Hallo Frau Bader, nach 2 Jahren Elternzeit in April, werde ich zum 31.juli ordentlich betriebsbedingt gekündigt. Ich werde in der Zeit von April-Juli unter Fortzahlung des Gehalts 3,5 Monate freigestellt. eine Abfindung wird auch gezahlt. Meine Fragen: 1. Steht mit trotz 2 Jahren Elternzeit (das elterngeld wurde auf 2 jahre gesplittet) das ALG 1 zu oder wird es das ALG 2 sein was ich beantragen kann wenn ich keine arbeitsstelle finden sollte? 2. Wieviel ALG 1 steht mir denn zu, wenn ich 25-30 Std. dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe und eine Betreuung in der Familie nachweisen kann? wird mein letztes Brutto-Vollzeitgehalt : 40std. woche x 25 std. woche gerechnet und davon dann 67 % (also des errechneten ausfallenden Brutto-Teilzeitgehaltes?) oder wird es geschätzt? man leist so allehand aber nichts trifft auf mich zu da ich ja noch 3 monate Gehalt beziehen werde so als wenn ich arbeiten würde. Vielen Dank im Voraus Viele Grüsse olachen
von olachen am 22.01.2013, 19:44