Mitglied inaktiv
Guten Tag, Wenn ich einen betreuten Umgang abbreche, hat das rechtliche Konsequenzen? Also z.B. Kostenauferlegung o.ä. Ich habe gute Gründe, allerdings dürften die irrelevant sein, da ich die Aussagen der Betreuung mir gegenüber (Drohungen u.ä.) ohnehin nicht beweisen kann. Habe schon versucht Rat vom JA zu bekommen, aber dort wurde gleich klargestellt, dass die Erziehungsberatungsstelle in ihrer Vorgehensweise bestimmt schon alles richtig macht und das Problem bei mir liegen muss. Danke für Ihre Antwort!
Hallo, das kommt zunächst einmal darauf an, worauf das Umgangsrecht beruht. Wenn es einen Titel gibt, können Sie das nicht einfach tun. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der BU findet nach Beschluss durch das Familiengericht unter organisatorischer Mitwirkung des JA statt.
Sternenschnuppe
Natürlich hat das Konsequenzen, wenn Du Dich an eine Weisung des Gerichtes nicht hältst. Niemals ohne Anwalt. Dann muss dieser beantragen den Beschluss zu ändern. Ansonsten musst Du evtl. hohe Ordnungsgelder zahlen.
Mitglied inaktiv
Wieso denn Beschluss ändern? Ich brauche doch keinen anderen Beschluss. Es geht ja nicht darum, dass sich Vater und Sohn nicht sehen sollen, sondern dass ich nicht bereit bin mich ständig von jemandem anfahren und unter Druck setzen zu lassen, der eindeutig seine Kompetenzen überschreitet. Selbst der KV hat schon geäußert, dass er die Vorschläge von der Betreuung "merkwürdig" findet und dass er nicht versteht, dass Vorschläge abgelehnt werden, die KM UND KV als förderlich für den Umgang ansehen bzw. wurde solch einem Vorschlag zugestimmt, aber dann setzte ihn die Betreuung einfach nicht um und reagierte auf Nachfrage vom KV ausweichend. Sowohl dem KV als auch der KM werden ständig die Worte im Mund umgedreht. Es gab eine ganze Reihe von Vorfällen, die unter aller Kanone waren, aber das JA hört mir noch nichtmal zu. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der KV auch abbrechen will, hatte aber noch keine Gelegenheit mit ihm zu reden, da die Betreuung jedesmal dazwischen geht und Streit provoziert. Ich werde noch mit ihm reden, aber ich brauche ihm das ja nicht vorschlagen, wenn es rechtlich eh nicht möglich ist bzw. wir am Ende Schulden haben oder eine Anzeige am Hals.
Mitglied inaktiv
Danke für die Rückmeldung, Frau Bader! Ich weiß leider nicht, was ein Titel für das Umgangsrecht ist. Ich habe alleiniges Sorgerecht und ABR. Der KV klagte das Umgangsrecht ein, nachdem ich ihm wegen seines für das Kind negativen Verhaltens BU vorgeschlagen hatte. Das JA hatte das damals ausdrücklich unterstützt und sogar gesagt, dass ich meine Sorgepflicht verletzen würde, wenn ich ihn mit dem Kind allein ließe. Vor Gericht kam allerdings nichts davon zur Sprache, weil der KV sich gleich mit BU einverstanden erklärte und ich mich auch. Im Beschluss steht nur, das sei die beste Lösung und das JA solle sich um den Rest kümmern.
Sternenschnuppe
Wenn der Vater mitzieht geht das. Und das würde ich mir schriftlich geben lassen von ihm ! Die Beratungsstelle / Jugendamt meldet das dann ans Gericht für die Akten. Wenn dann keiner klagt interessiert es keinen. Aber wie soll der Umgang dann weitergehen?
Mitglied inaktiv
Vorübergehend mit mir in der Nähe und dann graduell "aufstocken". Es ist ja schon besser geworden. Ich hoffe, er lässt sich darauf ein. Damals hat er eben gleich sehr extrem reagiert, jede Kommunikation abgelehnt und mich über seine Anwältin mit Dreck beworfen, gleichzeitig Unterhalt reduziert undundund. Aber mich mit dieser Betreuung herumzuschlagen finde ich auch nicht besser, zumal sie mich vor meinem Sohn anschnauzt, sowas hat bisher noch nichtmal der KV geschafft.
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