Hallo...
Mein Sohn ist am 19.03.2013 geboren. Ab 1.9.2013 möchte ich gern 30 Stunden im MONAT wieder arbeiten gehen! Wird mir das komplette Geld, was ich da verdiene, abgezogen oder nur 67% davon? So dass ich wenigstens ein bisschen was raus habe.
LG Anja
von
anha83
am 20.06.2013, 17:09
Antwort auf:
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich mir was zum Elterngeld dazuverdiene?
Hallo,
voll.
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2013
Antwort auf:
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich mir was zum Elterngeld dazuverdiene?
Kommt auf das Verhältnis an zum alten netto.
Also im Endeffekt nimmst Du Deinen Lohn, schaust wieviel Dir zum alten Netto fehlt. Von diesem Betrag bekommst Du dann noch 67% Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2013, 18:00
Antwort auf:
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich mir was zum Elterngeld dazuverdiene?
P.S.
Man hat natürlich dann mehr als das Elterngeld, bei mir war das "mehr" aber immernoch weniger als ich für die Betreuung des Kindes hätte bezahlen müssen.
Von daher hätte ich dann mit Arbeit weniger gehabt.
Weniger vom Kind und weniger Geld.
Ist also eine Rechenfrage im Endeffekt
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2013, 18:02
Antwort auf:
Bekomme ich mehr Geld, wenn ich mir was zum Elterngeld dazuverdiene?
Hallo,
was Dir vom Zuverdienst bleibt kannst Du Dir selber ausrechnen.
Generell wird der Zuverdienst nur im ersten Jahr angerechnet (in den ersten 14 Monaten bei Alleinerziehenden). Arbeiten darfst Du maximal 30h/Woche.
Man darf arbeiten gehen. Beim AG und bei anderen Firmen wenn der AG schriftlich seine Zustimmung dazu gibt. Die Berechnung im 1. Jahr sieht dann so aus:
E: Einkommen gesamt
Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde)
Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst)
Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga
Mit Zuverdienst ergibt sich:
E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn
E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn
E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn)
E = 0,67*Ga + 0,33*Gn
Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir letzlich nur 33% übrig.
Damit kannst Du es Dir jetzt ganz genau ausrechnen!
Unter 300€ EG wird nicht ausgezahlt - sprich die 300€ bleiben immer!
Im 2. Jahr wir wie gesagt nichts mehr angerechnet.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 21.06.2013, 08:56