Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

deutsche Geburtsurkunde

Thema: deutsche Geburtsurkunde

Nach den Passdiskussionen weiter unten ist mir aufgefallen, dass wir jetzt schon 1,5 Jahre auf eine Geburtsurkunde vom Standesamt 1 in Berlin warten (unsere Tochter wurde in Schweden geboren). Den Pass haben wir ja, aber mich wuerde trotzdem interessieren, wie lange es mit der Geburtsurkunde bei Euch gedauert hat. Lg, Alexandra

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 17:42



Antwort auf diesen Beitrag

ot

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 19:20



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich werde in 2 Wochen die dt Geburtsturkunde für meine Tochter beantragen. Sie ist allerdings schon 6. Ich habe schon öfter mal gehört, dass es bis zu 2 Jahre dauert. Ich hoffe, ihr seid zwischenzeitlich nicht umgezogen. LG B

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 20:32



Antwort auf diesen Beitrag

Das ist wohl normal. Auf der deutschen Botschaft haben sie mir damals gesagt, das es bis zu 2 Jahre (oder länger) dauern kann. Sag mal, wozu brauchst Du die denn überhaupt? Die Schweden können Dir doch eine Englische ausstellen?

Mitglied inaktiv - 20.06.2010, 21:43



Antwort auf diesen Beitrag

Unser Tochter war schon im Februar 2. Wir brauchen sie nicht, und ich hatte das ganz vergessen, aber jetzt wo ich es lese... Zwischenzeitlich sind wir auch umgezogen, vllt. sollte ich mal in Chicago anrufen.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 01:57



Antwort auf diesen Beitrag

Vermutlich handelt es sich um das schwer auszurottende Gerücht, dass das Kind ohne eine deutsche Geburtsurkunde seine Staatsbürgerschaft nicht an eigene Kinder weitergeben kann. Wir haben keine, wir brauchen keine, meine Tochter wird ihre deutsche Staatsbürgerschaft auch an ihre Kinder weitergeben können.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 04:35



Antwort auf diesen Beitrag

Hej Pamo! Das "Gerücht" ist nicht sooo falsch nicht,denn im Ausand geborene Deutsche sollten zumindest irgendwie dem Standesamt I in Berlin angezeigt sein. Wir hatten hier gerade den Fall eines deutsch-dänischen jungen Mannes, der niemals in Dtld. gelebt hate, eben in DK geboren und aufgewachsen, und nach der Volljährigkeit auch seine dt. Staatsangehörigkeit dokumentieren wollte. Das wurde etwas xchwieriger für ihn, als wenn er zu Kinderzeiten bereits dem Standesamt bekannt gewesen wäre. Dieses Anzeigen auf Standesamt I geschrieht eben durch Meldung, daß ein Kind geboren ist oder (sinnvoller?), indem man einen Kinderausweis und/oder die dt. Geburtsurkunde beantragt. Wichtig ist eben auch zu wissen, daß die Kinder dieser Kinder,a lso unsere Enkel sozusagen, unbeindgt dem Standesamt I in Berlin angezeigt werden müssen,wenndie dt. Staatsbürgerschaft an sie weitervererbt werden soll: "alle Kinder, die nach dem 01.01.2000 geboren sind zu mindestens einem deutschen Elternteil, ja die sind per se Deutsche [[[aber bitte um Himmels Willen trotzdem beim Standesamt I zuBerlin "anmelden"]]]... bloss deren Kinder [so diese weiter im Ausland leben natuerlich] dann, DIE sind's eben NUR noch, wenn die Eltern innerhalb einer bestimmten Frist [6 oder 12 Monate nach Geburt] das Kind dem Deutschen Konsulat anzeigen... danach ist die "Option" Deutscher zu sein perdue :(... " Insofern also durchaus wichtig und richtig, dem Standesamt I die Geburt eines (auch) deutschen Kindes zu melden. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 08:06



Antwort auf diesen Beitrag

Hier in der deutschen Botschaft in der Schweiz kann man ohne deutsche Geburtsurkunde keinen Pass für das Kind beantragen. Die Schweizer Geburtsurkunde wird nicht anerkannt weil sie nicht nach deutschen Richtlinien erstellt wurde. Genau so wenig wird bei einer Heirat nach Schweizer Recht der neue Namen im deutschen Pass anerkannt. Der muss erst nach deutschem Recht auf der Botschaft beantragt werden. Vorher gilt für die Frau immer noch der alte Name. Also ohne Berlin1 Geburtsturkunde gibt es keinen deutschen Pass. Und das kann zum Problem werden wenn das Kind keine zweite Nationalität hat.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 15:56



