Hab ja wegen dem Berufsverbot und dessen beleidigtem Chef / Kollegen kein Kontakt zur Firma . Wann muss das der Chef erfahren wie lange ich in Elternzeit gehen möchte ? Reicht es kurz vor der dem Mutterschutz ?? Lg
Antwort auf Beitrag von Tami05
Hallo aus dem September, Der Antrag auf Elternzeit muss bis spätestens 5 Tage nach Geburt beim AG sein. Wichtig, mit Einwurfeinschreiben schicken damit du einen Nachweis hast. Wir haben für Elternzeit und Elterngeld extra jeweils ein Seminar gemacht. Dort wurde alles erklärt und vor allem bei der Elternzeit welche Rechte man als Frau auch hat was darf der AG was nicht usw.. War echt super.
Antwort auf Beitrag von Pünktchen10
Also du hast nach der Geburt eine Woche Zeit zu beantragen. Das ist alles etwas verwirrend
Antwort auf Beitrag von Pünktchen10
Das Problem ist jetzt in der Corona Zeit erfolgt alles nur telefonisch... die bitten seit April nicht mal ein persönliches Beratungsgespräch... zumindest bei uns in der Stadt ist das so.
Antwort auf Beitrag von Tami05
Hallo aus dem September, Der Antrag auf Elternzeit muss bis spätestens 5 Tage nach Geburt beim AG sein. Wichtig, mit Einwurfeinschreiben schicken damit du einen Nachweis hast. Wir haben für Elternzeit und Elterngeld extra jeweils ein Seminar gemacht. Dort wurde alles erklärt und vor allem bei der Elternzeit welche Rechte man als Frau auch hat was darf der AG was nicht usw.. War echt super.
Antwort auf Beitrag von Tami05
7-8 Wochen vor dem errechneten ET..so wurde es uns erklärt und so steht es auch überall :) wenn dann informiere dich einfach Mal bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle
Antwort auf Beitrag von Sandimausi
Einfach mal Googlen
Antwort auf Beitrag von Sandimausi
Da steht aber nicht 7-8 Wochen vor dem errechneten ET, sondern vor Inanspruchnahme der Elternzeit
Das ist ein Unterschied. Sprich, man muss bis eine Woche nach Geburt den Antrag eingereicht haben
Da der Mutterschutz nach Geburt ja 8 Wochen geht...
Antwort auf Beitrag von Tami05
Nach der Geburt. Wegen dem Geburtsdatum. Sprich wenn du 2 Jahre gehen möchtest und das Kind am 15.01.2021 kommt beantragst du bis zum 14.01.2023... Total doof das der 2 Geburtstag dann gearbeitet werden muss aber das ist leider so. Oder man nimmt sich dann halt Urlaub. Nach der Geburt hast du 7 Wochen Zeit. Mach dir einfach schonmal einen Vordruck wo du dann nur name und Datum einträgt
Antwort auf Beitrag von Mumofthree
OK eine Woche nach der Geburt einreichen. Nicht 7 Wochen
Antwort auf Beitrag von Tami05
Zur besseren Planung weiß mein AG bereits, wie lange ich in Elternzeit bin. Der offizielle Antrag direkt nach der Geburt, wie hier jeder schreibt :)
Antwort auf Beitrag von Tami05
Mündlich weiß meine Personalabteilung es schon,schriftlich kannst du es eh erst einreichen wenn das Geburtsdatum feststeht ,dann hast du als Mutter eine Woche Zeit (7Wochen vor Beginn der Elternzeit)
Antwort auf Beitrag von Tami05
Kann man eigentlich auch zb 1jahr und 9 Monate elternzeit nehmen?
Antwort auf Beitrag von SmileyDay
Ja kannst du, aber wenn du weniger als zwei Jahre nimmst hast du keinen Anspruch auf Verlängerung
Antwort auf Beitrag von misses-cat
OK danke
Glaub ne Verlängerung kann ich mir dan nicht leisten, werden ja nur 12 Monate elterngeld bezahlt
wo man einigermaßen was bekommt!