2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Hallo Fr. Bader, ich überlege im 2.Jahr der Elternzeit wieder TZ arbeiten zu gehen. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich habe bisher 2.Jare EZ beantragt und habe das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. Würde das Gehalt dann mit dem Elterngeld verrechnet oder geht das seperat, da es ja im 2.Jahr ist? Wie ist das mit dem Elterngeld fürs 2.Kind? Bezieht sich der Berechnungszeitraum dann auf auf die TZ-Tätigkeit während der EZ oder auf die 12. vor dem 1. Mutterschutz? Und eine letzte Frage, auf Grund der Entfernung zu meinem Arbeitgeber möchte ich ggf. eine TZ-Stelle vor Ort annehmen, wann muss ich die Erlaubnis von meinem AG einholen, hat er das Recht sie zu verweigern? Im voraus vielen Dank! Viele Grüße, Gea

von Gea am 23.07.2012, 11:24



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Hallo, 1. Im zweiten Jahr wirkt sich die Arbeit nicht auf das Elterngeld aus. 2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € 3. Ja, er kann es aus betrieblichen Gründen verweigern, zum Beispiel, wenn es ein Mitbewerber ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2012



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Arbeiten erhöht das Elterngeld, da der eigentliche Bezug nur im ersten Jahr ist. Lediglich die Auszahlung ist bei Dir nur noch auch im 2. Jahr. Elterngeld wird immer ! aus den letzten 12 Monaten vor aktuellem Mutterschutz berechnet. Alles zwischen den ersten 12 Monaten Elterngeld und Arbeitsaufnahme wäre mit 0€ zu rechnen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 11:35



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Nach dem ersten Geburtstag deines Kindes kannst Du dazuverdienen. Das Elterngeld gilt somit als ausgezahlt. Du lässt es ja nur insgesamt 24 Monate je zur Hälfte auszahlen. Auf das EG im zweiten Jahr wird also dein Zuverdienst nicht mehr angerechnet. Kommt drauf an, wieviele Monate zwischen den Geburten liegen... je mehr Monate dazwischen, desto mehr muss gearbeitet werden um das evtl. nächste EG wieder höher als den Mindestbetrag zu erhalten. Will heissen, der Berechnungszeitraum wird 12 Monate nach Geburt zurückgerechnet. Monate mit EG-Bezug fallen raus, Monate mit keinem Gehalt werden mi 0,00 angerechnet. Du musst zuerst eine Zustimmung von deinem AG zur Arbeit während der EZ bei einem anderen AG einholen, am besten schriftlich natürlich. BEEG § 15 Satz 4) Zitat: (4) ... Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Bevor Du die Zustimmung nicht hast, brauchst Du Dich nicht bewerben.

von Sonni74LS am 23.07.2012, 13:51



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Bei mir war es 12 Monate ab Beginn Mutterschutz. Haben die das geändert ?

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 14:26



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Danke für die schnellen Antworten! Mir ist jetzt noch nicht ganz klar wie das mit dem EG bei Kind Nr. 2 wird. Sollte ich während der EZ arbeiten bezieht sich das EG dann auch auf das Gehalt während der EZ oder auf die Monate vor Kind 1? Solange ich in EZ bin und nicht wieder gearbeitet habe, also auch bei 3 Jahren EZ, gelten die 12 Monate vorm 1. Kind oder wird hier im 2. und 3. Jahr quasi 0,00 angenommen? und ich würde nur den Mindestsatz kriegen? Wie verhällt sich das ganze bei nem 400€ Job? LG & Danke!

von Gea am 23.07.2012, 18:32



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

MuSchZeit fällt natürlich raus. Du hast Recht. Hatte ich falsch ausgedrückt.

von Sonni74LS am 23.07.2012, 19:35



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

OT

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 20:23



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

... aber trotzdem ist es mir noch nicht klar :-(

von Gea am 23.07.2012, 20:34



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Wenn du direkt im Anschluss an die 12 Monate EZ entbindest, gilt dein altes Einkommen.Wenn du nicht arbeiten gehst in der EZ (nach dem 1.Jahr), dann werden die Monate mit 0 angerechnet. Das heisst, wenn du 3 Jahre zu Hause bleibst und nicht arbeitest, bekommst du nur den Mindestsatz von 300 Euro. Gehst du Teilzeit arbeiten, wird das Gehalt mitgerechnet und du bekommst mehr als den Mindestsatz. Dann kommt es noch darauf an, wann du entbindest. Und bis zum 3.LJ bekommst du noch den Geschwisterbonus.

