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Doppelte Staatsangehörigkeit - Wer hat Erfahrungen?

Thema: Doppelte Staatsangehörigkeit - Wer hat Erfahrungen?

Meine Nichte hat einen spanischen Vater (meinen Bruder), der jedoch nicht die spanische Staatsangehörigkeit hat, da unser Vater VOR seiner Geburt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit annahm und er somit die Spanische abgeben musste. Unsere Mutter ist bis heute spanische Staatsangehörige und hat niemals die deutsche angenommen. Jedoch war es damals so, dass das Kind "das" ist, was der Vater war. Somit wurde mein Bruder als Deutscher geboren. Unsere Familie lebt sehr "spanisch" und meine Nichte möchte in einem Jahr nach Spanien ziehen und dort ihr Studium beginnen. Jedoch hat sie nur sehr wenige Chancen als "Ausländerin" genommen zu werden, da es ein spezieller Studiengang ist und es kämen noch viele viele weitere Kosten auf sie zu. Nun habe ich die Geburtsurkunde meines Vater / ihres Großvaters, aus der hervor geht, dass er in Spanien, als Spanier geboren wurde und ebenfalls die meiner Mutter / ihrer Großmutter. Dazu habe ich noch den spanischen gültigen Pass ihrer Großmutter. Gibt es eine Möglichkeit die Staatsangehörigkeit durch die Großeltern zu bekommen? Oder gäbe es die Möglichkeit, dass der Vater/mein Bruder zuerst die Staatsbürgerschaft annimmt und dann meine Nichte? Er braucht die Staatsbürgerschaft nicht wirklich, denn er fühlt sich auch so als Spanier. Jedoch wäre es eine wirkliche Erleichterung für meine Nichte und eventuell könnte sie als "Ausländerin" nicht studieren, da sie höchstwahrscheinlich so nicht genommen wird (ist ein spezieller Studiengang, bei dem es nur wenige Plätze gibt und es offiziell bekannt ist, dass Spanier bevorzugt werden.

von ledicia am 04.10.2014, 13:21



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Hej ! Ich weiß aus einem anderenFiorum, daßeine Frau, die -alsDtld. vor wenigen Jahren die doppelteStaatsbürgerschaftauchdurchErwerb (undnicht nurdurchGeburt) erlaubte, die griechische annahm, versehentlich die deutsche aufgab und sehr große Probleme (und Kosten) hatte, sie wieder zu bekommen. (Sie hatte den damals noch nötigen Beibehaltungsantrag erst gesteltl ,als sie die griech. bereits beantragt hatte.) Ich weiß nicht 1005%g, ob es glückte. Das galt jedoch für Dtld. Wie das mit Spanien ist, würde ich in Spanien (span. Konsulat) klären. Ich würde vor allem zuerst mal klären, ob das Kind nicht auch die spanischeStaatsbürgerschaft - durch die Mutter - hat,weil das ja inzwischen so ist. Vielleiht wurden in Dtld. danndoch alle gleichgestellt? Dies allerdings wäre eine Frage,die in dt. Behörden zu klären ist, und da habe ich auch so meine Zweifel. Letztendlich hängt es wohl doch von den Spaniern ab,. was die meinen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 04.10.2014, 13:53



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... in der Familie gab es auch solche Fälle - z.B. dass tschechoslowakische Emigranten/Flüchtlinge nach vielen Jahren in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft beantragten, die tschechische aber nicht abgaben. Begründung damals - es könne ihnen nicht zugemutet werden, mit den tschechoslowakischen Behörden (von denen sie verfolgt worden waren) in Kontakt und "Verhandlungen" diesbezüglich zu treten.Das wurde dann nach einigem Hin und Her akzeptiert und sie konnten also faktisch ihre ursrüngliche Staatsbürgerschaft behalten, wenn auch ertsmal "ohne Papiere" - und mussten dann nach 1989, als die Grenzen offen waren und das Regime sich geändert hatte, "nur" aufgrund ihrer alten Ausweise/Pässe (und Einträge ins dortige Personenregister) einen neuen Pass beantragen, den sie auch bekamen. Das gilt z.T. auch noch für die Kinder, je nach konkretem Fall.... Ich habe dann mitbekommen, dass es nicht wenige solcher Fälle gibt. wo Familien beide Staatsbürgerschaften haben, auch wenn es das offiziell angeblich nicht gibt. Ist es bei euch so, dass die spanische auf jeden Fall abgegeben wurde, ist das sicher? Das könnte man ja in Spanien bei der entsprechenden Behörde feststellen, ob sie da als Spanier geführt werden... Oder? Wenn ja, hätten sie bestimmt auch Anrecht auf den Pass, egal ob sie zusätzlich noch Deutsche sind oder nicht.

