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Wo melde ich meine Tochter zum Muttersprachenunterricht an?

Thema: Wo melde ich meine Tochter zum Muttersprachenunterricht an?

Hallo Ihr Lieben, meine Tochter wird nun 6 Jahre alt und kommt in die Schule-unfassbar wie schnell die Zeit verging.Nun möchte ich gerne,dass sie spanischen Mutterspracheunterricht bekommt-welcher ihr ja zusteht.Wie funktiuoniert das genau?Wo muss ich mich melden?Bei der Gemeinde?Habs über die Suchmaschiene gesucht,aber wohl das Falsche eingegeben...find nicht was ich suche.Danke für Eure Antworten Kati-die mitlerweise mit der Familie in der Rhön gelandet ist

von Canaren am 06.05.2012, 19:45



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Das würde mich auch interesieren. Meine kommt auch im September in die Schule und hier weiß angeblich niemand Bescheid darüber. Sie geht zwar seit 1,5 jahren zu einem selbstorganisierten Kurs den eine Argentinierin hält und wir dafür bezahlen. Ich wüßte auch gerne wem ich hier auf dienFüße tretten muß. LG alemana_mex

von alemana_mex am 06.05.2012, 19:56



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Hej Ihr zwei! Das ist eine Sache der Kommunen. Bei uns war es so, daß wir bei unserer Kommune (Schulbehörde) anfragten. Wurde abgeschmettert (aus vielen Gründen unverständlich, mind. als Betreiber eine Intiative zu einer Privatschul-Gründung hätten wir als hartnäckig bekannt sein müssen), aber der Sachbearb./Amtsleiter hatte nur im Kopf, daß gerade vorher die neue konservative neue Regierung den Muttersprachenunterricht abgeschafft habe. Wir fragten dann nur an, wie er das mit dem EU-Recht auf Muttersprachenunterricht vereinbaren könne bzw wie wir den Paragraphen verstehen könnten. D.h. nun auch ,ihr müßtet in den EU-Richtlinien den Paragraphen in Eurer Landessprache finden und den Behörden vor die Nase halten, denn natürlich wollen die Kommunen das nicht: Kostet ja Geld. Nur: Es ist EU-Recht, d.h. es war aich DK der Regierung gar nicht möglich, diesen UNterricht abzuschaffen. Das konnte sie nur für Türkisch,. Somalisch etc. Es kann dann so kommen wie für uns: bei uns konnte die Mindestschülerzahl nicht erreicht werden, folglich mußten wir uns einem Kurs 25km entfernt anschließen. Fahrtkostenerstattung mußten wir natürlich auch wieder erstreiten, nachgeworfen wird einem nichts. Entweder weissen die Leute ehrlich nix oder sie wollen nicht. Beides schlecht für Antragsteller! Wir haben nach ein paar Stunden alles wieder abgeblasen,weil der Fahraufand (Kind saß ja mehr i mAito als sonstwas) gemessen an der Ausbeute zu gering war, sprich. Sie war zu gut in Deutsch. Aber: grundsätzilch besteht das Recht auf Muttersprachenunterricht in EU-Sprachen,w enn die EU-Sprache i nder Familie auch gepflegt wird. Der Unterricht ist (natürlich) nicht dazu da, dem Kind die Sprache erst beizubringen. (Die Lehrerin, mit der wir auch befreundet waren, erlebte da die tollsten Dinge!) Ichshau mal, was ich da noch auf Dänisch finde, es ist aber sehr lange her, so daß sicher einige Links gar nicht mehr klappen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 06.05.2012, 20:21



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Hallo, wenn ich mich recht erinnere, wurden wir von der Grundschule angeschrieben, ob unsere Kinder am muttersprachlichen Unterricht teilnehmen wollen. Die Kinder waren dort als deutsch/italienisch registriert. Frag dort einfach mal nach, wie es bei euch üblich ist. Wenn nicht beim zuständigen Konsulat anfragen. LG Moel

von Moel am 07.05.2012, 10:50



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Die Richtlinie muesste diese sein: Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern . Ich habe die bei EuroLEX gefunden. Frag mal bei der Schulbehoerde und wenn die nichts wissen beim Konsulat nach. Mir wurde letztes Jahr bei der Schulanmeldung gesagt, dass kein Geld fuer den Unterricht da waere. So wie ich die Situation hier sehe, muesste ich fuer den muttersprachlichen Unterricht kaempfen und dann wuerde es wahrscheinlich klassenuebergreifenden Unterricht in einem Ort ca. 17 km von uns entfernt geben. Das waere eine unheimliche Fahrerei fuer die 1 oder 2 Stunden Unterricht und wuerde sich fuer mich nicht lohnen und waere auch fuer mein Kind wohl zu viel (der Unterricht geht hier bis 13 Uhr, dann noch Hausaufgaben und an einem nachmittag in der Woche auch noch Nachmittagsunterricht). Da arbeite ich mit meinem Kind lieber zu Hause.

