Huhu ja als erstes war heute beim Arzt und alles ist super, sie wiegt laut ihm 2800 gramm
! Mutter und ist noch weit oben, und keine wehen!
So Thema Elternzeit, mein Kind wird ja am 28. 12 geboren, und ich will 1 Jahr und 9 Monate nehmen! Ist die elternzeit dan ab Geburt
oder nach Mutterschutz, was muss ich da eintragen!
Muss der Arbeitgeber ja 7 Tage nach geburt erhalten oder? Ja
!
Antwort auf Beitrag von SmileyDay
Muttermund soll das oben heißen
!
Antwort auf Beitrag von SmileyDay
Das zählt ab Geburt. Bei dir dann also 28.12.2020 - 27.09.2022 wenn ich jetzt richtig gerechnet habe bei einem Jahr und neun Monaten.
Antwort auf Beitrag von lila281
Danke dir
jetzt bin ich schlauer
Wie gehts euch?
Antwort auf Beitrag von lila281
Das ist nicht korrekt! EZ beginnt erst nach dem Mutterschutz und frühestens 7 Wochen nach Abgabe des Antrags beim AG. Daher hast du bei 8 Wochen Mutterschutz genau eine Woche Zeit das Schreiben beim AG einzureichen.
Antwort auf Beitrag von Benutzername17
Aber 1 Jahr und 9 Monate zählt schon ab Mutterschutz?
Antwort auf Beitrag von Benutzername17
Sie schreibt ja auch oben dass das Schreiben 7 Tage nach Geburt beim AG sein soll. Ergo eine Woche. Die EZ zählt aber in den MuSchu mit rein, d.h. bei 1 Jahr und 9 Monate bleibt es bei 27.09.2022. Nicht dass es da zu Verwirrungen kommt.
Antwort auf Beitrag von CarmenMS
Danke Carmen
danke, jetzt kann ichs ja schon richten, und kurz vorm Kaiserschnitt Termin, in den Briefkasten werfen
oh man ![]()