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Nachname des Kindes bei Unverheirateten

Thema: Nachname des Kindes bei Unverheirateten

Hallo Zusammen! So, ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass sich damit vielleicht jemand auskennt... ;o) Wir, mein Freund und ich, bekommen Mitte November 2003 unsere erste gemeinsame Tochter. Wir sind nicht verheiratet, ich bin Deutsche und mein Freund Italiener. Jetzt geht es darum, dass wir uns entscheiden müssen, welchen Nachnamen die Kleine bekommen soll. Ich möchte, dass, bis wir vielleicht irgendwann mal heiraten, sie meinen Nachnamen bekommt... Nun haben wir aber die Befürchtung, dass uns da das italienische Recht später einen Strich durch die Rechnung machen könnte, wenn wir dann heiraten, dass mein Freund dann nach Italien runter muss und auf sämtliche Ämter usw muss und vielleicht sogar seine eigene Tochter vorher adoptieren muss... Das wäre natürlich Stress, den wir gerne vermeiden würden... Deswegen: Kennt sich damit jemand aus? Hat das jemand schon mal mit- / durchgemacht?? Oder weiss jemand explizit die Stelle / das Amt, an das ich mich für so eine Nachfrage wenden muss?? Wäre über jeden Hinweis dankbar. Viele liebe Grüße an Alle Anja + Süße im Bauch (26. SSW)

Mitglied inaktiv - 08.08.2003, 16:01



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Hallo Anja, eure Kleine wird bei der Geburt ja automatisch deinen Familiennamen bekommen, sofern du es nicht anderst möchtest. Du/Ihr könnt, wenn ihr wollt, dann auf dem Jugendamt (das ist die zuständige Stelle, wenn die Mutter nicht verheiratet ist. Auch wenn man volljährig ist) eine Mutter- u. Vaterschaftserklärung abgeben. Damit steht dein Freund als Vater fest u. nach einer evtl. Hochzeit müsst ihr dann nur den Familiennamen ändern lassen. Du kannst mich gerne anmailen, dann kann ich es dir genauer schreiben. Das wäre jetzt hier zu lang. LG Marion

Mitglied inaktiv - 08.08.2003, 20:34



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Hallo, wir sind vor der Geburt zum Jugendamt und mein Freund hat dort eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben! Außerdem haben wir beide noch eine Sorgeerklärung vor der Geburt unterschrieben. Der Nachname hat aber mit dies allem nichts zu tun! Das Kind wird deinen Nachnamen erhalten, außer du möchtest es anders. Das mußt du dann dem Jugendamt auch mitteilen! Viele Grüße Katrin

Mitglied inaktiv - 08.08.2003, 20:42



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Hi Anja! Gerade stehe in einer sehr ähnlichen Lage wie Du Allerdings mein Sohn ist 21 Monate alt. Also hier in München die Anlaufsstelle heisst "Kreisverwaltungsreferat". Diese Stelle zu beschreiben (um auf der Name in anderen Bundesländern zu kommen) ist einfach: Dort kriegt man die Geburtsurkunden, Pässe, Personalausweise;... Auch Ausländern bekommen hier ihre Aufenthalterlaubnis bzw. Arbeitsgenehmigung. Die Einwohnermeldeamt ist auch hier untergebracht. Und bzgl. Dein oder sein Nachname (vom Kindesvater) muß ihr Euch entscheiden nach welchen Recht ihr Euch halten wollt (in euren Fall italienisch oder deutsch). Das teilt ihr dann dem "urkunde-beamter" der o.g. Kreisverwaltungsreferat mit und es ist meistens kein Prob. Aus eigenen Erfahrung würde ich Euch aber dringend empfehlen, Kontakt mit dem italienischen Konsulat aufnehmen und fragen wie es in Italien rechtlich ausschaut. Und dann entscheiden. Genauso mache ich gerade (deutsch/spanisch) und es ist weder stressig noch lästig. Wenn Du weitere Fragen hast, maile mich einfach! Ich bin gerade dabei, das alles zu erledigen und kann dir vielleicht weiter helfen!... Schönen Gruß! Helena

Mitglied inaktiv - 12.08.2003, 14:29