von germanit1 am 07.05.2012, 11:17



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Danke euch erstmal für die Infos. Werde mal die Schulbehörde anrufen. Meine Tochter wird aber auch weiterhin in den von uns organisierten Spanischunterricht gehen. Es gefällt ihr dort sehr gut und es sind nur 6 Kinder, die sie nun seit 1,5 Jahren kennt und befreundet ist. Die Lehrerin macht diesen Kurs kostenlos, wir Eltern teilen uns nur ihre Fahrtkosten, da sie aus einem 40km entfernten Ort extra kommt. Gleichzeitig haben wir, da fast alle dieser Kinder kleinere Geschwister haben, im Nachbarzimmer eine Art spanische Krabbelgruppe eingerichtet wärend wir auf die "Schulkids" warten. Aber ich werde trotzdem mich an die Schulbehörde wenden und denen auf die Füße tretten. Lg alemana_mex

von alemana_mex am 07.05.2012, 12:04



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Hej nochmal! Ja, genau, die Wanderarbeiter-Sache habe ich auch noch gespeichert gehabt, fast alle weiteren Links waren ungültig, seufz. Einigesh abe ich noch auf Dänisch, und da wird leider nur geschrieben,daß man in den ... (es folgt eine Aufzählung von EU-Spachen9 Muttersprachenunterricht erteilt werden MUSS, in anderen Sprachen (aufgezählt werden dann eben Nicht-EU-Länder) besteht ein Angebot. Das Konsulat hat damit nichts zu tun. Bitte beahctet: Konsulat ist ja von der deutschen Seite - Dtld. hat mit dt. Muttersprachenunterricht nur IN Dtld. zu tun,. für die anderen. Im Auslanmd ist die jweilige Behörde/Kommune zuständig (wie in Dtld. ja auch. Konsulate sind Auslandsvertretungen und. Der Muttersprachenunterricht wird vom Land, der Kommune, in der man lebt, durchgeführt und finanziert, nicht vom Herkunftsland. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 07.05.2012, 12:20



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Hej! Da würde ich die anderen Eltern mit anspitzen, die dann ach anfragen. Dann hat die Kommune schon 6 familien, die sich interessieen. Vielleicht findet Ihr onch ein paar - und wenn ihr die Lehrerin vorschlagt, hat die evtl. die Chance, den Unterricht sogar vergolten zu bekommen. Wäre doch schön für die Frau! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 07.05.2012, 16:26



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Auch wenn das Konsulat mit dem muttersprachlichen Unterricht nichts zu tun hat, kann es sein, dass die dort was wissen. Als ich in Griechenland Kontakt zu Italienern gesucht habe um meine italienischen Sprachkenntnisse zu verbessern, wurde ich von Italienern an die italienische Auslandsvertretung verwiesen. Die meinten, ich wuerde dort Infos bekommen.

von germanit1 am 07.05.2012, 17:45



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Hej nochmal! Ja klar, versuchen kann man alles. Ich wollte auch nur deutlich machen, daß die dort bestenfalls was wissen können (was ich bezweifele: Wie soll eine Vertretung in einem übergeordneten Gebiet wissen, was inden kleineren Kommunen abläuft?), aber wenig bis nichts tun, denn es ist nicht ihre Aufgabe. Das wird manchmal verwechselt, weil viele glauben, für den deutschen Muttersprachenunterricht sei Dtld. zuständig - neenee --- die sind für den spanischen, englischen, italienischen ... in Dtld. zuständig, aber eben nicht für Deutsch im Ausland als Muttersprachenunterricht.

von DK-Ursel am 07.05.2012, 18:12



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von DK-Ursel am 07.05.2012, 18:13



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Hallo, komisch. Bei uns wird der (ital.)muttersprachliche Unterricht vom ital. Konsulat organisiert u. bezahlt. Die Lehrer sind dort "angestellt". Moel

von Moel am 07.05.2012, 18:33



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Hej Moel! Wo wohnt Ihr? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 07.05.2012, 21:51



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ich rufe mal morgen bei der Grundschule an und denn mal schauen was die sagen,lg Kati

von Canaren am 07.05.2012, 18:40



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Meine Kinder besuchen nachmittags die portugiesische Schule und ich muss sie für jedes neue Schuljahr über das portugiesische Konsulat anmelden - dort werden auch die Zeugnisse abgestempelt. Aber auch wir haben Probleme :-( der portugiesische Staat ist ja bekanntlich (auch) nicht gut gestellt, ab kommendem Schuljahr müssen wir Schulgeld bezahlen und die Lehrer werden augenblicklich nur weiter bezahlt, weil kein Geld für die Abfindungen da ist....was für Aussichten! Ich wünsche dir viel Glück und meiner Erfahrung nach ist das jeweilige Konsulat zuständig, das deutsche Schulsystem hat damit nichts zu tun, ich faxe nur immer die Zeugnisse meiner Kinder an die deutsche Schule, dann steht die Note auch im deutschen Zeugnis.

