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Rechte bei Heirat eines Amerikaners....

Thema: Rechte bei Heirat eines Amerikaners....

Hallo!! Sorry, mein Betreff ist ein bisschen komisch formuliert, aber mir ist kein besserer eingefallen. Es geht darum, das mein Verlobter und ich auch bald heiraten wollen. Er ist in der Army und hier stationiert. Folglich heiraten wir ja nach deutschem Recht. Aber wie ist das denn dann in der USA, falls wir uns mal scheiden lassen wollen. Wenn wir hier die Zugewinngemeinschaft wählen, gilt das dann auch in den USA oder gibt es dort sowas nicht. Wie ist das mit unserem kleinen Sohn, in D wird das Kind ja i.d.R. zur Mutter gegeben, in USA auch? Eigentlich wollte ich zu meiner eigenen Sicherheit vom Notar einen Ehevertrag machen lassen, falls doch Scheidung das unser Sohn auf jeden Fall bei mir wohnen bleibt und ich auch nach D ausreisen darf mit ihm. Wird denn so ein deutsches Dokument in den USA dann auch wirklich anerkannt? Vielen lieben Dank!!! Kerstin

Mitglied inaktiv - 29.05.2003, 13:29



Antwort auf diesen Beitrag

Hi Kerstin, grundsätzlich werden notarielle Verträge anerkannt - wenn sie beglaubigt übersetzt wurden. Aber - wie immer - es gibt Ausnahmen. In Amerika werden Kinder häufiger den Vätern, die residents sind zugesprochen als ausländischen Müttern. Warum das so ist - keine Ahnung. Wenn du kein Vertrauen hast zu deine Mann, dann mach einen Notarvertrag in Amerika - BEVOR du heiratest!!! Viel Glück Jenna

Mitglied inaktiv - 02.06.2003, 13:23