Antwort auf diesen Beitrag

Ursel, klar macht es Sinn, das Kind beim Standesamt 1 zu melden. Das ist bei uns durch die Beantragung/Erhalt eines deutschen Reisepasses erfolgt und wir hatten den Pass nach einigen Wochen. Doch eine deutsche Geburtsurkunde brauchen wir definitiv nicht. Das deutsche Konsulat in den USA akzeptiert US-Geburtsurkunden. Das schweizerische Konzept scheint mir extrem problematisch. Wenn ich 1 Jahr auf einen deutsche Geburtsurkunde warten muss, um damit einen Reisepass zu erhalten, dann kann das Kind im ersten Jahr nicht in die Heimat reisen. Klingt verrueckt.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 20:16



Antwort auf diesen Beitrag

... da ist es aufgeführt: http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Downloads/Download__Merkbl__Namensrecht,property=Daten.pdf Es geht da hauptsächlich um das Namensrecht: Das bedeutet, dass z. B. einer schweizerischen Geburtsurkunde lediglich die Tatsache der Geburt entnommen wird. Der Name des Kindes ergibt sich nicht aus der schweizerischen Geburtsurkunde. Das Gleiche gilt für schweizerische Heiratsurkunden. Die Namen der Ehegatten lauten nach der Eheschließung immer noch so, wie vor der Eheschließung. Dies hat folgende Konsequenzen für deutsche Staatsangehörige: 1. Sie können sich nicht auf einen - in einem schweizerischen Dokument aufgeführten - Namen berufen. Selbst die Vaterschaftserklärung muss nach deutschem Recht geschehen (auf der Botschaft). Die Erklärung vor dem Schweizer Standesamt wird nicht anerkannt: http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/Downloads/Download__Merkblatt__ePassantrag,property=Daten.pdf Und das obwohl man als ledige Eltern hier gezwungen ist einen Unterhaltsvertrag abzuschliessen. Der wird einem vorgegeben und anhand des Einkommens des jeweiligen Elternteils berechnet. Also beziehe ich theoretisch jeden Monat Unterhalt den ich auch in der Steuererklärung angeben muss. Praktisch haben wir ein gemeinsames Konto, beide arbeiten, also völlig lächerlich. :-D

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 21:02



Antwort auf diesen Beitrag

Du Arme, das ist ziemlich verrueckt. Bei uns war es uebrigens auch so, dass die deutschen Behoerden den von uns gewaehlten Nachnamen fuers Kind "absegnen" wollten, obwohl wir US-Recht und nicht D-Recht bei der Namensgebung angekreuzt haben. Dann liess man mich versichern, dass ich eventuelle Geschwister genauso nennen werde. Weiss ich doch jetzt noch nicht, haha! So oder so, i.d.R. braucht man keine deutsche Geburtsurkunde.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 22:15



Antwort auf diesen Beitrag

Wir hatten nach der Geburt unserer Tochter (im Juli 2008 in Suedafrika) bei der deutschen Botschaft nachgefragt, ob sie eine deutsche Geburtsurkunde braucht, oder nicht (Eltern sind beide deutsch, Anspruch auf die Suedafrikanische Staatsbuergerschaft hat sie nicht). Wir bekamen die Auskunft, dass die suedafrikanische Geburtsurkunde ausreicht (die Geburtsurkunde muss allerdings ein "unabridged birth certificate" sein). Allerdings haben wir fuer sie recht schnell einen Reisepass beantragt (den sie fuer ihre Aufenthaltserlaubnis in SA brauchte) - sie ist also den deutschen Behoerden "gemeldet". Jetzt sind wir in Frankreich gelandet, und bisher hat uns ihr Reisepass bzw. die suedafrikanische Geburtsurkunde gereicht. LG Connie