von Aprilbaby am 07.05.2012, 21:02



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Hej nochmal! Aprilbaby, wo wohntIhr? Unserer Kenntnis nach - jedenfalls vor ca. Jahren und alle Jahre zuvor - war der Muttersprachen i nm neune Heimatland vom neuen Heimatland kommunal zu bezahlen. Und ich weiß, daß das in Schweden auch so ist. Der nterricht findet ja auch in Sculen der Kommune statt. Ich weiß aber auch,daß vor vielen jahren eine Freundin ihre griechischen Kinder in Samstagsunterricht für Girechisch schickte (sie wohnten in Dtld.), das kostete auch geld. Es ist also noch die Frage, ob das, was Ihr vom Konsulat bekommt, eine freiwillige Leistung ist - ich weiß nur, daß die EU-Staaten den Eiinwanderern durch die Sprachstunden auch die Rückkehr möglich machen müssen. Von daher wage ich zu behaupten, daß die Kosten beim Konsulat nicht zu umgehen sind; beider Kommune könnte man sie vermutlich absschmettern, weil das EU-Gesetz eben besagt(e), daß es nichts kosten dürfe (nicht mal der Transport, worüber wir ja auch gestritten hatten). Gruß Ursel, DK, noch ganz erschöpft, weil heute nur 3 Sopranstimmen gegen eine Mehrzahl von 2 Altgruppen im Gospelchor waren - puh, wir "3 Soprane" haben gekämpft!

von DK-Ursel am 07.05.2012, 21:56



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Hej nochmal: Auf Dänisch finde ich hier: http://www.dlf.org/undervisning/elever+og+for%C3%A6ldre/tosprogede+elever/modersm%C3%A5lsundervisning Kommunerne skal tilbyde modersmålsundervisning til børn fra EU-lande Die Kommunen müssen Muttersprachenunterricht für Kinder aus EU-Ländern anbieten. Børn fra andre EU-lande skal tilbydes tre til fem timers undervisnings i deres modersmål om ugen. Kinder von anderen EU-Ländern müssen 3-5 Unterrichtsstd. pro Woche in deren Muttersprache bekommen. Kommunen kan tilbyde Die Kommene kann anbieten Kommunen kan frivilligt tilbyde modersmålsundervisning til børn fra andre lande end EU fx Tyrkiet eller Pakistan. Die Kommune kann freiwillig Muttersprachenunterricht für Kinder aus anderen Ländern als der EU anbieten, z.B. Türkei oder Pakistan. Kommunen skal tilbyde Die Kommune muß anbieten Børn fra EU-lande med flere skal tilbydes undervisning i deres modersmål, hvis der er: Kindern aus EU-Ländern muß Unterricht in ihrer Muttersprache angeboten werden, wenn es * Mindst 12 elever i kommunen --- mind. 12 Schüler i nder Kommune gibt * En kvalificeret lærer --- einen qualifizierten Lehrer gibt Hvor skal undervisningen foregå? Wo soler Unterricht stattfinden? Undervisningen skal så vidt muligt foregå på elevens skole. Der Unterricht sol lso weit wie m öglich an der Schule des Schülers erteilt werden. Hvis det ikke er muligt pga. elevtal, lærerkapacitet e.lign., skal den foregå på en anden skole i kommunen. Hvis det heller ikke er muligt, skal eleverne have et tilbud om undervisning i en anden kommune. Wenn das aufgrund der Schülerzahl, Lehrerkapazität oder ähnl. niicht möglich ist, muß er an einer anderen Schuli i nder Kommune stattfinden. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Schüler Ein Unterrichtsangebot in einer anderen Kommune erhalten. Usw. ich bin sehr sicher, daß DK dies nicht freiwillig macht, denn damals, als Fohj Rasmussen die Wahlen gewonnen hatte, hat er als erstes den Nicht-EU-Muttersprachenunterricht abgeschafft, der ja (wie oben auch u lesene) freiwillig war. Hätte er das mit dem anderen auch gekonnt, wäre der auch gestrichen worden ,einmal weil man natürlich geld sparen woltle, zum andern wel er damals ein Regierungsbündnis mit der rechtgerichteten populistischen Dansk Folkebündnis einging, die kurzgefa´t eh die parole vertrat: Wir sind hier in DK und reden nur Dänisch. da kamen teilw. anfangs Vorhaben zur Sprache, die mir die Haare zu Berge stehen ließen. Aber das ist was anderes. Also, ich vermute, der Unterricht, den die Konsulate anbiete, is t eine freiwlillige Sache- un hat mit dem EU-Gesetz nichts zu tun. Das obliegt dem neuen Heimatland. Ich suche weiter. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 07.05.2012, 22:07



