Der Weg zur Mutter-Kind-Kur

Stempel der Krankenkasse

© Adobe Stock, Gina Sanders

Eigentlich stehen jeder Mutter und jedem Vater, die Kinder erziehen und besonders belastet sind, eine Mutter-(Vater)-Kind-Kur zu.

Voraussetzungen sind, dass körperliche oder seelische Störungen vorliegen, eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erforderlich ist und der behandelnde Arzt oder Kinderarzt die Maßnahme als notwendig erachtet und attestiert. Doch leider ist der Weg zur Kur gar nicht so einfach, denn viele Krankenkassen stellen sich quer und lehnen viele Anträge erst mal ab. Wird Ihr erster Antrag ebenfalls abgelehnt, können Sie aber Widerspruch einlegen. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihr Recht auf eine Kur wahrnehmen können und die Chancen verbessern, schon beim Erstantrag Erfolg zu haben.

Eine Kur hilft - langfristig

Eine Studie der Universität Freiburg und des Hochrhein-Institutes in Bad Säckingen belegt die positiven Auswirkungen von Mutter-Kind-Kuren. Laut der Studie war die Erholung bei Müttern und Kindern nicht nur direkt nach der Kur zu spüren, sondern auch über einen längeren Zeitraum hinweg. So gingen die teilnehmenden Frauen nach der Kur weniger häufig zum Arzt und nahmen weniger Medikamente zu sich. Dadurch können die Krankenkassen viel Geld einsparen.

Auch die Krankenkassen haben mittlerweile den Nutzen von Mutter-Kind-Kuren und auch Vater-Kind-Kuren erkannt: Während im Jahr 2011 noch etwa 35 Prozent der Kuranträge abgelehnt wurden, ist diese Zahl kontinuierlich gesunken. Die Ablehnungsquote betrug im Jahr 2018 etwa 11 Prozent, bei einem folgenden Widerspruch werden dann noch rund zwei Drittel doch noch bewilligt. Insgesamt lassen sich mehr als 130.000 Mütter und Väter jährlich in den rund 1.200 Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerks kostenlos beraten, mehr als 60.000 Anträge von Müttern und Vätern werden hier unterstützt.

So beantragen Sie die Mutter-Kind-Kur

Viele Frauen warten mit dem Antrag für eine Kur ab, bis ihre Lebensumstände es kaum mehr anders zulassen und sie buchstäblich "am Ende" sind. Die Antragstellung und Gespräche mit Arzt und Krankenkasse belasten in solch einem Zustand natürlich stärker, als wenn die Frauen schon diesen Gang gehen, bevor sie völlig erschöpft sind. Suchen Sie deshalb den Arzt Ihres Vertrauens auf, bevor Sie nicht mehr weiterwissen und schon dann, wenn Sie merken, dass Ihnen Ihr (Familien)leben, Ihre Beziehung, das Verhältnis zu Ihren Kindern oder die Doppelbelastung von Job und Familie über den Kopf wachsen oder Sie sich gesundheitlich über einen längeren Zeitraum schlecht fühlen.

Das gilt natürlich auch für den Fall, dass Ihr Kind krank ist und Sie deshalb eine Kur beantragen. Wenn Sie über eine Kur nachdenken oder sich schon dafür entschieden haben, führt der erste Gang zum Arzt. Besprechen Sie mit ihm das Vorgehen, um den Antrag zu stellen. Er kennt Sie wahrscheinlich schon länger und hat Ihnen womöglich schon zu solch einem Schritt geraten. Hält Ihr Arzt die Maßnahme für sinnvoll und medizinisch notwendig, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antragsvordruck anfordern oder sich einen solchen Antrag bei Beratungsstellen holen oder beim Müttergenesungswerk herunterladen. Ihr Arzt bekommt ein Attest-Formular, das er möglichst gründlich und in Ihrem Sinne ausfüllen sollte. Ihre Krankenkasse überprüft dann, ob der Antrag für die Mutter-Kind-Kur bewilligt werden kann.

Wird Ihnen die Kur bewilligt, kann Ihnen Ihre Krankenkasse Kliniken vorschlagen, die Ihrem persönlichem Krankheitsbild (oder das Ihres Kindes) bestmöglich entsprechen. Die meisten Krankenkassen arbeiten mit Vertragskliniken zusammen, die Sie sich im Internet anschauen können. Sie können sich aber auch eine andere Klinik aussuchen, vorausgesetzt, sie ist geeignet und zugelassen und bietet die Behandlungsmöglichkeiten an, die Ihr Arzt empfohlen hat.