von MM am 04.10.2014, 23:26



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Hej nochmal! "Wenn ja, hätten sie bestimmt auch Anrecht auf den Pass, egal ob sie zusätzlich noch Deutsche sind oder nicht." (MM) Aber nur,wenn Spanien auch die doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt. Sonst müssensie sich eben nochmal entscheiden (und ggf. diesmal diespanische wählen). Allerdings ist das wohl alles nur eine sehr kleine Hoffnung, oder? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 05.10.2014, 09:51



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... - und auch in den von mir beschriebenen Fällen lassen die Länder es nicht wirklich "offiziell" zu, aber faktisch ist es so, und gar nicht so selten wie man meinen könnte! Es wird quasi toleriert, weil es halt verschiedene Umstände gibt, wie jemand zur doppelten Staatsbürgerschaft gekommen ist... Mag sein, dass da bei der AP unwahrscheinlich ist, aber nachforschen könnte sie da ja vielleicht mal?

von MM am 05.10.2014, 12:30



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Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 05.10.2014, 14:09



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Damals musste jede auslaendische Staatsangehoerigkeit abgegeben werden (soweit das moeglich und zumutbar war), wenn man die deutsche Staatsangehoerigkeit erwerben wollte. Mittlerweile kann man eine EU-Staatsangehoerigkeit und die deutsche Staatsangehoerigkeit gleichzeitig besitzen (jedenfalls feur Deutschland, andere EU-Laender koennen andere Regelungen haben). Hat Deine Nichte nicht durch ihre Mutter die spanische Staatsangehoerigkeit? Das muesstet ihr gegebenenfalls mit einem spanischen Konsulat in Deutschland abklaeren. Ihr koennt auch zusaetzlich mal an einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien nachfragen, ob die Euch eventuell Informationen geben koennen auch wenn sie fuer die spanische Staatsangehoerigkeit nicht zustaendig sind. Ausserdem waere zu klaeren, warum spanische Staatsbuerger bei der Vergabe von Studienplaetzen bevorzugt werden. Das koennte eine verbotene Diskriminierung von anderen EU-Staatsangehoerigen sein.

von germanit1 am 05.10.2014, 11:04



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Die Mutter des Mädchens ist Deutsche - keine Spanierin. Die Großmutter meiner Nichte - sprich meine Mutter - hat immer noch die spanische Staatsbürgerschaft und mein Vater, der damals nur sehr sehr wenig verstand und den Pass abgab, als er den Deutschen bekam, weiß nicht wirklich, ob er noch spanischer Staatsbürger ist, bezweifelt es jedoch, da er den Pass damals auf der Verbandsgemeinde abgegeben hat. (Er hat damals noch sehr wenig verstanden und konnte mir nichts genaueres dazu sagen) Da mein Bruder, der VATER des Mädchens, in der Ehe geboren wurde, bekam er direkt den deutschen Pass, da unser Vater ja deutscher Staatsbürger war. Somit ist meine Nichte die ENKELIN von 2 Spaniern, wobei nur noch die Oma einen gültigen spanischen Pass hat und der Opa ihn in den 70er Jahre schon auf der deutschen Verbandsgemeinde abgeben musste. Hier nochmal die Familienverhältnisse, da einmal erwähnt wurde, ob meine Nichte nicht die spanische Staatsbürgerschaft habe durch ihre Mutter, aber es ja schon eine Generation weiter ist, also sie die Enkelin.... Ich hoffe, Ihr versteht, was ich meine ! Wo kann man denn nachforschen, ob der Vater meiner Nichte spanischer Staatsbürger ist? Auf dem Konsulat haben wir bereits ein paar Mal angerufen, ist jedoch niemand ran und die Emails kommen wieder zurück. Also entweder sind die Daten, die ich im Internet finde, komplett veraltet, oder da ist niemand jemand da Ich habe hier unser Stammbuch zur Hand, da ich dachte, dass es hier eventuell vermerkt sein könnte, aber finde nichts. Musste das nicht auch bei uns in der Verbandsgemeinde vermerkt sein, falls man spanischer Staatsbürger ist? Da der Vater meiner Nichte ja mein Bruder ist, müsste ich die spanische Staatsbürgerschaft ja auch haben, falls er sie hat. Da ich die Tage eh dort vorbei muss, könnte ich ja direkt mal nachfragen, aber bin mir nicht sicher, ob das überhaupt dort vermerkt ist.. Ich hoffe nur, dass das irgendwie möglich sein wird! Da meine Nichte sonst ihr Studium dort vergessen kann, bzw etwas anderes studieren müsste...

