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Geschrieben von Christine&Sam&Mia am 11.09.2006, 8:21 Uhr

Beibehaltungsgesetz

hi ihr alle,

ist eine unter euch, die im ausland lebt und die es mit diesem gesetz
geschafft hat eine 2. staatsbuergerschaft neben der deutschen anzunehmen?
hat jemand erfahrung?
laut deutscher botschaft in sydney wuerde der antrag 420 euro kosten, egal ob ihm dann stattgegeben wird oder nicht?!
wie hoch sind denn meine chancen? - das wollten sie nicht verraten :-)

vielen dank,
christine

 
5 Antworten:

Das würde mich auch interessieren o.T.

Antwort von deryagul am 11.09.2006, 10:37 Uhr

.

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Re: Beibehaltungsgesetz

Antwort von DK-Ursel am 11.09.2006, 13:06 Uhr

Hej!

Ich kenne jemanden in Frankreich, die es geschafft hat.
Ihren Erfahrungsbericht liest Du hier:

http://www.severac.org.


fuer Mehrstaatigkeit als solche: zweipaesse ->

http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/
oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden

Und hier ist noch eine Info zur Staatsbürgerschaft
http://www.migration.at/va.staatsbuergerschaft.htm

Gruß Ursel, DK

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Re: Beibehaltungsgesetz

Antwort von cata am 11.09.2006, 15:03 Uhr

Geh mal ins Auswandererforum fuer Amerika, da gibts Welche, die das gemacht haben, ist wohl ne Sache der Begruendung.
Mein Mann hat auch gerade die Unterlagen zus. um solch einen Antrag zu stellen, muss aber in jedem Fall gemacht und bewilligt werden bevor ein Antrag auf die and. Staatsbuergerschaft gestellt wird.
So hoffen wir auch auf einen gnaedigen Sachbearbeiter.

Cata

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Re: Beibehaltungsgenehmigung

Antwort von Benedikte am 11.09.2006, 23:48 Uhr

Es heisst Beibehaltungsgenehmigung- und kostet bspw. in Kanada rund 250 Euro. Lettzlich entscheidet das BVA ( Bundesverwaltungsamt) udn setzt die Kosten fest; die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen nehmen die Antrage nur entgegen und votieren.

Beibehaltungsgenehmigungen werden im Zuge der Globalisierung immer haeufiger auch wenn es unserem Staatsangehoerigkeitsrecht widerspricht, dass jemand zwei Staatsangehoerigkeiten hat.Deshalb sind die Dinger auch teuer, das ist gewollt, anders als bei anderen notwendigen Leistungen.

Vegeben wird die, wenn man einen wichtigen grund hat. Sprich, man hat im aufnahmeland mehr berufliche Chancen, weil man bemater werden kann mit neuer Staatsangehoerigkeit, wenn man in Kanada Kanadier ist , kann man einfach in die USA, wenn man eine andere Staatsangehoerigkeit hat, ist es schwerer. Zuhgestimmt wird, wenn der antragsteller enge vernbindungen nach D hat, bspw. Familie, Immobilien, sich dort zur Ruhe setzten will etc..

antrag auf alle Faelle stellen vor erwerb der beuen Staatsangehoerigkeit, sonst ist die deutsche weg. bwei natragserwerb einer neuen Staatsangehoerigkeit geht ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche verloren- und eine Wiedereinbuergerung ist zigmnal teurer und komplizierter als eine Beibehaltung.

Kurzum- um deine Chancen beurteilen zu koennen, muesste man deine Gruende fuer den Antrag kennen.


Benedikte

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Re: Beibehaltungsgesetz

Antwort von deha4 am 14.09.2006, 22:59 Uhr

Ich hab das hier in London gemacht, reine Formsache. Allerdings muss man zu einem Interview auftauchen, fuer die zwei Minuten, die das gedauert hat, reichlich viel Aufwand.

Ich wurde gefragt, ob ich Familie in Deutschland habe, und oefter zurueckfahre. Mehr nicht. Sie wollte auch noch hoeren, ob ich deutsch spreche (also, deswegen muss man da persoenlich antreten).

Hat 265 euro gekostet und danach 6 Wochen gedauert.

Viel Glueck :)

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