Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
...
Die Mutter möchte gerne in den nächsten 2 - 3 Jahren in eine andere Stadt (ca 300 km entfernt) ziehen. Aus Großstadt und kleine Großstadt. Dort hat sie die Möglichkeit mit Freunden und deren Kind in einem großen Haus mit Garten zu wohnen. Sie hat in dem Haus ihren eigenen Bereich mit dem Kind. Aktuell in Großstadt nur kleine Wohnung bzw WG-Zimmer.
Großeltern väterlicherseits wohnen genau zwischen beiden Städten. Mütterlicherseits näher an altem Wohnort.
Der Vater möchte dem im Zug nicht zustimmen. Mutter würde Besuchskontakte auch von neuen Wohnort möglich machen (zb jedes 2. Wochenende). Kann der Vater es verbieten und welche Möglichkeiten stehen der Mutter zur Verfügung?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Lupilupo
am 08.10.2017, 09:05
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Hallo,
er kann das verbieten - Sie müssen es gerichtlich klären
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Ja, kann der Vater verbieten. Sie darf hinziehen wo sie hin will, das Kind aber nur mit Zustimmung des Vaters. Alternative, Kind kommt zum Vater und die Mutter behält das Umgangsrecht.
Die angebrachten Punkte für den Umzug sind sicherlich keine die über das Umgangsrecht des Vaters gehen. Und bei 300km würde der Umgang extrem erschwert werden. Soll der Vater dann jedes Mal um sein Kind besuchen zu können 1200km fahren? Oder Alternativ die Mutter um das Kind zum Vater zu bringen?
Wenn ihr euch nicht einigt geht es über ein Gericht. Wie es ausgeht - da ist dann alles möglich. Die Chancen das der Vater gewinnt sind nicht die schlechtesten.
Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 09:47