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 10:21



Antwort auf diesen Beitrag

Hej Connie! Oberflächlich gesehen reicht das ja auch. Sofern deine Tochter eben beide staatsbürgerschaften hat, reicht ja EIN Paß, EINE Geburtsturkunde. Im Fal ldes jungen Dänen, der zwar abstammungsmäßig auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, wurde esjedoch schwierig, als er diese dt. Staatsbürgerschaft mal belegt brachte -- -das kann sein, weil er z.B. in Dtld. studieren möchte als Deutscher (und nicht als eU-Bürger) --- bei Deinem Kind wäre es ja bei jeder Einreise nach Europa z.B. leichter mit einem dt. Paß, nicht wahr? Das an nauch bei einer Erbschaft, Grundstückserwerb u.ä. sein, je nach Land eben. Und wenn dann womöglich aufgrund Todesfällen, unklarer Familienverhältnissen (z.B. die dt. Mutter ist unbekannt verzogen) es schwierig ist, deren dt Geburtsturklunde zu bekommen oder sostwie nachzuweisen ,woger du stammst, dann kann dir die deutsche Staatsbürgerschaft leicht flöten gehen. dennwichtig ist eben, daß die deutschen Behörden WISSEN, einen NACHWEIS haben, daß das Kind exisitiert. Wie erwähnt können Eltern für ihre unmündigen Kinder sowas auf den genannten 3 Wegen erreichen - und Ihr habt ja einen dt. Paß. Damit sind die Behörden mit den entsprechenden papieren in Kontakt gekommen. Zugegeben, es klingt konstruiert, aber dieser volljährige junge Däne hatte durchaus Probleme, die vermieden hätten werden können, wenn seine Eltern nicht gredacht hätten: naja, ist ja wurscht, und Deutscher ist er eh! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 10:36



Antwort auf diesen Beitrag

tja, dann sollten wir sie sicherhaltshalber auch eher spaeter als frueher beantragen... .

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 12:25



Antwort auf diesen Beitrag

Wir haben sie im Sept 06 beantragt und im Juli 07 war sie dann da! LG

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 11:49



Antwort auf diesen Beitrag

Danke fuer Eure Antworten. Wir haben die Geburtsurkunde eigentlich deshalb beantragt, weil uns gesagt wurde, dass die schwedischen Dokumente, die man bei der Geburt bekommt, in Deutschland nicht als Geburtsurkunde anerkannt werden. Es fehlen gewisse Angaben (z.B. Geburtsort des Kindes), die eine Geburtsurkunde in Deutschland haben soll. Um zu vermeiden, dass dies wenn wenn unsere Tochter älter ist und die Dokumente braucht, einen unendlichen Papierkrieg hinterherziehrt, haben wir die Geburtsurkunde gleich zusammen mit dem Kinderpass bestellt. Wenn 2 Jahre aber nicht ungewöhnlich sind, werde ich mit dem bei der Botschaft nachfragen warten, bis wir Pass und Geburtsurkunde fuer Baby Nr. 2 im Herbst/Winter bestellen :-) Alexandra

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:39



Antwort auf diesen Beitrag

Hej allesammen! Sehr aufschlußreich. ich kann gar nicht verstehen, daß vor allem die Schweiz solche probleme macht, bzw. die dt. Botschaft in der Schweiz. Die deutschen pässe meiner Kind sind zwar noch nicht ewihgg, aber doch ca. 5 Jahre her und wir habenweder zu den allerstenBabykinderausweisen noch später jemans eine dt. geburtsurkunde gebraucht. Denn, Pamo, das habe ich ja deutlich geschrieben. Man kann die Existenz eines kleinen Deutschen im Ausland eben AUCH durch die Beantragung der dt. Geburtsurkunde dokumentieren,aber es gibt auch andere Wege. Gruß Ursel, DK - wo die Mädchen gerade aus Kostengründen je 1 dänischen Paß bekommen haben - mehr als 50% billiger und wesentlich schneller erledigt!!!

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 22:37



Antwort auf diesen Beitrag

Hallöchen! Unser Sohn wurde in Lettland geboren und wir haben knapp vier Monate auf die Geburtsurkunde gewartet. Aber ich kenne Deutsche in Lettland, die auch über 1,5 Jahre auf die Geburtsurkunde gewartet haben. Ggf. liegt das an langsame und schnelle Sachbearbeiter? Viele Grüße, Moni

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 13:24



Antwort auf diesen Beitrag

laut Deutscher Botschaft in Neuseeland...wir warten nun auch schon knapp 20 Monate. Da aber eben nur ein einziges Standesamt in Deutschland fuer ALLE Kinder zustaendig ist die im Ausland geboren werden dauert es auch so lange :-(

Mitglied inaktiv - 27.06.2010, 05:11