Ein gut gestellter Antrag ist das A und O!

Da eine Mutter-Kind-Kur kein Urlaub auf Krankenschein ist, ist das Gutachten Ihres Arztes natürlich der wichtigste Faktor für eine Genehmigung seitens Ihrer Krankenkasse. Er muss eindeutig und ausführlich darstellen, unter welchen Krankheitssymptomen Sie leiden. Die medizinischen Gründe müssen einzeln aufgelistet und die Symptome geschildert werden. Hierfür ist es natürlich notwendig, dass Sie alle Ihre Leiden benennen. Ihr Arzt sollte keinesfalls nur die Diagnose "Psychovegetativer Erschöpfungszustand" stellen, sondern auch Ihre individuellen Symptome wie Müdigkeit, Nervosität, Weinkrämpfe, Herzrasen, Ohrenrauschen, Tunnelblick, Unruhe, Schlafstörungen, depressive Verstimmungen, Kopf- oder Magenschmerzen, Rückenprobleme, Über- oder Untergewicht, chronische Erkrankungen oder Allergien darstellen.

Auch Ihre persönliche Lebenslage als Alleinerziehende, in Trennung lebende oder "allein verantwortliche Mama" kann Ihr Arzt aufführen und sollte dies auch tun. Je ausführlicher das Gutachten Ihres Arztes ist, desto besser sind die Aussichten, dass die Krankenkasse einer Kur zustimmt. Außerdem sollte Ihr Arzt in dem Antrag unbedingt vermerken, dass es unumgänglich - und damit zwingend erforderlich - ist, Sie aus Ihrem gewohnten Umfeld und Ihrem gewohnten Alltag herauszunehmen. Hier ist die Formulierung wichtig, deuten Sie Ihren Arzt gegebenenfalls darauf hin.

Des weiteren ist wichtig, dass die gestellte Diagnose im Zusammenhang mit Ihrer Mutterrolle (oder Vaterrolle) steht. Das heißt, das Krankheitsbild muss aus dieser hervorgegangen sein und dementsprechend von Ihrem Arzt als solche dargestellt werden. Als Beispiel: Wenn Sie die Diagnose eines Burn-out-Syndroms gestellt bekommen, das nur durch Ihr Berufsleben ausgelöst wurde, werden Sie womöglich eine Kur bewilligt bekommen - aber keine Mutter-Kind-Kur sondern eine Kur, die speziell für Patienten mit diesem Krankheitsbild gedacht ist.

Deshalb sollte Ihr Arzt auch vermerken, dass eine Trennung von Mutter und Kind für die Dauer der Kur nicht zu verantworten und unzumutbar ist. Ist Ihr Kind selbst Patient und nicht nur Begleitperson, muss auch der Kinderarzt (oder der behandelnde Facharzt) ein Attest erstellen und den Antrag für die Krankenkasse ausfüllen. Für dieses Gutachten gelten die gleichen Regeln wie für Ihres: Je genauer und sorgfältiger es erstellt ist, um so größer ist die Chance auf direkte Bewilligung.

Tipps und Tricks für die Antragstellung

Damit Sie gar nicht erst in den Widerspruch gehen müssen, können Sie bei Antragstellung schon einiges beachten, das den Erfolg bei der Krankenkasse vergrößert.

  • Nutzen Sie die Möglichkeit sich beraten zu lassen. Die Ansprechpartner der Beratungsstellen beispielsweise beim Müttergenesungswerk, der Caritas, des Roten Kreuzes oder der Diakonie sind kompetent und geben ihr Wissen kostenfrei weiter. Auf der Seite des Müttergenesungswerks finden Sie Hilfe ganz in Ihrer Nähe.
  • Enorm wichtig sind die Angaben Ihres Arztes, gehen Sie deshalb alle Symptome, die Sie haben durch und weisen Sie ihn auf die Dringlichkeit und Notwendigkeit eines mit Bedacht ausgefüllten Antrags hin.
  • Überlegen Sie sich gut, welchen Arzt Sie aufsuchen, um sich das Gutachten erstellen zu lassen. Falls Ihr Hausarzt Kuren gegenüber generell nicht aufgeschlossen ist und Sie beispielsweise einen guten Draht zu Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt haben, beraten Sie sich mit diesem, ob und wie Sie eine Kur beantragen sollen.
  • Suchen Sie vor Antragstellung einen Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse auf. Haben Sie schon einen persönlichen Kontakt, dem Sie Ihre individuelle Lage geschildert haben, gibt er Ihnen womöglich hilfreiche Tipps und ist Ihnen gegenüber aufgeschlossener als jemand, der nur Ihre Akte kennt. Da diese Mitarbeiter in Kontakt mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse stehen, kann dieses Gespräch das Zünglein an der Waage sein.
  • Legen Sie zu den Pflichtunterlagen (Attest und Antrag) einen Selbstauskunftsbogen bei. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihre persönliche Situation in Ihren Worten zu schildern und auf Ihre zusätzlichen Belastungen hinzuweisen. Solche Bögen bekommen Sie in Beratungsstellen oder können Sie im Internet herunterladen.
  • Wenn Sie schon wissen, in welche Klinik oder in welcher Gegend Sie die Kur machen möchten, vermerken Sie das in Ihrem Antrag. Dann haben Sie später bessere Chancen auch dort untergebracht zu werden.