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Meine Kinder besuchen beide den Muttersprschenunterricht für Spanisch. Ich glaube es heust inzwischen nicht mehr muttersprachlichen Ergänzungsunterricht sondern Unterricht in der Herkunftssprache. Ich habe damals beim Schulamt unseres Kreises angerufen, die gaben mir dann die Telefonnummer der zuständigen Spanischlehrerin. Diese schickte mir dann die Anmeldeunterlagen zu und nannte mir die wichtigen Daten (Uhrzeit, Ort, etc). War alles sehr unkompliziert. LG Crisgon

von crisgon am 07.05.2012, 22:09



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Eins habe ich vergessen: mit dem spanische Konsulat hat das Ganze in NRW nichts zu tun. Es läuft über die Kommune. Ich glaube Stuttgart und HH sind die einzigen Orte in denen das span. Konsulat so etwas anbietet, weil dort die Kommune es abgeschafft hat. Da allerdings natürlich nur für Kinder die die span. Nationalität besitzen. Bei uns dagegen sind auch spanischsprachige Südamerikaner oder Kinder, die nur die deutsche Nationalität besitzen aber zweisprachig aufwachsen.

von crisgon am 07.05.2012, 22:14



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Das war´s!!!! (Kopfpatsch) Man muß deutlich unterscheiden zwischen Muttersprachenunterricht und Muttersprachen-Ergänzungsunterricht. Ersterer ist der, den ich schreibe - also die Kommune des neuen heimatlandes ist zusätndig. MEU ist vom Konsulat, und anscheinend hat man sich da besonders auch in Bayern (und hier wieder spanische Konsulate) eingebracht, weil Baynern glaubte,den Muttersprachenunterricht abschaffen zu können, wei l der ja die Rückkehr der Gastarbeiterkinder ermöglichen sollte - was aber eben nie stattfand (?). Wie hier in Dk ist es eben zweifelhaft, daß sie damit auf rechtlich sicherem Boden befinden. Aber da sind dan nebendie Konsulate der Herkunftsländer eingesprungen, wie es scheint, und dann hieß das alles m.ERGÄNZUNGS-U. Wie ich herausgefunden habe, gibt es etwas dieses Namens auch nNRW, da sind es auch meistens NICJHT_EU-Ländersprachen, die vermittelt werden. Also, Heimatlandkommune gilt weiterhin - und die MÜSSEN das bei entsprechender Kinderzahl und mit qualifiziertem Lehrer durchziehen! Jetzt aber gute Nacht - Ursel, DK

von DK-Ursel am 07.05.2012, 23:29



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Wir wohnen im Rhein-Main-Gebiet (Hessen). Bis vor ein paar Jahren hat der deutsche Staat hier bei uns den Unterricht bezahlt, seit 4-5 Jahren zahlt es nun der portugiesische Staat. Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht, wer was zu zahlen hat. In D sind zahlreiche portugiesische Konsulate geschlossen worden, es wird wirklich an allen Ecken gespart, auch das Konsulat in Frankfurt wurde geschlossen, die Portugiesen haben jetzt die Auswahl zwischen Düsseldorf und Stuttgart - beides rund 200 km von hier entfernt. Es ist wirklich schlimm geworden. Ich hoffe aber, dass die Lehrerin noch lange bleibt und es macht uns jetzt nicht so viel aus, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Ich kenne auch spanische Mütter, die sich privat organisieren, das ist noch deutlich teurer, obwohl ich schon weiß, dass der Anspruch besteht... Meine Kinder haben übrigens auch nur die deutsche Staatsangehörigkeit, dürfen aber trotzdem teilnehmen.

von Aprilbaby am 08.05.2012, 16:26



Antwort auf Beitrag von Aprilbaby

Hej! danke für diesen Situatinsbericht. Ich bin weiterhin überzeugt davon, daß immer noch das neue Heimatland für den Muttersprachenunterricht n der "fremden" Muttersprache, sofern EU (und andere Voraussetzungen erfüllt), verwantwortlich ist. Es ist aber typisch, daß bei Bedarf eher andere Lösungen gefunden werden, vermutlich, weil niemand wirklich weiß, wie er uz seinem Recht kommt. Konsulate werden allerorten geschlossen, Wir hatten fürher ein sehr kompetentes, freundliches in Aabenraa, jetzt gibt es meines Wissen nur noch eins in Kopenhagen - der Rest sind allenfalls Generalkonsulate, wo längst nicht alles (gleich) erledigt werden kann. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 08.05.2012, 22:56