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bitte eintragen-ELEFAND

Thema: bitte eintragen-ELEFAND

https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action Wer im Ausland lebt, sollte sich in die Elefandlisten eintragen. Dann wissen die zuständigen Auslandsbehörden, wer sich im Amtsbezirk befindet und man kann Kontakt aufnehmen. Inzwischen müssten auch überall die sog. Landsleutebriefe verteilt sein

von Benedikte am 27.03.2020, 06:11



Antwort auf Beitrag von Benedikte

Von so einer Liste habe ich noch nie etwas gehört. Ist das eine Liste für Expats? Für was ist denn diese Liste gut . Sobald Du einen Wohnsitz im Ausland hast schmeisst Dich Deutschland doch raus, selbst wenn Du in D voll steruerpflichtig bist.

von reblaus am 28.03.2020, 18:18



Antwort auf Beitrag von reblaus

Das ist die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes, damit Dich die Botschaft oder das Konsulat in Krisenfällen erreichen kann. Da kann sich jeder Bundesbürgern, der im Ausland lebt, eintragen. Was meinst Du damit, dass Dich Deutschland mit Wohnsitz im Ausland rausschmeißt?

von Astrid18 am 28.03.2020, 18:26



Antwort auf Beitrag von Astrid18

Naja einmal der Fall , der Mutter , die wieder nach Frankreich zurück musste, aus ihrem Haus, zum Ehemann. Und mein Mann durfte sich nach Verkauf seines Hauses kein Hotelzimmer mehr nehmen , für die Zeit bis der nächste Flug nach Spanien ging - er ist die zwei Tage bei einem Freund unter gekommen. Hier hat er nur einen Zweitwohnsitz- Hauskauf verzödert sich durch die derzeitige Situaton. Auf dem Flughafen bestätigte der Zoll ihm , dass er nach Spanien reisen darf/ muss- weil er seine Firma hier hat.

von reblaus am 28.03.2020, 18:41



Antwort auf Beitrag von reblaus

Astrid hat es richtig erklärt. Eintragung ist natürlich freiwillig. Und natürlich können die Auslandsvertretungen auch nicht jedem seine individuellen Wünsche erfüllen. Und natürlich geht derzeit viel durcheinander mit lokalen Aufenthaltsbeschränkungen innerhalb Deutschlands,ganz klar, aber vieles wird dann ja auch schnell wieder geklärt, gerade diese Sonderfälle. In jedem Fall entwertet es die ELEFANDLISTE nicht. Wobei, wie eingangs erwähnt, es ist freiwillig. Solange man Staatsbürger ist, unabhängig von Aufenthalt und Steuerpflicht, bestehe Fürsorgepflicht der Bundesrepublik. Benedikte

von Benedikte am 29.03.2020, 08:39



Antwort auf Beitrag von reblaus

Du kannst in D gar keinen Zweitwohnsitz haben, wenn der erste nicht auch in D ist. Wenn du in D einen Wohnsitz hast, schmeißt dich auch keiner raus, egal wieviele Wohnsitze du in anderen Ländern hast. In anderen Ländern gibt es auch nicht überall eine Meldepflicht.

von Cata am 29.03.2020, 12:00



Antwort auf Beitrag von Cata

Kenne das vom Auslandaufenthalt meines Sohnes. Damals wurde uns geraten, dass er sich da sofort eintragen lassen sollte. Wohnsitz war aber hier.

von ak am 30.03.2020, 13:38