Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld

SaT

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Guten Tag, Ich habe zwei fragen wegen des elterngeldes: Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Daher bekomme ich nur eine Abrechnung, wenn sich etwas geändert hat. Zusätzliche Nachweise werden vom Arbeitgeber nicht ausgestellt. Aber die fehlen doch jetzt bei der Antragstellung für das Elterngeld! Und es sind einige! Was kann man da machen? Mein Vertrag läuft während der Elternzeit aus. Elterngeld bekomme ich doch trotzdem. Warum wollen die wissen, ob ich dann Arbeitslosengeld1 beantrage. Muss ich das? Ich stehe den Arbeitsmarkt doch (noch) nicht zur Verfügung. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in dem Fall muss der AG eine Zusatzbescheinigung ausstellen. ArbGeld 1 anteilig, wenn Sie TZ arbeiten wollen. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.


Tina_33

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Du kriegst natürlich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über den Verdienst. Ruf einfach mal bei deiner Bezügestelle an.


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