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@jeveux - wegen spanischem Namensrecht

Thema: @jeveux - wegen spanischem Namensrecht

Hallo - Dein Posting ist schon etwas runtergerutscht weswegen ich meine Antwort auch nochmal hier aktuell aufführen wollte *g* Hallo - also bei uns ist es so, dass mein Mann Deutscher ist und ich Spanierin. Wir haben jeder unsere Namen behalten aus dem Grund, weil ich zwar seinen Namen hätte annehmen können, aber solange ich Spanierin bin bekomme ich keinen Pass ausgestellt mit seinem Namen. (eben wegen dem Namenrechts in Spanien) Zu Deiner Frage: abgesehen davon dass ich nicht weiß ob Du Deinem Mädchennamen zurückbekommen könntest (dass wäre ja auch ein "deutsches" Problem und nicht vom span. Konsulat), macht es von daher keinen Sinn, weil Kinder in Deutschland keinen Doppelnamen tragen dürfen. Deine Vorstellung, dass Eure Kinder dann im Deutschen wie im Spanischen den gleichen Nachnamen tragen ist also so auch nicht durchführbar. Da wir beide bei der Eheschließung unsere Namen behalten haben, mußten wir uns für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden und haben den Namen meines Mannes gewählt. Unsere Kinder haben also so wie Eure den Namen meines Mannes und den ersten von mir - allerdings auch nur bei den Spaniern!!! In deutschen Ausweisen tragen sie den Familiennamen, den wir bei der Heirat bestimmt haben - also nur den meines Mannes. Es ist etwas anders - aber ich finde es heutzutage nicht mehr ungewöhnlich dass Kinder anders heißen wie die Mutter, weil es ja durchaus viele Frauen gibt die ihren Namen behalten und deren Kinder tragen dann ja vielleicht auch den Familiennamen des Vaters. Und wenn die Kinder den Familiennamen der Mutter tragen, dann hat der Vater halt einen anderen Namen... Ich persönlich mag das spanische Namensrecht sehr, weil ich es genauso "romantisch" finde, dass meine Kinder eine Mischung aus beiden Elternnamen erhalten wie dass ich genauso heiße wie mein Mann. Aber warum stört Dich das denn überhaupt? Wenn ich so überlege dann ergeben sich doch für Euch keine besonderen Schwierigkeiten,oder? Die Kinder haben ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit und von daher kannst Du ja auch deutsche Kinderausweise für sie ausstellen, in denen sie ja genauso heißen wie Dein Mann und Du. Spanische Ausweise mußt Du ja für die Kinder nicht ausstellen lassen. Liebe Grüße, rebeca

Mitglied inaktiv - 14.04.2006, 16:38



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Hallo Becky, also ein problem habe ich eigentlich damit.es ist halt so das wir demnächst für 3 Jahre nach Spanien sollen(Mein Mann wurde für den Aufbau einer Firma dorthin versetzt) nach Cabra. Und wir msind am überelgen wie wir das alles machen sollen. werde hier bei meinen Eltern den 2.Wohnsitz anmelden,d amit wir nicht ganz abgemeldet sind.Aber wir haben schon ein paar doofe Sprüche von Spaniern selber und vom spansichen Konsulat gehört weil wir alle den gleichen NAchnahmen habe(den von meinem Mann) und jetzt natürlich alle denken wir wären Geschwister und nicht eine eigene Familie.Und weil wir nach den 3 jahren vieleicht ganz dort unten bleiben wollen;=). Die Kinder tragen dort ja automatisch den Namen aus meinem und seinem ersten Namen, sobald wir in spanien sind. Aber wie ist das mit allen deutschen papieren, GEburtsurkunnde etc. von den Kindern werden die anerkannt , weil dort andere Namen stehen.Und mein Name ist ja wieder mein Mädchenname aber da habe ich auch keine papiere mehr von. Ohmann. Weißt su ob es in Spanien namen mit K gibt?? HAbe noch so viele Fragen,aber das würde den Rahmen hier sprengen. gruß und danke ines

Mitglied inaktiv - 14.04.2006, 17:34



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Hallo Ines - Du hörst Dich ja wirklich nicht besonders glücklich an mit der jetztigen Situation *kicher*. Erstmal ganz langsam *g*... Also Du mußt schon mit "dummen" Spaniern zu tun gehabt haben, dass sie über Eure Namenswahl gestaunt haben. Gerade Konsulatsmitarbeiter sollten doch wissen dass es nichts ungewöhnliches ist wenn ein Spanier eine Deutsche heiratet....Huch-Mischehe, wie? *lol* Wo leben wir denn hier? Im 18. Jahrhundert? Aber ich kann mir schon vorstellen, dass Du in Spanien so Deine Erklärungsnöte haben wirst. Aber die hast Du ja hier in Deutschland auch manchmal wie Du sagst... Allerdings habe ich nicht verstanden was Du da über Deinen Mädchennamen geschrieben hast: Du hast wieder Deinen Mädchennamen angenommen? Im ersten Posting klang es nicht so, darum bin ich verwirrt. Und wenn es so ist, warum hast Du darüber keine Papiere? (Fragen über Fragen- sorry) Und was meinst du mit "Namen mit K"? Vornamen? Wenn ich Dir irgendwie helfen kann- immer gerne. Aber laß Dich nicht unterkriegen, wird bestimmt schön in Spanien. bin etwas in eile, rebeca

