Ehemann gilt als Veter obwohl eine anderer der Erzeuger ist?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ehemann gilt als Veter obwohl eine anderer der Erzeuger ist?

Hallo, meine Schwester ist noch verheiratet lebt aber seit 1 1/2 Jahren getrennt von ihrem Ehemann. Sie lebt mit ihrem neuen Freund zusammen und ist schwanger von ihm. Nun wollte sie die Scheidung einreichen damit ihr Freund als Vater eingetragen wird. Ich bin aber der Meinung das es jetzt schon zu spät ist dafür und der Ehemann eine Vaterschaftsanfechtung machen muss da er als Vater eingetragen wird. Aus dem Grund weil er noch mit meiner Schwester zum Zeitpunkt der Zeugung mit ihr verheiratete war. Ist das so richtig oder kann sich meine Schwester jetzt scheiden lassen und nach der Scheidung wir ihr Freund als Vater eingetragen? mfg

von Kids4+1 am 14.05.2014, 16:43



Antwort auf: Ehemann gilt als Veter obwohl eine anderer der Erzeuger ist?

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2014



Antwort auf: Ehemann gilt als Veter obwohl eine anderer der Erzeuger ist?

mfg

von Kids4+1 am 14.05.2014, 16:44



Antwort auf: Ehemann gilt als Veter obwohl eine anderer der Erzeuger ist?

Mit Anwalt kann sie einen Eilantrag stellen. Schwangerschaft vom neuen Partner ist ein Grund dafür. Reicht die Zeit nicht kann der richtige Vater die Vaterschaft anerkennen, der rechtliche sie aberkennen ( am besten zu dritt zum Jugendamt marschieren ) Rechtskräftig wird das dann aber erst nach der Scheidung. Das was Du meinst ist veraltet, da war es so,dass sogar Kinder noch ehelich waren die eine gewisse Zeit nach der Scheidung geboren worden sind. Das haben sie aber dem heutigen Lebensstil angepasst.

von Sternenschnuppe am 14.05.2014, 17:20



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