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Eine Frage der etwas anderen Art

Thema: Eine Frage der etwas anderen Art

Hallo, ich habe mal, wie im Betreff schon erwähnt, eine Frage der etwas anderen Art und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Erstmal kurz etwas zu mir, ich bin 26 Jahre alt, habe eine fast dreijährige Tochter und bin seit einem guten Jahr mit einem Türken zusammen. Das Problem ist, dass er, bis wir uns kennenlernten, verheiratet war aber in Trennung lebte. Nun ist sein Trennungsjahr rum und die Scheidung läuft auf Hochtouren. Sein Visum geht allerdings nur noch bis Ende September und das heisst ja, dass er dann auch zurück in die Türkei müsste. Allerdings hat er hier aber einen festen Arbeitsvertrag und geht dieser Arbeit auch regelmäßig nach. Kann mir irgendjemand sagen, ob ich ihn jetzt unbedingt heiraten muss oder gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten das sein Visum verlängert wird? Ich bin nämlich nicht so scharf darauf ihn zu heiraten nur um sein Visum zu verlängern...wenn dann würd ich das aus Liebe tun. Ich hoffe wirklich sehr das ihr mir weiter helfen könnt, bin schon kurz vorm Verzweifeln. Vielen Dank schonmal im vorraus, euer dunkler Sternchen

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 11:48



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also deswegen heitaten auf keinen Fall! aber frag mal auf dem Ausländeramt nach! kan ja sein das er ubbefristet bekommt.. wenn er PAPA ist! silvia

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 22:24



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Ich wuerde es auch nicht machen. Wir haben eine Bekannte die das gemacht hat und einen Albaner geheiratet hat und nun sind sie geschieden er darf hier leben und hat seine seid Jahren versprochene Cousine(keine ahnung)nach Hamburg geholt und lebt gluecklich und zu frieden. Ich wuerde mal in der Aulaenderbehoerde nachfragen. SO weit ich weiss wird kein Vater abgeschoben wenn sein Kind die Deutsche staatsbuergerschaft hat Lg trixi

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 22:33



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Soweit ich Dunkler Stern verstandne habe, ist ihr türkischer Freund nicht der Vater des Kindes. Das ist ja schon 3 Jahre alt und sie hat ihn erst vor 1 Jahr kennengelernt. Derya

Mitglied inaktiv - 06.04.2006, 23:14



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hallo, mein (türkischer) lebensgefährte sagt, mit visum bekommt man gar keine arbeitserlaubnis und muß ausreisen, da bringt auch eine hochzeit nichts. visum bekommt man, wenn man zum urlaub einreist. wenn er allerdings eine aufenthaltsgenehmigung hat, wird diese in der regel verlängert bei den deutschen behörden, wenn man arbeit hat, dann mußt du auch nicht heiraten.

Mitglied inaktiv - 07.04.2006, 19:01



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Hallo nochmal, deryagul hatte recht, er ist nicht der Vater des Kindes sonst würde ich mir ja auch keine Gedanken machen ;o). Ich danke euch allen für eure Antworten/Hilfe. Liebe Grüsse DunklerStern

Mitglied inaktiv - 08.04.2006, 20:13