
Deshalb würde ich auch die Polizei rufen.
Wenn etwas passiert, machen Sie sich sonst Vorwürfe.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2016
Antwort auf:
Fall fürs Jugendamt
Wenn Du die Befürchtung hast, dann rufe in der Nacht die Polizei.
Geht auch anonym. Dann werden sie das in der Situation kontrollieren.
Ist das Kind wirklich alleine wird das Konsequenzen haben.
Wegen nächtlichen Schritten. Vielleicht ist sie im Raum des Kindes und sie muss keine Schritte machen?
Mail ans Jugendamt geht auch. Lieber einmal zu viel als zu wenig.
Siehst Du sie denn mal mit Kind ? Wie ist da der Umgang?
von
Sternenschnuppe
am 28.02.2016, 14:34
Antwort auf:
Fall fürs Jugendamt
Ich bin zwar auch dafür dass man lieber einmal zuviel als einmal zuwenig das JA oder die Polizei informiert. Da ich selbst aber ein nicht beruhigbares Schreibaby hatte, wäre ich mit solchen Vermutungen vorsichtig. Wie wäre es, wenn du einfach mal klingelst und fragst, ob alles in Ordnung ist? Zur Not eben auch in der Nacht. Denn auch wenn die Polizei kommt ist die Mutter nicht verpflichtet, die Türe zu öffnen. Dann wärt ihr genauso schlau wie vorher...
von
Marinaelena
am 29.02.2016, 02:31
Antwort auf:
Fall fürs Jugendamt
Wenn die in der Bude ein schreiendes Baby hören und keiner öffnet, dann werden die öffnen.
Vorher selbst klingeln und z.B. fragen ob man helfen kann , wäre natürlich angebracht.
Wenn dann keiner öffnet Polizei rufen.
Stimmt der Verdacht dass das Kind nachts alleine ist, dann wird sie das sicher nicht zugeben.
von
Sternenschnuppe
am 29.02.2016, 07:13