Guten Tag Frau Bader, Wenn ich mein 3. Jahr Elternzeit wegen erneutem Mutterschutz vorzeitig beende, verfällt dann der Rest 3. Jahres, oder hab ich ein Recht darauf, mir die restlichen Monate aufzuheben bis das Kind (geboren Aug 2015) 8 Jahre ist. Vielen Dank. Viele Grüsse
von Heumarkt am 29.08.2017, 11:55