von sternenfee75 am 23.07.2012, 21:07



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Ok, ich versuch mal ganz einfach. Elterngeld wird immer berechnet aus den 12 Monaten vor Mutterschutz des Kindes für welches es gezahlt werden soll. Alles was darin noch aus den ersten 12 Monaten von Kind 1 ist, wird durch Gehalt vor Kind 1 ersetzt ! Alles was nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 ist wird so berechnet wie eingenommen. Also Gehalt ( egal ob 100 oder 400 oder 1000€ ) oder kein Gehalt, dann 0€ Hat man das Elterneld von Kind 1 auf 24 Monate gesplittet, dann zählt es im 2. Jahr auch al 0€ , weil es da nur ausgezahlt wird, der eigentliche Bezug ist nach 12 Monaten fertig. Arbeitest Du also nicht und Kind 2 kommt im 3. Jahr, dann ist es nur der Mindestsatz. Und bis Kind 1 drei ist gibt es noch 75€ Geschwisterbonus. Um das gleiche Elterngeld zu bekommen müsste der neue Mutterschutz also vor dem ersten Geburtstag von Kind 1 beginnen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 21:13



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Ok, ich versuch mal ganz einfach. Elterngeld wird immer berechnet aus den 12 Monaten vor Mutterschutz des Kindes für welches es gezahlt werden soll. Alles was darin noch aus den ersten 12 Monaten von Kind 1 ist, wird durch Gehalt vor Kind 1 ersetzt ! Alles was nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 ist wird so berechnet wie eingenommen. Also Gehalt ( egal ob 100 oder 400 oder 1000€ ) oder kein Gehalt, dann 0€ Hat man das Elterneld von Kind 1 auf 24 Monate gesplittet, dann zählt es im 2. Jahr auch al 0€ , weil es da nur ausgezahlt wird, der eigentliche Bezug ist nach 12 Monaten fertig. Arbeitest Du also nicht und Kind 2 kommt im 3. Jahr, dann ist es nur der Mindestsatz. Und bis Kind 1 drei ist gibt es noch 75€ Geschwisterbonus. Um das gleiche Elterngeld zu bekommen müsste der neue Mutterschutz also vor dem ersten Geburtstag von Kind 1 beginnen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 21:13



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Ok, ich versuch mal ganz einfach. Elterngeld wird immer berechnet aus den 12 Monaten vor Mutterschutz des Kindes für welches es gezahlt werden soll. Alles was darin noch aus den ersten 12 Monaten von Kind 1 ist, wird durch Gehalt vor Kind 1 ersetzt ! Alles was nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 ist wird so berechnet wie eingenommen. Also Gehalt ( egal ob 100 oder 400 oder 1000€ ) oder kein Gehalt, dann 0€ Hat man das Elterneld von Kind 1 auf 24 Monate gesplittet, dann zählt es im 2. Jahr auch al 0€ , weil es da nur ausgezahlt wird, der eigentliche Bezug ist nach 12 Monaten fertig. Arbeitest Du also nicht und Kind 2 kommt im 3. Jahr, dann ist es nur der Mindestsatz. Und bis Kind 1 drei ist gibt es noch 75€ Geschwisterbonus. Um das gleiche Elterngeld zu bekommen müsste der neue Mutterschutz also vor dem ersten Geburtstag von Kind 1 beginnen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 21:13



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

OT

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 21:14



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Es gibt tatsächlich Eltern, die schaffen es zwei Kinder innerhalb von 12 Monaten auf die Welt zu bringen... die haben natürlich bei Kind 2 dann das gleiche EG wie bei Kind 1... .... aber mal ganz ehrlich... ist das gut für den Körper der Mama? Sicherlich nicht. Meine EG-Stelle hat mir auf jeden Fall geraten zwischen zwei Kindern immer arbeiten zu gehen und wenn es nur ein Minijob ist. Ansonsten bleibt es halt bei dem Mindestsatz + ggf. Geschwisterbonus. Lässt sich aber alles supereinfach mit dem Elterngeldrechner nachrechnen. http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

von Sonni74LS am 23.07.2012, 21:28



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

Wir haben drei Jahre Unterschied und die Zeiten mit dem Zwerg alleine wenn der Größe im Kindergarten ist will ich nicht missen. Immerhin hatte der erste das auch, Mama alleine. Ok, tut nichts zum Thema und jeder ist anders. Ich hätte mir die Umstellung von 1 auf 2 aber nicht so kräftezehrend vorgestellt. Gerade mit kurzem Abstand, daher Hut ab vor allen die das mit Absicht machen.

von Sternenschnuppe am 23.07.2012, 21:53



Antwort auf: 2. Jahr der Elternzeit TZ arbeiten, Auswirkung auf Elterngeld 2. Kind

O.T

von Gea am 24.07.2012, 07:39



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