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passbeantragung für neugeborenen in GB

Thema: passbeantragung für neugeborenen in GB

hi, ich lebe seit 5 jahren in GB. im juni kommt unser 2. kind zur welt. wie läuft das mit der passbeantraguing (englischer pass) ab? ich kann mich gar nicht mehr daran erinnern wie das bei unserem 1. sohn war damals... weiß nur, dass es länger gedauert hat weil mein mann und ich beide ausländer (deutsche) sind. wird es diesmal schneller gehen, weil sie die unterlagen fürs 1. kind schon gesehen haben (ich meine mich an sowas wie unsere geburtsurkunden zu erinnern...). weiß jemand was genaueres? im internet finde ich nur inoffizielle webseiten wo man zu einem schweinepreis anrufen kann... danke und LG, nicky

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 10:04



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Ich weiß nicht genau, wie es zu Hause ist - ich mußte von Deutschland aus einen britischen Pass für unseren Sohn beantragen (ich bin selbe Britin) und dafür musste ich seine Geburtsurkunde und meine eigene Passnummer angeben (da er die Nationalität von mir erbt, sozusagen) und dann musste man sein Passbild von zwei britischen Bürgern gegenunterschreiben lassen, die dich/deinen Mann mindestens 3 Jahre kennen - sie müssen Beamten oder Ärzte oder sonst einen Berufsabschluß haben. Das war's bei uns. Die Webseite, die ich gefunden habe, ist diese - hilft sie dir weiter? http://www.ips.gov.uk/passport/apply-child.asp LG Untamed

Mitglied inaktiv - 08.05.2008, 13:02



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Hi, werde demnaechst Erstmama in GB und habe zu den Paessen noch eine Frage, die ihr vielleicht beantworten koennt: Wisst ihr, ob es einen Unterschied macht, in welcher Reihenfolge man dir Paesse ausstellen laesst? Denn ich muss ja die Staatsbuergerschaften angeben (in unserem Fall 3), wie "beweise" ich denn das bei einem Neugeborenen, bevor ich bei der jeweiligen Botschaft war ? Die britische Staatsbuergerschaft bekommt es ja automatisch, wenn wir die Geburt melden, und einen Monat drauf habe ich Termin bei der deutschen Botschaft - aber da muesste ich dann doch auch schon die vaeterliche Staatsbuergerschaft (italienisch) angeben, damit sie es gleich mit aufnehmen? Hoffe, das klingt jetzt nicht total verwirrend :-) LG Katia

Mitglied inaktiv - 09.05.2008, 10:41



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Du solltest, wenn es geht, die deutsche Botschaft als letzte lassen. Die sind naemlich nicht auf multiple Staatsbuergerschaften erpicht. Wir haben uns damals in England auch erst an das englische Innenministerium gewandt (die Web-Adresse von untamed scheint da gut hinzuweisen). Was wir da vorweisen mussten, waren unsere Paesse, den "indefinite relief to remain" (Status, den man nach x Jahren in GB bekommt), Geburtsnachweis aus dem Register, wo das Geburtskrankenhaus ist. Ich glaube, das wars. Alles Gute an Euch alle! Eure FM D/US in CH (F) mit 1 Sohn (02/03; D/E/F)

Mitglied inaktiv - 09.05.2008, 11:45



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Super, danke!

Mitglied inaktiv - 11.05.2008, 17:56