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Geschrieben von trixi1310 am 01.10.2007, 17:20 Uhr

Mich würde mal interessiern

wie es in *euren* Ländern aussieht mit Staatsangehörigkeiten??
Bei uns in den Niederlanden ist es so das ein Kind nur die NL-Staatsbürgerschaft bekommt wenn ein Elternteil NL ist.
In Amerika bekommt jeder der da geboren wird automatisch die Amerikanische.
Aber wie sieht das in anderen Ländern aus??
LG trixi

 
19 Antworten:

Re: Mich würde mal interessiern

Antwort von Blancanieves am 01.10.2007, 18:22 Uhr

Hallo Trixi

Hier in Spanien muss auch ein Elternteil die spanische Staatsbuergerschaft haben. Denke mal das ist EU weit geregelt.

LG aus Gran Canaria sendet Heike

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an Blancanieves

Antwort von AnnieFaulkner am 01.10.2007, 20:18 Uhr

Es gibt kein internationales und auch kein EU-Recht hinsichtlich des Erwerbs von Staatsangehörigkeiten. Das ist von Staat zu Staat unterschiedlich.

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Re: Mich würde mal interessiern

Antwort von deryagul am 01.10.2007, 20:40 Uhr

Hier in der Türkei muß auch ein Elternteil die Türkische Staatsangehörigkeit haben, damit die Kinder sie bekommen.
LG Derya

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Es gibt sehr wohl ein EU-Abkommen!!!!

Antwort von smonie am 01.10.2007, 21:17 Uhr

Und zwar erhält ein Kind, welches innerhalb der EU geboren worden ist automatisch die Staatsangehörigkeiten der Eltern! Egal in welchen Land es geboren ist!

Wir sind z.B. beide Deutsche, unser Sohn ist in Spanien geboren und ist automatisch NUR Deutscher! Wäre einer von uns noch z.B. Italiener, dann wäre er deutsch und italienisch!

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an Smonie

Antwort von AnnieFaulkner am 01.10.2007, 21:48 Uhr

Interessant! Das ist mir neu. Kannst Du mir die Quelle nennen? Ich lerne gerne dazu.

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Re: Stimmt glaub ich nicht..

Antwort von kaka_b am 02.10.2007, 1:39 Uhr

... ohne den Gesetzestext zur Hand zu haben. ABer meines Wissens wird es tatsaechlich von Staat zu Staat geregelt. Hier in England z.B. ist das Kind automatisch Englaender, wenn es hier geboren wird, und erhaelt gleichzeitig zusaetzlich die Staatsbuergerschaft(en) der Eltern (nicht automatisch, muss bei der Botschaft beantragt werden). Mit 18 muss es sich dann entscheiden.

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Terretorialprinzip..

Antwort von Mamausa am 02.10.2007, 2:37 Uhr

Hallo,
ich glaube, dass es in Frankreich auch so ist, dass das Kind die franz Staatsbuergerschaft hat, wenn es dort geboren ist (Terretorialprinzip). Zusaetzlich noch die z.b. die Deutsche, wenn ein Elternteil deutsch ist (Abstammungsprinzip).
Wird ein Kind in D geboren, ist es nicht automatisch deutsch, wenn die Eltern Auslaender sind.
LG
Bettina

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Re: Terretorialprinzip..

Antwort von alexp am 02.10.2007, 7:52 Uhr

Meine jungs haben die amerikanische und die deutsche staatsbuergerschaft.

alex

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Re: Terretorialprinzip..

Antwort von trixi1310 am 02.10.2007, 8:45 Uhr

Also eine Freundin von mir hat ihre Tochter in den NL bekommen.
Eltern sind beide Deutsch und das Mädel auch nur. Da kein Elternteil NL ist bekommt es die Staatsbürgerschaft nicht.
Interessant zu sehen wie andere Länder das handhaben
LG Trixi

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Re: Terretorialprinzip..

Antwort von DK-Ursel am 02.10.2007, 9:18 Uhr

Hej allesammen!

Dänemark vergibt die Staatsbürgerschaft prinzipiell auch nur,wenn man einen dänischen Elternteil hat bzw. nach langjährigem Aufenthalt i mLand die dänische Staatsbürgerschaft beantragt.
Im 1. Fall darf man auch die Staatsbürgerschaft des anderen Elternteils behalten (da durch Geburt erworben), im 2. Fall muß man die bisherige (also die z.B. deutsche) Staatsbürgerschaft abgeben, da DK außer durch Geburt keine 2 Staatsbürgerschaften duldet.
(Insofern sind alle Fragen hierzulande, ob ich bereits die dänische Staatsbürgerschaft hätte, für mich hinfälllig, weil ich ganz sicherdie deutsche nicht nicht aufgeben will! Warum auch??)