von ledicia am 05.10.2014, 21:01



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Hej nochmal! Was ist den das für ein Konsulat? Der Paß ist eiogentlich nicht eine Grantie für eineStaatsbürgerschaft, bestenfalls der Nachweis dafür. Es kann also durchaus sein, daß jemand eine Staatsbürgerschaft hat,.aber keinen Paß dazu. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 05.10.2014, 21:57



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... wo alle Leute geführt werden, die tschechische Staatsbürger sind oder waren. Da kann man sich hinwenden und um einen schriftlichen Nachweis der Staatsbürgerschaft bitten, die einam dann zugeschickt wird. Vielleicht gibts sowas in Spanien auch...? Und wie Ursel schreibt, es kann durchaus sein, dass jemand eine Staatsbürgerschaft hat, nur (momentan) kein" Papier" dazu, durch das sie sich manifestiert - sprich keinen Pass. Den man dann aber, mit dem Nachweis der entsprechenden Behörde, aber beantragen kann. Ich würde direkt bei spanischen Behörden nachhforschen, mal googlen... nicht per Konsulat.

von MM am 05.10.2014, 22:10



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Hej nochmal! Mir fiel gerade ein, daß sowohl für Dtld. als auch für DK gilt: Kinder (oder Kindeskinder), die durch Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft haben, müssen, wenn sie in dem einen Land nicht eine gewisse Anzahl Jahre gelebt haben, diese auf Beibehalt beantragen oder sonstiges unternehmen, um sie zu behalten. Und dies geht nur bis zu einem gewissen Alter. Die einzelnen Regeln sind in beiden Ländern etwas verschieden. Wenn es sowas für Spanien auch gibt, dann wäre es natürlich beinahe unerheblich, dasMädchen die spanische Staatsbürgerschaft hat,weil sie dann eine Frist einhalten muß, in dersie de nAntrag auf den Beibehalt der spanischen stellen mu0ß, da sie vermutlich nie dort gelebt hat, oder? Also, ichwill Dir ja nicht allen Mut nehmen,aber das würde die Sache natürlich zusätzlich erschweren. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 05.10.2014, 23:18



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Ich nehme mal an, dass dein Vater die spanische Staatsangehoerigkeit aufgeben musste damit der die deutsche bekommt (das war bis einschliesslich 1999 so). Das Problem fuer mich ist deine Mutter :) . Ich weiss nicht, ob ihr von ihr die spanische Staatsangehoerigkeit erworben habt. Da muesste man sich mal das spanische Staatsangehoerigkeitsrecht naeher angucken. Wenn ihr sie von ihr bekommen habt, hat sie wahrscheinlich auch deine Nichte. Die deutschen Gesetze findest du im Internet. Guck doch mal ob du im Internet noch eine andere Telefonnummer vom spanischen Konsulat findest. Notfalls wuerde ich an die Botschaft oder an das spanische Aussenministerium schreiben. Oder versuch mal die Heimatgemeinde von deinen Eltern zu kontaktieren. Vielleicht haben die ja Informationen.

von germanit1 am 06.10.2014, 17:25



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Hej nochmal! "Ich weiss nicht, ob ihr von ihr die spanische Staatsangehoerigkeit erworben habt. " Das ist mit Sicherheit der 1.Schritt. Herausbekommen, ob dasMädchen irgendwie die spanische Staatsbürgerschaft eerbt hat. Wenn sie das aber hat, kann es ja sein, daß sie, da sie nie in Spanien gelebt hat, bis zu einem gewissenAlter einen Antrag stellen muß oder sogar hättestellen müssen, umdiese geerbte 2. Staatsbürgerschaft im Ausland (Dtld.) zu behalten. Sowas gibt es zumindest sowohl für Deutsche in der 3. und Dänen bereits in der 2. Generation. Es kannalsos ein,. daßSpanien auch sowas hat - und dann wird es eng. Es gab mal eine Mailingliste zum TehmaStaatsbürgerschaft/Doppelstaatigkeit, vielleicht gibt es die noch: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ war bei Yahoo auch öffentlich lesbar, sofern Du einen YahooID hast. Versuch´s mal, da sind sicher auch viele Spanier mit doppelter Staatsbürgerschaft und viel Wissen (wie gesagt, falls Arianes Liste noch existiert). Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 06.10.2014, 23:11



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? Nicht gleich bei der Botschaft? http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Spanien/VertretungenSpanien.html ich denke das wäre eine Adresse und Das zuständige Standesamt , wo Dein Bruder geboren ist. Die einen wissen viellecht wie das ist mit der generellen Abstammung und ob Deine Nichte vielleicht Spanierin werden kann. Die anderen könnten klären ob nicht Dein Bruder und Du Spanier werden könntet oder es doch auch schon seid.

