Hallo Frau Bader, was ist alles bei einem 400 Euro Job in Elternzeit nach dem Elterngeldanspruch zu beachten. Im konkreten Fall geht es um einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber im 3. Jahr Elternzeit. Wie ich bisher gelesen habe, muss der alte Arbeitgeber dem Minijob zustimmen. Aber wo ist man dann krankenversichert. Bei seiner alten Krankenkasse, wo der Arbeitsvertrag ruht, oder dann bei der Knappschaft. Danke für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 20:09