Gruß Ursel, DK

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Es ist wohl nur aus DEUTSCHER Sicht so!!!!

Antwort von smonie am 02.10.2007, 10:43 Uhr

ich habe mal nchmal ein bischen gegoogelt und es gibt mehrere Gesetzestexte zu dem Thema und meine Aussage das es EU-weit so geregelt ist gilt nur aus deutscher Sicht und auch uneingeschränkt nur wenn der Elternteil nicht nach ´99 im Ausland geboren wurde aber trotzdem Deutscher ist!

Es ist völlig verwirrend und da sollte man echt einen Experten fragen, denn es spielt auch noch eine Rolle ob die Eltern verheiratet sind, bzw. inwiefern der Vater die Vaterschaft anerkennt!!!

Wahrscheinlich macht es dann auch noch jedes Land wieder anders! *verwirrtbin*

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USA

Antwort von AnnieFaulkner am 02.10.2007, 13:19 Uhr

In den USA gilt sowohl das Terretorialprinzip (bei Geburt im Inland) als auch das Abstammungsprinzip (Geburt im Ausland und mindestens ein Elternteil Amerikaner).

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@kaka_b

Antwort von jake94 am 02.10.2007, 15:54 Uhr

Hallo,
also ob die "Kinder" in GB sich mit 18 für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen hängt auch wieder von den entsprechenden anderen Staatsbürgerschaften und den damit verbundenen Abkommen ab!
Mein Mann und seine Schwester haben beide die britische sowie die niederländische Nationalität und können diese auch ihr Leben lang behalten.

Unser Sohn hat sogar drei Nationalitäten (GB, NL, D), und auch er wird sich nie entscheiden müssen.

Gruß,
Kerstin

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ja, Annie....

Antwort von Mamausa am 02.10.2007, 18:01 Uhr

....so ist es. Konnte es irgendwie nicht besser erklaeren. Ich denke, das Abstammungsprinzip gilt immer, oder?
Meine Freundin hat uebrigens ihre Kinder in der Schweiz bekommen (Eltern beide deutsch. Die Toechter koennen die Staatsbuergerschaft wohl kaufen. Naja, typisch Schweiz, oder?

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Re: ja, Annie....

Antwort von lakotagirl am 02.10.2007, 23:22 Uhr

ja freddy ist in south dakota geboren und ist automatisch usa staatsbuerger.
er ist auch registriertes mitglied des rosebud sioux tribes (sicangu lakota oyate)so wie sein vater.

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Re: @kaka_b

Antwort von kaka_b am 03.10.2007, 21:54 Uhr

Hi, ja, das stimmt. Allerdings koennen (jetzt in unserem Fall) sowohl Deutschland als auch Italien Probleme machen, wenn's ein Junge ist (wg Wehrdienst) oder generell, wenn sie merken, dass man in zwei oder drei Laendern gewaehlt hat.
Ich habe in Italien mein Abi gemacht, und in der Abschlussklasse gab es mehrere Deutsch-Italiener mit beiden Paessen, bei denen mit 18 der Staat drauf gekommen ist, und sie mussten sich dann entscheiden. Es wurde aber nicht bei allen gemerkt.

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Ausländer in Deutschland...

Antwort von PemBö am 04.10.2007, 0:48 Uhr

Mein Mann und ich sind türkische Bürger und sind hier in Deutschland geboren. Leztes Jahr bekamen wir Nachwuchs, unser Sohn hat die türkische und deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Er darf sich mit 18 Jahren entscheiden, welche er behlaten möchte.

Lg

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Re: Ausländer in Deutschland...

Antwort von DK-Ursel am 04.10.2007, 9:01 Uhr

Hej Pembo!

Habt Ihr (Dein Mann oder Du) die dt. Staatsbürgerschaft?
hat Dtld. irgendwas geändert für Ausländer,d ie bereits iner2. oder gar 3. Generation in Dtld. leben (und ich habe es nicht mitgekriegt, lächel)?
Es würde michsehr intereseieren, hierzu mehr zu lesen, weißt Du , wo es den Paragraphen gibt?


Gruß - hej-hej
Ursel, DK - dän. verh., mit 2 Töchtern (1992/1996) - jetzt mal auf die Suche gehend

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Re: Ausländer in Deutschland...

Antwort von m24 am 07.10.2007, 17:58 Uhr

alle kinder die nach 2000 geboren sind bekommen in deutschland automatisch die deutsch staatsangehörigkeit.ich und mein mann sind beide griechen und unsere tochter hat die griechische und die deutsche bis sie 18 jahre wird.dann muss sie sich entscheiden.

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