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An alle deutschen im Ausland-Kinderausweis

Thema: An alle deutschen im Ausland-Kinderausweis

Hallo! Ich hab eine Frage an alle deutschen, die irgendwo im Ausland leben. Ich möchte für meinen Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und auch einen Kinderausweis haben. Das Formular vom deutschen Konsulat habe ich fast schon ausgefüllt. Habe aber ein paar Fragen. Hat jemand das schon hinter sich (doch bestimmt)? Ich bin nicht mit dem Vater verheiratet, wir leben aber zusammen und alles, habe also Fragen zu der Sorgerechtserklärung. Zur Info, ich lebe in Frankreich, aber ich denke, die deutschen Konsulate sind überall gleich. Liebe Grüsse und schönen Sonntag, Silke

Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 10:10



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Also ich kann dir nur sagen das ich das nicht machen werde weil es ein Vermoegen bei uns in den Niederlanden kostet!! Was schon eine Frechheit ist! Da ist meine Tochter Niederlaenderin und Deutsche und ich soll dafuer fast 60 euro zahlen damit sie endweder einen eigenen bekommt oder ich sie in meinen Reisepass eintrage!! Also sie bekommt nun den Niederlaendischen Pass und das reicht auch!! SO aber um dir zu helfen ich meine du musst ja alles International Uebersetzten lassen und dazu zaehlt auch die Geburtsurkunde wo ja drinnen steht wie das mit dem Sorge recht ist!! SO ich hoffe ich habe das richtig verstanden?? Lg trixi

Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 11:26



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hallo, bei uns ist es umgekehrt, wir leben alle in deutschland aber mein mann und meine kinder sind italiener, d.h. unsere kids haben beide staatsangehörigkeiten. der deutsche kinderausweis habe in paar euro gekostet aber soweit ich mich erinnere hat das italienische konsulat uns in nichts in rechnung gestellt. die kinder haben aber keinen eigenen pass sondern sind bei meinem mann im reisepass eingetragen. wäre das für euch keine lösung? oder gibt es die möglichkeit für deutsche kinder im ausland nicht? viele grüße antonia

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 10:02



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Hallo, also, erst mal zu Antonia: doch klar, eigentlich würde das reichen, die Sache ist nur die, ich bin FlUgbegleiterin, also wird unser Sohn auch viel fliegen, aml mit mir, mal mit meinem Freund, ist also einfacher für uns, mit eigenen Papieren. 2. geht es allgemein erst mal um seine Staatsbürgerschaft, denn um deutscher zu sein, müssen wir eine Geburtsurkunde in Berlin beantragen und die wollen diesen ganzen Papierkram haben"stöh". Und nur die französische geht anscheinend noch nicht, in Form von einem Ausweis, da smein Freund kein Franzose ist, sondern Kambodschaner und immer noch unter dem Flüchtlingsstatus(auch wenn das schon 30 Jahre her ist). Deswegen ist es für mich wichtig, im auch die deutsche machen zu lassen. Und meine Frage war besonders an die NICHT verheirateten gerichtet, da sie nach ner Sorgerechtserklärung fragen??? Schon mal noch mla danke für Tipps, Silke

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 10:22



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Hallo, wir sind zwar nicht Deutsch aber vielleicht hilft dir es weiter. Ich bin Französin, mein Freund Italiener, wir sind nicht verheiratet und unsere Tochter ist in Deutschland geboren. Wir haben ganz einfach erst mal ein Deutsches Pass gemacht weil es war am einfachste war, und wegen den Sorgerecht, da wir die kleine den Name von mein Freund gegeben haben sind wir auf den Amt gegangen und haben Sorgerecht für uns beide eintragen lassen, ansonsten für nicht geheiratete Eltern, hat die Mutter automatisch den Sorgerecht. Ganz genau was du für ein Frage/problem hast hatte ich nicht so gut verstanden. Viel glück

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 13:05



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Ich hoffe, ich kann helfen. Ich bin Deutsche, lebe unverheiratet in Spanien mit dem spanischen Vater meiner Tochter zusammen. Unsere Tochter hat beide Nationalitaeten. Ich habe den Kinderausweis damals in Deutschland beantragt und ihn innerhalb von 10 Minuten bekommen (glaube, das hat 10€ gekostet). Ich hatte damals noch einen Wohnsitz in Deutschland. Aber das kann man ueber das Konsulat auch machen. Die deutsche Geburtsurkunde ist eine andere Sache. Hierfuer musst Du die beiden Geburtsurkunden der Eltern und die des Kindes einreichen, die des Vaters und des Kindes mit beglaubigter Uebersetzung. Dann wird in Deutschland nach der Sorgerechtsfrage gefragt. Entschuldigt bitte alle ganz doll, aber meine Meinung ist: beantrage NICHT das gemeinsame Sorgerecht in Deutschland. Es koennte Dir vielleicht irgendwann mal helfen, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. Dann wird eine Anfrage beim Vormundschaftsgericht in Berlin gestellt, ob der Kindsvater das alleinige Sorgerecht beantragt hat (hat er meistens nicht, das wissen die wenigsten). So kommt dann die Beurkundung der Geburt in Deutschland in Betrieb. Wenn Ihr noch einen Doppel-Nachnamen wollt fuers Kind, dann kann das bis zu 2 Jahren dauern, bis die Geburtsurkunde da ist. So, ich hoffe, ich habe geholfen. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du gern mailen. LG Stephie

Mitglied inaktiv - 31.01.2005, 14:25