Guten Abend Frau Bader, in meinem Brief zur Elternzeit schrieb ich letztes Jahr: "die Elternzeit möchte ich für 24 Monate in Anspruch nehmen, wobei ich ab dem 1.9.15 gerne wieder in Teilzeit arbeiten würde" (die Elternzeit ginge demnach also vom 31.8.15. - 31.8.17, das Anfangsdatum ist so im Brief notiert, das exakte Enddatum nicht). Nun bin ich erneut schwanger, das zweite Kind kommt voraussichtlich am 26.11.16 Arbeiten werde ich nun zwischenzeitlich nicht, mein Chef ist darüber bereits informiert. Kann ich nun die Elternzeit vorzeitig zum 15.10.16 kündigen und erhalte somit wieder Elterngeld vom AG? Oder ist die Ankündigung einer geplanten Teilzeittätigkeit einem Ende der Elternzeit zum 1.9.16 gleichzusetzen so dass ich nun kein Elterngeld vom AG erhalten würde? Vielen Dank im voraus! Purzel2015
von Purzel2015 am 23.05.2016, 21:11