Liebe Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt die am 30.dezember 2017 endet. Nun habe ich meine Elternzeit aber vorzeitig beendet und fange ab 1. November wieder voll an zu arbeiten nun meine Frage da ich ja dann erst zu 1. Dezember mein erstes Gehalt bekomme, würde ich dann von der L Bank noch einmal für den kompletten Monat November Elterngeld bekommen oder nicht mehr?
von
Kunidenise
am 15.10.2017, 23:14
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Elternzeit vorzeitig beenden
Hallo,
Nein, da sind Sie ja nicht mehr in Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2017
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Elternzeit vorzeitig beenden
Du bekommst EG in LM und zwar im Voraus, also kommt die Letzte Zahlung für November Anfang November. Gehalt bekommst du so, wie im AV vereinbart. Meistens ist das nachträglich Ende des Monats, also Ende Dezember.
Wenn du im Dezember noch EG bekommen hättest, musst du die Änderung der EZ der EGStelle melden.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 09:17
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Elternzeit vorzeitig beenden
Im November ist sie nicht mehr in Elternzeit, somit steht ihr da auch kein Elterngeld mehr zu.
Daher muss die Auszahlung gestoppt werden die Ende Okober kommt.
von
Sternenschnuppe
am 16.10.2017, 09:52
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Elternzeit vorzeitig beenden
Stimmt, sie fängt ja ersten November an, nicht ersten Dezember, also wird das EG für November auch gekürzt bzw gestrichen und dafür kommt Ende Nov. Das erste Gehalt. Hab mich da verlesen gehabt.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 09:59
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Elternzeit vorzeitig beenden
Wann hat das Kind den Geburtstag?
Manche Frau meldet ja 1 Jahr EZ an und rechnet ab nach dem Mutterschutz ein Jahr. Dann könnte es knapp noch hinhauen im Idealfall.
Ansonsten, da EG nach Lebensmonaten gezahlt wird und nicht nach Kalendermonaten, würde im schlechtesten Fall de EG_anspruch für den kompletten Lebensmonat dann wegfallen. Falls Kind am 20.12.2016 geboren worden wäre und ab 1.11.17 wieder gearbeitet werden würde, würde dann für den Monat November das EG entfallen, genau wie für Dezember. es langt wenn ein tag VZ gearbeitet wird damit der komplette Anspruch für den Monat entfällt. da ist dann auch nichts "anteilig".
Evtl übernimmt der Vater ja die beiden Monate - irgendwer muss das Kind ja betreuen. Sonst verfallen die halt ungenutzt.
Da die EG-Kasse im voraus zahlt, umso blöder. Das Geld kommt dann Ende Oktober, das erste Gehalt aber erst Mitte Dezember, Diese Zeit heißt es halt zu überbrücken da wie gesagt der EG-Anspruch erlischt bei einer Arbeitszeit von über 30 Std die Woche. Es wäre evtl günstiger gewesen innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, so würde es anteilig EG geben.
Mitglied inaktiv - 16.10.2017, 18:42