von reblaus am 07.10.2014, 21:48



Antwort auf Beitrag von ledicia

Hallo, ich weiß von einigen Argentinier, die als Argentinier geboren wurden, und später die spanische Staatsbürgerschaft bekommen haben, weil ihre Vorfahren Spanier waren. Wenn ich mich recht erinnere waren das die Großeltern und nicht die Eltern. Ich denke also schon, dass das gehen müsste. Es gibt ein sehr gutes (deutsches) Forum, das Themen zum Ausländerrecht behandelt. Vielleicht kann man Dir ja hier weiterhelfen, bzw. Dir ein entsprechendes spanisches Forum nennen. Frag doch mal bei der spanischen Botschaft nach. Allerdings hab ich die Erfahrung gemacht, dass die Auskünfte der Botschaft (allerdings wars in meinem Fall die Deutsche) nicht unbedingt verlässlich sind. Liebe Grüße und viel Erfolg Luvi

von luvi am 09.10.2014, 09:00



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Fuer die deutsche Staatsangehoerigkeit ist ja auch nicht die deutsche Botschaft sondern das Bundesverwaltungsamt in Koeln zustaendig. Nur wissen das die meisten Leute nicht. Woher auch. Ich weiss es, weil ich das in meiner Berufsausbildung mal gelernt habe.

von germanit1 am 09.10.2014, 17:47



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Hallo, wieder was Neues gelernt... ich hab das jetzt gar nicht auf die deutsche Botschaft und Staatsangehörigkeitsrecht bezogen, sondern es war allgemein gemeint. Ich habe von der deutschen Botschaft eine völlig falsche Auskunft zu den Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung bekommen, so dass sich das Verfahren unnötig in die Länge gezogen hat, obwohl die ABH in Deutschland schon beide Augen zugedrückt hat. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.10.2014, 00:58



Antwort auf Beitrag von ledicia

Hallo Ledicia, Ihr solltet eur zuständiges Spanisches Konsulat anrufen. Die spanische Staatsangehörigkeit wird geerbt, so wie die Deutsche. D.h. Man kann eine doppelte Staatsangehörigkeit haben, wenn man beide (spanische und deutsche) per Geburt erworben hätte. In anderen Fälle müsste man eine abgeben, um die andere zu bekommen (wie dein Vater). D. H. Dein Bruder (und du) hättet Anspruch auf doppelte Staatsangehörigkeit. Theoretisch sollte dein Bruder zuerst diese beantragen und danach deine Nichte. Allerdings war ich vor ein paar Wochen selbst im spanischen Konsulat und habe etwas von Verjährungsfristen gelesen. Ich habe mir aber die Details nicht gemerkt. Davon abgesehen sollte für deine Nichte und ihre Studiumspläne KEINEN Unterschied machen, ob Sie Deutsche oder Spanierin ist. Alle Gestze behandeln alle EU-Bürger gleich, auch die Gebühren in den Hochschulen. Spanier bezahlen auch Immatrikulationsgebuhren. U.U. Ist es für nicht EU-Bürger noch teurer. Problematisch kann sein die Annerkennung des Abitur oder der Hochschulszugangsberechtigung - aber das hängt damit zusammen, dass sie in Deutschland zur Schule ging, nicht mit der Staatsangehörigkeit. Nicht desto trotz würde ich auf jedem Fall versuchen, die doppelte Staatsangehörigkeit zu bekommen. Liebe Grüße

von Neus am 15.10.2014, 23:43



Antwort auf Beitrag von ledicia

Hola Ledicia, falls deine Nichte die spanische Nationalität erhält, was sie sollte, denn Spanien erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit, dann kann sie sogar ein Stipendium für Migranten(-Kinder) beantragen. ;-) Ist etwas aufwendig zu beantragen, aber lohnt sich. btw, erkennen die Spanier mittlerweile das Abitur als Hochschulzulassung an? Mir wurde damals das Abitur nur als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen für die Hochschulzulassung anerkannt und ich durfte nochmal antreten :-p éxito y suerte con la embajada http://www.becas-sin-fronteras.com/b10032-becas-espana-reina-sofia.html#uno

von Amayala am 20.10.2014, 21:48



Antwort auf Beitrag von Amayala

Das Abitur aus einem EU Staat wird in einem anderen EU Staat anerkannt. VOr Jahren hatte ich deshalb mal ein Problem mit den Italienern (Arbeitsamt in Florenz). Da brauchte man Abi fuer einen Job. Hier wo ich jetzt wohne, haben sie mein deutsches Abi vor Jahren schon problemlos anerkannt.

von germanit1 am 20.11.2014, 16:43