Hallo Frau Bader, Ich habe am 7. August 2016 meinen Sohn zur Welt gebracht. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Eigentlich wollte mein Mann auch 2 Monate Elternzeit nehmen. Damit wäre die Eingewöhnung meiner großen Tochter im Kindergarten und meines Sohnes bei der Tagesmutter abgedeckt gewesen. Da mein Mann aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag hat und sich jetzt herausgestellt hat, dass das nehmen der Elternzeit dort nicht gerne gesehen ist, muss ich die eingewöhnung übernehmen. Ich habe gestern mit meiner Chefin telefoniert um zu besprechen, wie viele Stunden ich wieder arbeiten kann. Daraufhin hat sie mir mitgeteilt, dass sie evtl keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat. Ich weiß, dass sie mir meinen Arbeitsplatz zurück geben MUSS. Was ich aber nicht weiß, was passiert wenn ich nachträglich die Elternzeit um 2 Monate verlängern will und sie dem nicht zustimmt ( was sie nicht tun wird, da sie mich ja eh los werden will) Kann sie mich dann kündigen? Würde diese Kündigung als fristlos gelten und somit eine Sperrung des ALG nach sich ziehen? Ich habe keine Möglichkeit meine Kinder anderweitig fremdbetreuen zu lassen und kann sie ja schlecht alleine lassen. Vielen Dank schon mal für ihre Antwort. LG Sarah Schmitz
von Sarisieb am 31.01.2017, 14:20