Krankenkasse lehnt ab - was nun?

Auch wenn viele Erstanträge abgelehnt werden, nach einem Widerspruch wird immerhin jeder zweite Antrag bewilligt. Denn die meisten Anträge werden laut Krankenkassen abgelehnt, weil die Anträge unvollständig oder falsch ausgefüllt werden. Sie sollten wissen, dass die Entscheidung über den Kurantrag nicht Ihr Sachbearbeiter trifft, sondern der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse. Dieser Mitarbeiter kennen Sie nicht und haben keine Beziehung zu Ihnen. Er oder sie ist angehalten, kritisch und sorgfältig zu prüfen, ob der jeweiligen Antrag und das angegebene Krankheitsbild eine Kur rechtfertigt - oder eben nicht.

Sind die Unterlagen und Atteste nicht sorgfältig und detailliert ausgefüllt, zweifeln die Mitarbeiter an den notwendigen medizinischen Voraussetzungen. Sie werden beispielsweise darauf hinweisen, dass die ambulanten medizinischen Maßnahmen vor Ort noch nicht ausgeschöpft wurden oder die Schwere der Krankheit(en) nicht ausreicht, um eine dreiwöchige Kur zu rechtfertigen.

Bei Ablehnung Widerspruch - das müssen Sie wissen

Wurde Ihr Antrag abgelehnt, bestehen Sie unbedingt auf eine schriftliche Begründung und legen Sie innerhalb der nächsten vier Wochen schriftlichen Widerspruch ein. Geht es nur um formale Fehler in der Antragstellung, können Sie in Absprache mit Ihrem Sachbearbeiter die fehlenden Angaben nachreichen.

Ist der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse der Meinung, dass die gesundheitlichen Belastungen oder Störungen nicht ausreichen, um eine Bewilligung zu erlangen, müssen Sie die "Runde" noch mal drehen: Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte noch einmal um eine ausführlichere medizinische Begründung für die Mutter-Kind-Kur. Wichtig ist in diesem Fall eine sorgfältige medizinische Begründung des Widerspruchs, wofür Sie natürlich wissen müssen, welche weiteren ärztlichen Atteste erforderlich sind. Dies kann beispielsweise eine weitere Diagnose bzw. ein Attest eines Facharztes sein. Auch das sollten Sie unbedingt vorab bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen.

Neben dem neuen Antrag Ihres Arztes können Sie selbst ein Schreiben verfassen, in dem Sie Ihre persönliche Situation und Ihre gesundheitlichen Leiden schildern. Hierin können Sie auch begründen, warum Sie vor Ort die ambulanten Möglichkeiten nicht ausschöpfen können. Ein gutes Argument ist die Hektik im Alltag: Zusätzliche Arzttermine bedeuten Stress für Mutter und Kind und dienen weder der Gesundung noch der Erholung. Viele Frauen nehmen deshalb Maßnahmen wie Yoga, Massagen oder orthopädische Behandlungen für sich selbst gar nicht wahr.

Wenn auch Ihr Widerspruch abgelehnt wird, können Sie beim Sozialgericht klagen. Das Gerichtsverfahren selbst kostet nichts, allerdings können Kosten für den Anwalt oder Gebühren anfallen. Außerdem dauert ein Verfahren meistens eine geraume Zeit. Bevor Sie diesen Weg einschlagen, denken Sie eher über einen Wechsel Ihrer Krankenkasse nach und machen Sie das bei Ihrem Sachbearbeiter auch deutlich.

Zuletzt überarbeitet: Januar 2019

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