Frage: Elternzeit verlängern

Hallo Frau Bader, Ich habe am 7. August 2016 meinen Sohn zur Welt gebracht. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Eigentlich wollte mein Mann auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Damit wäre die Eingewöhnung meiner großen Tochter im Kindergarten und meines Sohnes bei der Tagesmutter abgedeckt gewesen. Da mein Mann aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat und sich jetzt herausgestellt hat, dass das nehmen der Elternzeit dort nicht gerne gesehen ist, muss ich die eingewöhnung übernehmen. Ich habe gestern mit meiner Chefin telefoniert um zu besprechen, wie viele Stunden ich wieder arbeiten kann. Daraufhin hat sie mir mitgeteilt, dass sie evtl keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat. Ich weiß, dass sie mir meinen Arbeitsplatz zurück geben MUSS. Was ich aber nicht weiß, was passiert wenn ich nachträglich die Elternzeit um 2 Monate verlängern will und sie dem nicht zustimmt ( was sie nicht tun wird, da sie mich ja eh los werden will) Kann sie mich dann kündigen? Würde diese Kündigung als fristlos gelten und somit eine Sperrung des ALG nach sich ziehen? Ich habe keine Möglichkeit meine Kinder anderweitig fremdbetreuen zu lassen und kann sie ja schlecht alleine lassen. Vielen Dank schon mal für ihre Antwort. LG Sarah Schmitz

von Sarisieb am 31.01.2017, 14:20



Antwort auf: Elternzeit verlängern

Hallo, eigentlich ist doch alles gut. Sie können noch nicht arbeiten u der Ag kann noch keinen Arbeitsplatz anbieten. Einen Anspruch auf verlängerung haben Sie nicht, aber der AG wird dem doch zustimmen. Reden Sie mit ihm! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



Antwort auf: Elternzeit verlängern

Dann musst Du kündigen und das wird eine Sperre bedeuten. Sie muss die EZ nicht verlängern. Bis wann läuft denn die Befristung beim Mann noch und hat er bereits das Gespräch gesucht wegen Elternzeit ? Das sollte er zuerst machen bevor Du Deinen Job kündigst. Wenn sie zufrieden mit ihm sind, dann wird es daran schon nicht scheitern

von Sternenschnuppe am 31.01.2017, 14:37



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