Elternzeit berechnen/verlängern nach Geburt vom zweiten Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit berechnen/verlängern nach Geburt vom zweiten Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Mein erstes Kind wurde 4.7.10 geboren und ich hatte 2 Jahre Elternzeit vorerst beantragt, mein zweites Kind wurde fast genau 1,5 Jahre später am 11.1.12. geboren. Für das zweite habe ich auch vorerst 2 Jahre beantragt. Die Elternzeit würde ich nun gern verlängern. Für das zweite Kind steht mir ja noch ein Jahr zu, das ist mir klar. Was ist mit der Restelternzeit vom ersten Kind? Ich habe gelesen das die Zeit nicht verloren geht (lt. einem BAG Urteil). Doch wie viel Elternzeit steht mir da noch zu? Ich habe immer nur was von einem Jahr gelesen. Steht mir nun nur 1 Jahr Elternzeit noch zu für das erste Kind oder 1,5 Jahre? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. MfG

von ulla72 am 02.08.2013, 10:47



Antwort auf: Elternzeit berechnen/verlängern nach Geburt vom zweiten Kind

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2013



Antwort auf: Elternzeit berechnen/verlängern nach Geburt vom zweiten Kind

Wenn dein AG unkompliziert ist, meldest du einfach insgesamt 6 Jahre Elternzeit an! 1. Arbeitstag wäre dann der 6. Geburtstag vom ersten Kind. Ansonsten musst du jonglieren. Pro Kind kannst du 1 Jahr übertragen lassen (Zustimmung erforderlich) Die restlichen 4 Jahre musst du so nehmen, dass pro Kind 2 Jahre vor dessen 3. Geburtstag genommen sind. Meine Kinder sind auch ca 1,5 Jahre auseinander. Und grob gesat habe ich an Elternzeit 1,5 Jahre - Kind 1 1 Jahre - Kind 2 0,5 Jahre - Kind 1 (damit 2 Jahre Elternzeit vor dessen 3. Geburtstag) 1 Jahr - Kind 2 (und auch hier damit 2 Jahre EZ vor dessen 3. Geburtstag) 2 Jahre - Übertragene Elternzeit (pro Kind 1 Jahr) Elternzeit wird dabei taggenau berechnet! Also zB 1 Jahr, 6 Monate und 5 Tage verbraucht, macht einen Rest von 1 Jahr, 5 Monate und (je nach Monat) 25 Tage. Gruß Sabine PS: Wenn du geschickt den Mutterschutz (vor der Geburt von Kind 2) einbauen kannst, kannst du 6 Jahre und 6 Wochen (bzw wie lang der MuSchu ging) zuhause bleiben.

von SumSum076 am 02.08.2013, 22:17



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