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jetzt poste ich mal hier wg Kindergeld Ausland

Thema: jetzt poste ich mal hier wg Kindergeld Ausland

wenn wir imAusland arbeiten beziehen wir doch weiterhin Kindergeld oder wie ist das? Das bezieht sich doch darauf daß wir und unsere Kids dt. Staatsbürger sind oder?

Mitglied inaktiv - 13.07.2006, 11:38



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Wenn dein Wohnsitz im Ausland ist bekommst du von dem jeweiligen Land das Kindergeld. Sollte dein Hauptwohnsitz in Deutschland sein dann bekommst du Deutsches Kindergeld. Ich bin auch Deutsch und meine Tochter auch. Leben aber in den Niederlanden also bekomme ich das wenige Geld aus den Niederlanden. Lg trixi

Mitglied inaktiv - 13.07.2006, 12:28



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also du kriegst kindergeld in deutschland wenn du da deine steuern zahlst (oder arbeitslos gemeldet bist oder oder), egal ob du deutsche bist oder nicht. wenn du als deutsche im ausland lebst kriegst du kein deutsches kindergeld (ich bsw) und "auslaendisches kindergeld" natuerlich nur dann, wenn es sowas in dem land auch gibt (bei mir bsw nicht bzw nur einkommensabhaengig) lg, christine

Mitglied inaktiv - 13.07.2006, 12:54



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Christine hat das schon gut erklärt - Eure Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle! Wir leben in NL, ich arbeite aber in D (zahle dort also auch meine Steuern). Wir bekommen das niedrigere KiGeld aus NL, und aus D wird der Differenzbetrag zum deutschen Kindergeld (in D ist es eben viel mehr) dazugezahlt. Würde ich in D meinen Job kündigen, würde das deutsche KiGeld wegfallen :-(.

Mitglied inaktiv - 13.07.2006, 13:07



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Wir leben in Kanada, ich bin nach wie vor in Deutschland steuerpflichtig, kriege mein Gehalt auch in Euro ausgezahlt und zahle Steuern, Soli und so und kriege Kindergeld- sogar noch einen Auslandskindergeldzuschlag. Steuererklaeung musste ich auch in D abgeben. Benedikte

Mitglied inaktiv - 14.07.2006, 01:05



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Also jetzt bin ich etwas verwirrt von dem was ihr hier schreibt?!? Ich lebe im Ausland und habe von einem deutschen Rechtsanwalt, der auch hier im Ausland lebt und es auch so macht (der müsste es ja wissen!) folgendes gesagt bekommen: Das Kindergeld sei die einzige Leistung, die NICHT an den Arbeitsplatz und den Ort des Steuerzahlens usw. geknüpft sei, sondern nur daran, dass man/frau Deutsche/r ist und Kinder hat, d.h. es ist gebunden an die deutsche Staatsbürgerschaft, bzw. deutsche Meldeadresse (aber man kann auch zwei haben - eine ausländische und eine deutsche, z.B. auch bei den Eltern u.ä.). Entsprechend habe ich das Kindergeld auch beantragt und bekomme es (war vor 3 Jahren). Haben sich die Bedingungen inzwischen verändert??? Wäre für die Zukunft ganz interessant zu wissen wg. Kind Nr.2... MM

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 16:46