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doppelte Stattsbuergerschaft kind

Thema: doppelte Stattsbuergerschaft kind

weiss jemand, ob eine in Deutschland geborenes Kind, das jetzt zusammen mit mir und dem auslændischen Vater zusammenlebt auch dessen Staatsangehørigkeit haben darf, ohne die deutsche abgeben zu muessen. Hoffe man kann meine Frage verstehen

Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 21:32



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Ja, es kann beide Staatsbürgerschaften haben und muss sich später auch nicht entscheiden.

Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 22:03



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Also mit doppelte Staatsbürgerschaft beim Kind geht ohne Probleme. Aber: es ist Staatenabhängig, ob es als Erwachsener beide behalten darf, oder sich entscheiden muss. Wir haben ägyptisch-deutsch und bis jetzt ist der Stand, dass sich unsere Kinder dann mit 21 entscheiden müssen.... ich hoffe, das Gesetz wird bis dahin noch geändert, würde den beiden schon gerne beides ermöglichen.

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 09:52



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Wenn Du Deutsche bist, kann das Kind beide Staatsbürgerschaften haben und muß sich nicht entscheiden.

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 19:21



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Doch, Amula hat Recht: Es mußsich entscheiden, wenn der andere, nicht deutsche Staat, es fordert. Dtld. erlaubt doppelte Staatsbürgerschaft schon seit längerem, wenn beide durch gGeburt (Abstammung) erworben sind. ABER: es war eben nur möglich, wenn der andere Staat es anders sieht und nur 1 Staatsbügerschaft erlaubt. da kann Dtld. dann ja auch nichts machen! Manche Staaten knüpfen bestimmte bedinungen an die beibehaltung der durch Geburt erworbenen Staatsbürgerschaft, sofern das Kind nicht im betreffenden Land gelebt hat. Erkundigt Euch, was Ihr jetzt tun müßt!!!! - aber wer weiß ansonsten, was sich alles noch bis zur Volljährigkeit ändert! Links zum Thema auch weiter unten bei Beibehaltung der Staatsbürgerschaft! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 22:30



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Ich schrieb: "ABER: es war eben nur möglich, wenn der andere Staat es anders sieht und nur 1 Staatsbügerschaft erlaubt. da kann Dtld. dann ja auch nichts machen" da fehlt natürlich ein "Nicht", also: ABER: es war eben nur möglich, wenn der andere Staat es anders NICHT sieht und nur 1 Staatsbügerschaft erlaubt. Da kann Dtld. dann ja auch nichts machen. Ich gehe jetzt lieber schlafen - gute Nacht!

Mitglied inaktiv - 13.09.2006, 23:00



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weiß das jemand? Unser Sohn ist aber jetzt schon 4 monate alt. wir haben gedacht das er nur die Deutsche haben kann?

Mitglied inaktiv - 20.09.2006, 22:23



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Huhu, die türkische erlaubt beide Staatsbürgerschaften. Dein Sohn muß aber eventuell in beiden Ländern zum Militär und das ist glaub ich in der Türkei schon heftig... Lg, Mandana

Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 00:20



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danke mandana Frage bist du eine geborene Türkin?weil du dich gut aus kennst? haha das mit dem militär wäre sch.... weil mein mann hat mir erzählt wie es da zugeht haha das möcht meinem Kleinen wirklich nicht zumuten. Habe mir heut die nummer vom türk.Konsulat in Nürnberg rausges. heut war keiner da muß morgen mal schauen oder Mann soll machen haha da es bei mir mir der Sprache happert

Mitglied inaktiv - 21.09.2006, 23:42