Mitglied inaktiv - 14.04.2006, 19:41



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Hallo, also ich bin auch spanierin und ebenfalls mit einem deutschen verheiratet. Wir haben uns von Anfang an für das spanische Namensrecht entschieden damit es in Spanien keine Probleme gibt. Wie Rebeca schon sagte bekommt man als Spanierin keinen Pass mit neuem Familiennamen da eine Hochzeit in Spanien keinen Einfluss auf die Namensgebung hat. Allerdings hat Rebeca mit den Kindernamen unrecht !! Unsere Tochter hat auch einen Doppelnamen, Sie hat einen deutschen und einen spanischen Ausweis/Paß und der Nachname (doppelname) ist auf beiden Ausweisen gleich. Die Aufklärung bei den meisten Standesbeamten scheint nicht wirklich optimal zu sein....bei uns jedenfalls war es absolut kein Thema sich auf das spanische Recht zu beziehen und somit diese Namensgebung aus zu suchen. Ob du jetzt im Nachhinein dein Namen und das deiner Kinder ändern lassen kannst weiß ich natürlich nicht. Um noch einmal auf das Altmodische zurück zu kommen. Ich finde das spanische nicht nicht Altertümlich sondern fair und absolut richtig wenn man sich vor Augen hält was ein Name für dich als Mensch bedeutet. Für mich bedeutet es Herkunft, Wurzeln, zu wissen was ich bin und woher ich komme sagt mein Name aus. Ich identifiziere mich mit meinem Namen, wie könnte ich plötzlich Meier heissen wenn ich im tiefsten meines Herzens nicht Meier bin ? Das konnte und wollte ich gar nicht daher bin ich sehr froh und stolz darauf, meinen Namen behalten zu haben und ein Teil von mir meinem Kind mitgegeben zu haben. Schließlich sind Vater und Mutter an der Anfertigung eines Kindes beteiligt warum soll es nicht auch beide Namen bekommen ??

Mitglied inaktiv - 14.04.2006, 22:45



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HAllo, also bei unserem standesamt war die Aufklärung gaannzz schlecht. Es wurde uns gesagt entweder mein Mann+ ich+ spätere Kinder den gleichen NAmen(meinen oder seine beiden) oder ich behalte meinen und die Kinder bekommen seine Oder meinen. Was sich ja im nachhinein als falsch heraus stellte. es ist sehrwohl möglich, das die Kinder wie in Spanien von beiden einen Namen bekommen.Aber laut Auskunft vom Standesamt ginge das NICHT einen Doppelnamen zusammenzulegen. Weil mein Mann keinen PAss mit meinem Namen bekommen würde. (soviel wußten wir wohl),haben wir uns für das deutsche Recht entschieden und alle seinen Namen genommen. Mein Mädchenname ist in Deutschland weg aber in Spanien noch da.Das ist mir auch egal, denn wenn wir in spanien leben, bleibe ich ja deutsch. Frsge mich halt nur ob es wegen der Kinder Probleme gibt auf allen deutschen Papieren steht ja nun der Nachnamen meines Mannes als Familienname in Spanien allerding ist im Familienname der Kinder meiner ja mit drin. Wir haben bereits für beide einen deutschen und einen spanischen Pass. Naja, wahrscheinlich mache ich mir als Frau mal wieder zuviele Sorgen wegen nichts ;=))Wir werden sehen. Ich freue mich schon sehr auf Spanien und bin froh das meine Kinder auch einmal dort leben wo der Papa herkommt.Aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit. dachte nur es wäre am einfachsten wenn wir, im nachhinein, in deutschland den Nachnamen dem Spansichen REcht anpaßen könnten. Danke für eure Antworten. gruß ines *derenTochterauchrebeccaheißt*

Mitglied inaktiv - 15.04.2006, 11:23



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Hallo - das mit den Doppelnamen finde ich interessant und deshalb muß ich nochmal nachfragen. Die Kinder können also in Deutschland den Namen des Vaters und er Mutter tragen? Also z.B. Lopez Müller??? (*g* ganz außergewöhnliche Namen,wie?) Das hat uns der Standesbeamte so nicht erklärt. Allerdings fand ich seine Begründung auch ganz logisch, denn wenn einer der Elternteile schon einen Doppelnamen hat dann müßte er den Doppelnamen ja auch an seine Kinder weitergeben und dann hätte das Kind ja schon mal 3 Namen (Doppelname des Mutter z.B. und den Nachnamen des Vaters). Es ist also wirklich so dass die Kinder in deutschen Ausweisen beide Nachnamen der Eltern tragen können? Gibt es das irgendwo schriftlich dass man damit zum hiesiegen Standesamt gehen könnte? Liebe Grüße, rebeca

Mitglied inaktiv - 15.04.2006, 23:28



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Huhu, aber du musst nach spansichen Recht heiraten. dann wird es genauso gemacht wie in Spanien. Also lopez müller ;=) Nach deutschem REcht kann das Kind ja keine der Doppelnamen der Eltern tragen. Wie du schon sagtest, hätten die Kinder dann ja evtl. 3 Namen. Das geht ja nicht. UND genau da liegt mein "Problemchen". Uns wurde damals(wie euch ja auch) gesagt dass das nicht geht. Und desahlb heißen die kinder in den deutschen Ausweißen anders als in den spanischen. gruß ines

Mitglied inaktiv - 16.04.2006, 11:23