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Ausreise Erlaubnis....VIelleicht kann mir jemanden Helfen.

Thema: Ausreise Erlaubnis....VIelleicht kann mir jemanden Helfen.

Hallo an alle Ich fliege in Mai mit meinen Kinder nach Sudamerika. WIr sind schon 2 Mal geflogen, allein, da mein Mann leider arbeiten musste. Das letzte Mal wurde ich angesprochen dass ich ein Erlaubnis meines Mannes brauche. Trotzdem könnten wir fliegen. Diesmal möchte ich mir eine ähnliche Situation sparen. Deshalb wollte ich euch fragen, wo kann man dass machen lassen? oder, wer kann dass ausstellen? Eure Kommentare wären mir sehr hilfreich Ich danke euch im Voraus.

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 10:11



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welche staatsangehörigkeit? wenn die kinder pässe haben, sollte es kein problem sein. meine mädels sind D und haben einen D und einen argentinischen pass und ich fliege mit meinen argentinischen pass und es gab nie probleme.

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 14:43



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Ich wuerde mir einfach von meinem Mann einen informellen Brief mitgeben lassen, in dem er (in einer Sprache, die die relevanten Grenzbeamten sprechen, im Zweifel zwei verschiedene Sprachen) seine Information und sein Einverstaendnis erklaert, dass Du allein mit Deinen Kindern fliegst. Grenzbeamte sind humorfrei, deshalb einfach alles mithaben. Gruss FM

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:23



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Da ich anders heisse als mein Mann und mein Sohn und einen anderen Pass habe, hatte ich frueher immer noch eine Kopie der Geburtsurkunde dabei, damit auch allen Grenzbeamten klar wird, dass ich die Mutter bin. Inzwischen habe ich meinen Sohn in meinen Pass eintragen lassen koennen (allerdings glaube ich, das geht heute nicht mehr). Gruss FM

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:29



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hallo wenn ihr alle D Pässe habt und klar ist, dass Du die Mutter bist, sollte es keine Probleme geben. Wir hatten allerdings früher, d.h. vor ca. 30 jahren ;-), schon solche - erhebliche - Probleme, da wir argentinische Pässe hatten, meine Eltern getrennt waren, und wir Kinder anders heißen als meine Mutter (z.T. jedenfalls, wegen der im spanischsprachigen Raum üblichen 'Doppelnachnamen'). D.h., wir brauchten als Kinder eine notariell beglaubigte Erlaubnis unseres Vaters, mit unserer Mutter zu reisen. Das dürfte sich aber inzwischen erledigt haben. Wenn ich mit meinen Kindern alleine unterwegs bin, dann habe ich immer eine (einfache) Vollmacht des Kindsvaters/Partners dabei, dass er OK mit der Reise ist. Wir haben beide das Sorgerecht. Gebraucht haben wir das aber noch nie. Erkundige Dich doch einfach beim Konsulat des betreffenden Landes bzw. beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik. Oder auch bei der Fluggesellschaft, mit der Ihr fliegt. Lg Paula

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 15:26



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notarielle bestaetigung also beim notar schreiben und unterschreiben und der bestaetigt dir das dann fertig

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 17:46



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Gleichheit oder Unterschiedlichkeit von Nachnamen ist unerheblich. Auch die Nationalitaet der Paesse spielt letztlich keine Rolle. Wie viele von euch wissen, kann man unterschiedliche Namen und Staatsangehoerigkeiten haben und trotzdem Erziehungsberechtigt sein. Umgekehrt darf nicht jeder mit dem Nachnamen meines Kindes das Kind ausser Landes fuehren. Falls wieder danach gefragt wird solltest du ein formloses Schreiben des anderen Erziehungsberechtigten dabei haben, auf dem in Deutsch und Spanisch das Einverstaendnis zum Urlaub von Termin X bis Termin Y gegeben wird. Dazu eine Kopie seines Ausweises zwecks Unterschriftsvergleich. Zudem sollte das Schreiben beglaubigt sein. Falls du alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, lasse dir vom Jugendamt eine sog. "Negativbescheinigung" ausstellen. Uebersetze diese ins Spanische und lasse sie beglaubigen. Ich fuehre bei Reisen auch eine Geburtsurkunde des Kindes mit.

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 19:11



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Danke an alle Ich habe heute noch die Botschaft angerufen und sie haben mir erklärt, dass sie sich darum kümmern werden Euro Antworten waren mir sehr hilfreich....ich danke euch

Mitglied inaktiv - 23.03.2010, 21:06



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Mein Kind hat auch einen anderen Nachnamen als ich. In seinem italienischen Pass bzw. seinem italienischen Kinderausweis steht aber mein Name und auch der meines Mannes drin, da der Kleine bis er 10 Jahre alt ist nur mit einem oder beiden Elternteilen verreisen kann.

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 17:59



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Bei meinem Sohn im Pass steht nur sein eigener Name drin und sonst gar nichts, deshalb war ich ja auch so froh, als ich ihn auch in meinen Pass eintragen konnte. Mal sehen, wie es spaeter wird. Gruss FM

Mitglied inaktiv - 25.03.2010, 21:03



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Vielleicht kannst du ja eine Kopie der Geburtsurkunde mitnehmen. LG

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 18:19



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Das mache ich auch sonst, sogar eine beglaubigte. Gruss FM

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 14:07