Hallo Frau Bader, Ich bin ab Samstag 7.1.17 im Mutterschutz. Nach der Geburt werde ich auch Elternzeit beantragen, für 2 Jahre, allerdings habe ich vor das Elterngeld nur für 1 Jahr zu beantragen. Darf ich im 2. Elternzeit-Jahr auch wo anders als in meinem eigentlichen Betrieb arbeiten? Muss ich dies meinem AG mitteilen? Leider war das Arbeitsverhältnis zwischen meinem AG und mir vor der Schwangerschaft schon nicht sonderlich gut, ich wurde gemobbt und hatte das Gefühl, das alles daran gelegt wurde, mich aus dem Betrieb zu ekeln. Ich bin seit Mitte August im BV, davor war ich schwangerschaftsbedingt für über 6 Wochen krankgeschrieben (extreme Übelkeit, habe über 11 kg abgenommen!) hatte mehrmals nachgefragt dass mir die Gehaltszettel zugeschickt werden, dies wurde jedes Mal abgelehnt und mir nahegelegt, einfach vorbei zu kommen. Nun hat mein Mann die Gehaltszettel für Aug bis Dez abgeholt und ich musste feststellen, dass mir im August 10 Stunden zuwenig bezahlt wurden, habe ich da noch Zeit dies nachzufordern? Kann ich auch beantragen, dass mir mein nicht genommener Jahresurlaub ausgezahlt wird? Wie würde sich das auf das Elterngeld auswirken? Wird die Zeit in der ich krank geschrieben und Krankengeld bezogen habe mti eingerechnet beim Elterngeld? oder werden dann weitere frühere Monate für die Berechnung hinzugezogen? Entschuldigen Sie bitte die Kurzgeschichte die ich hier geschrieben habe. Mit freundlichem Gruß tigerin
von tigerin1174 am 06.01.2017, 10:25